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Checkliste: Brandschutzhelfer im Betrieb

In Deutschland sind Brandschutzhelfer im Betrieb Pflicht, das gibt unter anderem das Arbeitsschutzgesetz vor. Betriebliche Brandschutzhelfer sind Mitarbeitende, die dazu ausgebildet werden, im Brandfall einzugreifen und schnell zu handeln, sodass die Anwesenden geschützt werden. Dafür gibt es alle 2-5 Jahre eine Brandschutzhelfer Schulung. Hier erlernen die Teilnehmenden theoretisches und praktisches Wissen über den betrieblichen Brandschutz. Mit unserer Checkliste zum Brandschutzhelfer im Betrieb sind Sie bestens informiert und können das Thema schnell abhaken!

In Deutschland sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Brandschutzhelfer für ihren Betrieb auszubilden. So geben es das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenrichtlinie A2.2 und die DGUV Vorschrift 1 vor. Dementsprechend ist der Brandschutzhelfer im Betrieb Pflicht.

Prinzipiell gibt es keine Einschränkungen, um an der Ausbildung zum Brandschutzhelfer teilzunehmen. Es werden keine Vorkenntnisse oder eine besondere Affinität für den Brandschutz verlangt, auch wenn das natürlich förderlich ist. Doch grundsätzlich kann jeder Mitarbeitende Brandschutzhelfer werden.

Grundsätzlich braucht jeder Betrieb mindestens einen ausgebildeten Brandschutzhelfer. Dabei ist es egal um welche Betriebsform oder Industrie es sich handelt. Denn diese Dinge haben lediglich einen Einfluss auf die benötigte Anzahl der Brandschutzhelfer.

Grundsätzlich sollen 5% der Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden. Doch die genaue Anzahl der Brandschutzhelfer im Betrieb hängt von den bestehenden Gefahren im Betrieb ab. Diese werden in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert und bewertet. Auf Basis dessen errechnet man dann die nötige Anzahl der Brandschutzhelfer und legt fest, wie häufig die Schulung wiederholt werden soll.

Daher ist es wichtig, dass Veränderungen im Unternehmen, wie zum Beispiel zusätzliche Produktionsschritte oder eine Erweiterung des Firmengeländes, in der Gefährdungsbeurteilung mit aufgenommen werden.

Bei der Brandgefährdung unterscheidet man zwischen normaler und erhöhter Brandgefahr. Die normale entspricht dabei den Arbeitsumständen im Büro Umfeld, während im Handwerk, in der Industrie oder in Versammlungsstätten erhöhte Brandgefahr herrscht. Da die Funktion von Brandschutzhelfern ist, Entstehungsbrände zu vermeiden und zu beseitigen, müssen in Betrieben mit erhöhter Brandgefährdung natürlich dementsprechend mehr Brandschutzhelfer vor Ort sein.

Prinzipiell müssen Sie mindestens 5% Ihrer Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern ausbilden. Dies reicht allerdings nur, wenn eine normale Brandgefährdung nach ASR A2.2 vorliegt. Die exakte Anzahl der nötigen Brandschutzhelfer im Betrieb gibt die Gefährdungsbeurteilung an. Eine erste Vorstellung der benötigten Anzahl bekommen Sie in unserem Kalkulator.

Die 5% gelten übrigens auch für kleine Betriebe. Bei bis zu 20 Mitarbeitenden muss mindestens eine Person zum Brandschutzhelfer ausgebildet werden.

Doch auch wenn die Brandgefährdung nur normal ist, müssen auch Schichtarbeiten und Ausfälle oder Abwesenheiten wegen Krankheit, Urlaub oder Home-Office berücksichtigt werden. Es ist also ratsam, mehr als nur 5% auszubilden. 

Die Wahl der Brandschutzhelfer sollte also auf die Mitarbeitenden fallen, die regelmäßig vor Ort sind und auch langfristig Teil des Unternehmens bleiben. So sind zum Beispiel Aushilfen oder Mitarbeitende, die viel reisen, nicht zu empfehlen.

Da der Arbeitgeber im Falle eines Brandes haftet, muss man sichergehen, dass die Vorgaben zum Brandschutz eingehalten werden. Sonst können erhebliche Bußgelder fällig werden. Deswegen sollten Sie alle 2-5 Jahre die Schulung zum Brandschutzhelfer auffrischen. Doch auch hier wird der nötige Abstand der Schulungen in der Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens aufgeführt.

Es gibt verschiedene Schulungsformate, die sich in der Dauer und dem Ort unterscheiden. Welches das für Sie passende ist, kommt natürlich ganz auf Ihren Betrieb und Ihre Präferenzen an.

Für kleine Betriebe oder auch deutschlandweit verbreitete Filialen eignet sich zum Beispiel die offene Schulung, die zusammen mit anderen kleinen Unternehmen stattfindet. 

Wenn Sie jedoch 10 bis 15 Ihrer Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern ausbilden, ist es auch möglich, die Schulung bei Ihnen im Betrieb durchzuführen. Hierbei kann besser auf Ihre individuellen Umstände im Betrieb eingegangen werden.

Alternativ bieten wir auch ein hybrides Modell an. Dabei wird der Theorie-Unterricht online abgehalten und die praktische Übung findet dann an einem zweiten Termin in Person statt. Dieses Format eignet sich insbesondere dann, wenn viele Ihrer Mitarbeitenden im Home-Office arbeiten.

In der Dauer unterscheiden sich die Ausbildungen insofern, dass die offene Schulung ganztägig ist, wohingegen die anderen nur ein paar Stunden dauern.

Der Abstand zwischen den Schulungen hängt von den Gegebenheiten im Betrieb ab. Liegt hier eine erhöhte Brandgefährdung vor, sollten die Schulungen häufiger aufgefrischt werden. Grundsätzlich empfiehlt die ASR A2.2 jedoch einen Rahmen von 2-5 Jahren.

Sollten sich die Gegebenheiten im Betrieb allerdings grundlegend ändern, wie eine extreme Ausweitung des Geländes oder bei starker Personalfluktuation, ist es sinnvoll, den Abstand zur nächsten Schulung zu verkürzen.

Prinzipiell besteht die Hauptaufgabe und Funktion der Brandschutzhelfer im Betrieb darin, die auf dem Firmengelände Anwesenden im Brandfall zu schützen und ihnen zu helfen. Dazu gehört beispielsweise bei der Evakuierung zu assistieren, die Feuerwehr einzuweisen und Entstehungsbrände zu löschen.

Außerdem stehen Brandschutzhelfer ihren Kollegen und Kolleginnen bei Fragen zum Brandschutz zur Verfügung und können aufklären.

Brandschutzhelfer im Betrieb kommen also vor allem im Brandfall zum Einsatz. Vorbeugende Maßnahmen hingegen werden vom Brandschutzbeauftragten organisiert.

Um ein Feuer so schnell wie möglich zu löschen, muss man wissen, wie es sich ausbreitet und wie es gestoppt werden kann. Dafür lernen die Brandschutzhelfer in der Schulung das theoretische Wissen über mögliche Brandursachen und wie diese im Betrieb vermieden werden können. Hinzu kommen Informationen zum richtigen Verhalten im Brandfall, insbesondere wie eine erfolgreiche Evakuierung abläuft und was dabei die Rolle des Brandschutzhelfers ist.

Außerdem können die Teilnehmenden im Rahmen der praktischen Übung den Umgang mit dem Feuerlöscher testen und somit mögliche Hemmschwellen abbauen.

Wer Brandschutzhelfer ausbilden darf, ist in der DGUV Information 205-023 aufgezählt. Laut dieser Schrift können diejenigen ausbilden, die in einer Form im Brandschutz ausgebildet sind. Dazu zählen Berufserfahrung, Studium oder ein Prüfungsnachweis. Auch Mitglieder der Feuerwehr sind befugt, Brandschutzhelfer für den Betrieb auszubilden. 

Prinzipiell sind nur Brandschutzhelfer für Unternehmen verpflichtend. Es kann jedoch sein, dass bestimmte Lieferanten oder Kunden auch einen Brandschutzbeauftragten von Ihnen verlangen. Das sollte dann vertraglich geregelt sein. Außerdem gibt auch gegebenenfalls die Musterbauordnung die Notwendigkeit eines Brandschutzbeauftragten vor. Insbesondere bei Sonderbauten wie Versammlungsstätten oder in der Industrie. Die Information, ob in Ihrem Unternehmen auch ein Brandschutzbeauftragter verlangt wird, sollte auch Teil der Gefährdungsbeurteilung sein.

Viele Aspekte unterscheiden den Brandschutzhelfer vom Brandschutzbeauftragten. So sieht die rechtliche Lage zunächst anders aus, da Brandschutzhelfer in allen Betrieben notwendig sind, während ein Brandschutzbeauftragter nur unter bestimmten Umständen verlangt wird. 

Darüber hinaus unterscheiden sich die beiden Rollen vor allem im Einsatzbereich, in den Aufgaben und Verantwortungen und demnach auch in der Ausbildung. So sind Brandschutzhelfer Teil des abwehrenden Brandschutzes. Dahingegen kümmern sich Brandschutzbeauftragte um alle Formen des betrieblichen Brandschutzes, also um vorbeugenden, technischen und abwehrenden.

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