Startseite » Brandschutzhelfer » Wer kann Brandschutzhelfer werden?
Als Arbeitgeber ist man dazu verpflichtet eine, Brandschutzhelferausbildung zu organiseren. Doch welche Mitarbeitenden sind dafür geeignet? Wer kann dafür ernannt werden? Wir klären Sie darüber auf, ob Vorkenntnisse für die Ausbildung notwendig sind, welche Mitarbeitenden gut geeignet, bzw. nicht geeignet sind und wie Sie die entsprechenden Personen ausbilden können.
Es sollten also diejenigen Mitarbeitenden die Brandschutzhelferausbildung durchführen, die zu Betriebszeiten anwesend sind und längerfristig Teil des Unternehmens bleiben. Dementsprechend eignen sich also vor allem Vollzeitkräfte. Deren genauer Job im Unternehmen ist dabei nicht wichtig, solange sie die Schulung und Ausbildung absolvieren und die damit verbundenen Pflichten, wie auch, mit verschiedensten Gadgets umgehen zu können (Defibrillatoren etc.), sie nicht beim Erfüllen anderer Rollen stören.
Außerdem ist sinnvoll Personen zu wählen, die ein gewisses Interesse and dieser Rolle zeigen, da somit die Wahrscheinlichkeit, dass sie die Schulung und ihre Aufgaben ernst nehmen, steigt. Auch Verantwortungsbewusstsein und gute Kommunikationsfähigkeit sind für die Rolle notwendig.
Grundsätzlich kann jeder Mitarbeitende die Brandschutzhelferausbildung machen. Es ist jedoch empfehlenswert, nur diejenigen Mitarbeitenden auszubilden, die längerfristig Teil des Unternehmens bleiben. Schließlich ist das Ausbilden im eigenen Unternehmen auch gleichzeitig eine Verpflichtung von Ressourcen. Daher ist es nicht zu empfehlen, Aushilfen oder temporäre Arbeitskräften diese Ausbildung zu geben.
Das liegt auch daran, dass das Ziel von Brandschutzhelfern im Betrieb ist, dass jederzeit jemand vor Ort ist, der im Falle eines Brandes einschreiten kann. Daher eignen sich also Teilzeitkräfte, Aushilfen oder auch Mitarbeitende, die aus dem Home Office arbeiten, nicht unbedingt für diese Ausbildung.
Wenn jedoch in Schichten gearbeitet wird, ist dies unter Umständen nicht zu vermeiden. Dann sollte aber die Anzahl von mehr als 5% der Mitarbeitenden die Ausbildung erhalten.
Nach der Ausbildung unterstützen sie auch bei der Brandbekämpfung von Entstehungsbränden und bei der Evakuierung zu assistieren. Deshalb ist es empfehlenswert, nur Mitarbeitenden ohne körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen diese Aufgaben zu geben. Es ist nämlich auch die Aufgabe von Brandschutzhelfern den Personen, die derartig eingeschränkt sind, im Brandfall zu helfen und ihnen beim Verlassen des Gebäudes zu assistieren. Demnach ist es auch sinnvoll regelmäßig Brandschutzübungen auszuführen, um immer auf dem neusten Stand zu bleiben.
Grundsätzlich kann jeder die Brandschutzhelferausbildung absolvieren. Es werden also keinerlei Vorkenntnisse über den Brandschutz im Betrieb benötigt. Denn die Ausbildung ist für alle verpflichtend und dient dem Arbeitgeber dazu nachzuweisen, dass die Mitarbeitenden entsprechend ausgebildet werden und die Richtlinien zum Arbeitsschutz ( ArbSchG) erfüllt werden.
Die Brandschutzhelferausbildung wird man insbesondere im Brandfall aktiv und ist dazu ausgebildet, Brände zu beseitigen und bei der Evakuierung zu helfen. Außerdem ist auch der vorbeugende Brandschutz Teil der Ausbildung, damit die Teilnehmenden in der Lage sind, potenzielle Brandgefahr im Betrieb zu identifizieren und zu beseitigen. Investitionen in den Brandschutz und die entsprechende Ausbildung tragen also erheblich zur Sicherheit (mehr zum Sicherheitsbeauftragtem) und zum Schutz von Mitarbeitenden und Sachwerten bei.
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