Suche
Close this search box.

Wer darf Brandschutzhelfer ausbilden?

Brandschutzhelfer sind ein wichtiger Teil des betrieblichen Brandschutzes. Denn in Deutschland muss jeder Betrieb mindestens 5% aller Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern ausbilden. Diese Personen sind dann in der Lage, im Brandfall schnell und gezielt zu handeln und können damit die Mitarbeitenden und den Betrieb schützen. Doch wer darf Brandschutzhelfer ausbilden? In diesem Artikel wird erläutert, welche rechtlichen Grundlagen für die Brandschutzhelfer Ausbildung gelten, wer qualifiziert ist sie durchzuführen und welche Inhalte dabei vermittelt werden.

Welche rechtlichen Vorgaben gibt es?

Für die Ausbildung der Brandschutzhelfer gibt die DGUV Information 205-023 einen umfassenden Überblick. Hier wird erläutert welche Gesetze gelten, worin die Brandschutzhelfer ausgebildet werden müssen und wer Brandschutzhelfer ausbilden darf. Außerdem informiert sie über die jährliche Brandschutzunterweisung. Diese ist an alle Mitarbeitenden gerichtet und kann entweder vom Arbeitgeber selbst oder von Dritten durchgeführt werden.

Aus den folgenden Gesetzen ergibt sich die Notwendigkeit betrieblicher Brandschutzhelfer:

Wer darf Brandschutzhelfer ausbilden? Welche Qualifikationen sind nötig?

Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, seine Mitarbeitenden fachkundig zu unterweisen und auszubilden. Diese Aufgabe kann jedoch laut Arbeitsschutzgesetz §13 ausgelagert werden, so die DGUV Information 205-023.

Dabei muss der Arbeitgeber jedoch sichergehen, dass alle betriebsspezifischen Gegebenheiten ebenfalls in Betracht gezogen werden. Erfahren die Mitarbeitenden also während der Brandschutzhelfer-Schulung nicht welche konkreten Brandgefahren in ihrem spezifischen Betrieb lauern, muss der Arbeitgeber sie explizit darauf aufmerksam machen. Dazu kann man die Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens benutzen, da hier alle für den Arbeitnehmer möglichen Gefahren aufgelistet sind.

Wenn es darum geht, wer Brandschutzhelfer ausbilden darf, ist jedoch die entsprechende Qualifikation wichtig. Denn nur mit der entsprechenden Auszeichnung können Sie sich rechtlich absichern und sichergehen, dass Sie alle Auflagen erfüllen.

Dafür definiert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung fachkundig Ausbildende als jene, die eine Berufsausbildung oder berufliche Erfahrung im Brandschutz haben und sich außerdem dazu regelmäßig fortbilden.

Dazu gehören unter anderem Personen, die ein Studium im Brandschutz absolviert haben oder auch als Fachkräfte für Arbeitssicherheit ausgebildet sind. Zudem sind auch Brandschutzbeauftragte mit einem Prüfungsnachweis befugt, die Brandschutzhelfer-Ausbildung durchzuführen. Außerdem können auch Mitglieder der Feuerwehr, sowohl freiwillige, als auch Berufsfeuerwehr, die den Lehrgang “Gruppenführer/in” absolviert haben, diese Aufgabe übernehmen. Alternativ bieten auch Dienstleister, Hersteller oder Fachbetriebe für Brandschutz die Brandschutzhelfer-Schulung an, oder können sie zumindest vermitteln. Auch Institutionen, die sich grundsätzlich mit dem Thema Sicherheit beschäftigen und verschiedene Schulungen und Kurse anbieten kommen in Frage.

Darf man Brandschutzhelfer selbst ausbilden?

Ob man Brandschutzhelfer selbst ausbilden darf, hängt ganz von den eigenen Qualifikationen und dem bisherigen Werdegang ab. Wenn man keine der obigen genannten Voraussetzungen erfährt, kann man als Arbeitgeber die Brandschutzhelfer nicht selbst ausbilden. 

Wenn man jedoch derartige Erfahrungen im Brandschutz hat, kann man auch die Brandschutzhelfer selbst ausbilden und muss diese Aufgabe nicht an Dritte auslagern. Ein Vorteil davon kann nämlich sein, dass man den eigenen Betrieb am besten kennt und daher auch dessen Schwachstellen im Sinne von Brandrisiken besser einschätzen kann. 

Was gibt es bei der Brandschutzhelfer-Ausbildung zu beachten?

Zunächst ist es wichtig sich bewusst zu werden, dass jeder Betrieb mindestens eine Person zum Brandschutzhelfer ausbilden muss. Die ASR A2.2 gibt bei normaler Brandgefährdung im Unternehmen 5% als Mindestanzahl an, jedoch ist das nur ein Richtwert. Wenn jedoch eine hohe Anzahl an Anwesenden im Betrieb besteht, in Schichten gearbeitet wird oder es sich um einen Saisonbetrieb handelt, ist eine höhere Anzahl an Brandschutzhelfern sinnvoll.

Außerdem muss man die Ausbildung zum Brandschutzhelfer alle 2-5 Jahre auffrischen. Der genaue zeitliche Abstand hängt auch dabei von den spezifischen Umständen im Betrieb ab.

Daher sollte man im ersten Schritt zunächst die Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens lesen. Hier sind alle potenziellen Gefahren und entsprechende Maßnahmen verzeichnet. Das bedeutet, das hier auch die benötigte Anzahl der Brandschutzhelfer und der zeitliche Abstand der Schulungen aufgeführt sind.

Mit unserer Checkliste zum betrieblichen Brandschutzhelfer können Sie sichergehen, dass Sie an alles gedacht haben.

Fazit

Um Brandschutzhelfer ausbilden zu können, muss man entsprechende Qualifikationen haben. Es ist also eine Form von Berufsausbildung im Brandschutz nötig. Häufig übernehmen Mitglieder der Feuerwehr, Brandschutzfachbetriebe oder auch Bildungsinstitutionen diese Aufgabe. Durch die fachkundige Ausbildung von Brandschutzhelfern erfüllen Unternehmen wichtige rechtliche Vorgaben zum Arbeitsschutz und erhöhen somit die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden.

Haben Sie weitere Fragen oder Anregungen? Dann kontaktieren Sie uns gerne! 

Kontaktieren Sie uns auch
telefonisch oder per E-Mail

kontakt@brandschutz-zentrale.de

+49 521 898 809-40

Wir nutzen Ihre Kontaktinformationen nur, um Sie bezüglich unserer Produkte und Dienstleistungen zu kontaktieren.

Sie können sich jederzeit von diesen Benachrichtigungen abmelden.