Startseite » Arbeitssicherheit » Jährlichen Unterweisung
Die jährliche Unterweisung umfasst Schulungen im Arbeitsschutz und Brandschutz, die gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) vorgeschrieben sind. Diese Schulungen sind notwendig, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter über die relevanten Sicherheitsvorschriften und -maßnahmen informiert sind und diese einhalten.
Gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig über Sicherheit sowie Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Diese Unterweisungen, die mindestens einmal jährlich stattfinden müssen, umfassen je nach Branche und Tätigkeitsbereich spezifische Themen wie Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen, Notfallverhalten und Evakuierungsübungen. Ziel ist es daher, sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter stets über die aktuellen Sicherheitsvorschriften und -maßnahmen informiert sind und diese einhalten.
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, Evakuierungsübungen bzw. Übungen zur Gebäuderäumung durchzuführen. Diese Verordnung verweist auf den betrieblichen Flucht- und Rettungsplan (§ 4 Abs. 4 ArbStättV), der als Grundlage für die Planung und Durchführung der Übungen dient.
Zusätzlich fordert Abs. 11 (1) der Arbeitsstättenregel (ASR) A2.3, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten in verständlicher Form darüber informieren müssen, welches Verhalten im Gefahrenfall angebracht ist. Dies erfolgt durch regelmäßige Begehungen der Fluchtwege sowie entsprechende Evakuierungsübungen, insbesondere wenn ein Flucht- und Rettungsplan im Gebäude existiert. Der Plan ist grundlegend für die Räumungsübungen.
Auswertung und Nachbereitung von Evakuierungsübungen
Um die Effektivität einer Evakuierungsübung zu beurteilen, sollte der Arbeitgeber ein detailliertes Protokoll führen. Dies hilft, Fehler, Mängel und Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren. Alle, die an der Organisation der Übung beteiligt waren, sollten auch bei der Auswertung mitwirken.
Folgende Punkte sollten konkret analysiert werden:
Ein häufiges Problem ist, dass viele Beschäftigte den Nutzen einer Evakuierungsübung unterschätzen. Sie denken, dass sie das Gebäude täglich verlassen und daher im Gefahrenfall wissen, wie sie sich verhalten müssen. Diese Einstellung kann jedoch dazu führen, dass bei Übungen Fehler aus Bequemlichkeit begangen werden, die im Ernstfall lebensbedrohlich sein können.
Die jährliche Unterweisung im Arbeitsschutz und Brandschutz gemäß § 12 ArbSchG ist entscheidend für die Sicherheit aller Mitarbeiter. Unternehmen können diese Unterweisungen alleine durchführen, aber die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Es wird empfohlen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder externe Experten hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Berufsgenossenschaften wie die BGW und die VBG bieten umfangreiche Unterstützung und Materialien für die Durchführung der Unterweisungen.
Die Einhaltung rechtlicher Vorgaben wie der Arbeitsstättenverordnung und der ASR A2.3 gewährleistet eine systematische Durchführung von Evakuierungsübungen, die auf die spezifischen Anforderungen verschiedener Gebäudetypen wie Hochhäuser, Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäuser und Unternehmen abgestimmt sind. Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Berufsgenossenschaften ist dabei unerlässlich, um die richtigen Maßnahmen und Handlungsanweisungen zu implementieren.
Insgesamt ist die regelmäßige Schulung und Übung im Bereich Arbeitsschutz und Brandschutz ein unverzichtbarer Bestandteil jeder Unternehmenskultur, der nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllt, sondern auch einen maßgeblichen Beitrag zur Sicherheit und zum Wohlbefinden aller Beschäftigten leistet.
Weitere Informationen und BGs finden Sie unter DGUV: Berufsgenossenschaften
Notwendiges muss einfach sein –
Ihr effizienter Zugang zu Brandschutz und Arbeitssicherheit im Unternehmen.
kontakt@brandschutz-zentrale.de
+49 521 898 809-40
Montag bis Freitag von 9:00-17:00
© 2019-2025 Fireschutz GmbH