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Knallrote Feuerlöscher begegnen uns täglich auch in Unternehmen. Bei der Zugfahrt, beim Arztbesuch oder im eigenen Büro. Weder die Farbe der Löscher ist dabei Zufall, noch die Anwesenheit im Unternehmen: Es gibt eine Feuerlöscherpflicht. Diese wird nämlich in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt. In dieser ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet für ausreichende Brandschutzmaßnahmen zu sorgen. Was der Gesetzgeber genau von Ihnen abverlangt, erfahren Sie hier!
In der ASR 2.2. wird klar geregelt, dass der Arbeitgeber Feuerlöscher in ausreichender Anzahl im Unternehmen bereitzustellen hat. Schon ab einem Angestellten, muss dieser sich um ausreichend Brandschutzmaßnahmen kümmern.
Bei der Berechnung der richtigen Anzahl spielen zwei Faktoren eine wichtige Rolle:
In der Arbeitsstättenrichtlinie wird festlegt, dass der Betrieb gegen Brände geschützt sein muss. Für die Berechnung ausreichender Feuerlöscher, spielt die Größe des Betriebes in Quadratmetern eine Rolle. Dafür wird die Hilfsgröße Löschmitteleinheiten, abgekürzt LE als Referenzwert genutzt. Hilfreich ist dieser, da es auf dem Markt viele Löscher mit unterschiedlichem Löschvermögen gibt.
Es reicht nicht nur auf die Quadratmeter Anzahl zu achten, sondern auch auf die abgetrennten Bereiche in ihrem Betrieb. Diese werden nämlich individuell betrachtet. Beispielsweise gilt bei einer Fläche von 50 qm, die Anforderung an 6 LE. Ist die Fläche von 50 qm auf zwei Geschosse verteilt, müssen aber beide Geschosse mit einem Feuerlöscher abgedeckt sein.
Diese unterscheidet zwischen einer normalen und erhöhten Brandgefahr. Während in den meisten Fällen im Büro eine normale Brandgefährdung herrscht, sieht es in der KFZ-Werkstatt anders aus. Denn dort liegt meist eine erhöhte Brandgefährdung vor.
Indikatoren für eine erhöhte Brandgefährdung:
Die genannten Faktoren begünstigen einen Brand in der Umgebung. Zusätzlich dazu fördern Sie eine schnellere Brandausbreitung und eine größere Rauchfreisetzung. Da die potenzielle Gefahr eines Brandes höher ist als normal, müssen Brandschutzmaßnahmen angepasst werden. Unter anderem auch die Anzahl der Feuerlöscher bzw. Löschmitteleinheiten. Hier erfahren Sie mehr über die zusätzlichen Maßnahmen.
Gesetzlich ist bei einer normalen Brandgefährdung ein Laufweg von maximal 20 Metern zwischen den Feuerlöschern akzeptabel. Allerdings bei einer erhöhten Brandgefährdung maximal 5 bis 10 Meter.
Es reicht aber nicht nur auf Löschmitteleinheiten zu achten. Denn die Löscher müssen auch die Brandklasse A und B abdecken. Befinden sich noch andere Brandklassen in der Umgebung, benötigt man dafür spezielle Feuerlöscher. Beispielsweise wenn es im Büro eine Küche gibt, in der gekocht wird. Dann besteht das Risiko eines Fettbrandes. Deshalb muss man einen Löscher in unmittelbarer Nähe der Küche positionieren, welcher die Brandklasse F abdeckt (Fettbrandfeuerlöscher).
Achtung: Im gewerblichen Bereich sind nur Löscher mit mindestens 6 LE zugelassen! Kleinere Modelle sind nur zusätzlich erlaubt.
Die Angaben in der unteren Tabelle gelten bei normaler Brandgefährdung.
Da Stoffe in Kombination mit Feuer anders reagieren, muss man auf die Brandklasse achten. Diese klassifiziert brennbare Stoffe nach ihren Eigenschaften. Es ist wichtig individuell in Ihrem Unternehmen zu schauen, welche Stoffe vorhanden sind.
Insgesamt gibt es 5 Brandklassen:
Brandklasse A: feste Stoffe organischer Natur z.B. Holz, Textilien oder Kunststoff
Brandklasse B: flüssige oder flüssig werdende Stoffe z.B. Öl oder Benzin
Brandklasse C: gasförmige Stoffe z.B. Wasserstoff, Erdgas, Stadtgas
Brandklasse D: brennbare Metalle z.B. Aluminium, Magnesium
Brandklasse F: brennbare Fette z.B. pflanzliche oder tierische Speiseöle/-fette
Damit Sie auch wissen, welcher Löscher sich für Ihr Unternehmen am besten eignet, haben wir eine hilfreiche Übersicht. Beachten Sie bitte, dass gesetzlich mindestens die Brandklassen A und B abgedeckt werden müssen. Zusätzlich dazu kann man Weitere positionieren. Beispielsweise den Kohlendioxidlöscher, wenn Sie einen empfindlichen Serverraum besitzen.
Für den Innenbereich eignet sich der Schaumlöscher am besten, durch seine geringen Löschmittelschäden. Der Pulverlöscher hingegen findet meist Gebrauch im Außenbereich. Da dort der Löschschaden keine große Rolle spielt.
Feuerlöscher | Brandklasse | Eigenschaften | Bereiche |
---|---|---|---|
Pulver Feuerlöscher | A,B,C | hohe Löschkraft, frostsicher, schwerer Löschmittelschaden | Außenbereich: Lager, Garage |
Schaum Feuerlöscher | A, B | hohe Löschkraft, einfache Entfernung des Löschmittels, niedriger Löschmittelschaden | Innenbereiche z.B. Büroräume, Pausenräume |
Wasser Feuerlöscher | A | schwache Löschkraft, wenig Löschrückstände | Innenbereiche z.B. Büroräume, Pausenräume |
Kohlendioxid Feuerlöscher | B | hohe Löschkraft, rückstandsfreie Löschung | Serverräume, Elektrische Anlagen </td |
Metallbrand Feuerlöscher | D | hohe Löschkraft, frostsicher bis zu -30°C | Industrie |
Fettbrand Feuerlöscher | A, B, F | ähnlich wie Schaumlöscher | Küche |
Die Feuerlöscherpflicht gilt für jedes Unternehmen, das mindestens einen Angestellten hat. In welcher Art und Anzahl wird anhand der Betriebsgröße und der Brandgefährdung bestimmt. Ebenso, muss im gewerblichen Kontext der Feuerlöscher mindestens 6 Löschmitteleinheiten abdecken, sowie die Brandklassen A und B. Generell gilt, dass Brandschutzmaßnahmen individuell an die Umgebung anzupassen sind. Deshalb sollten Sie kontrollieren welche Brandklassen in Ihrem Betrieb vorhanden sind und dementsprechende Feuerlöscher bereit halten. Passende Feuerlöscher kaufen Sie bei uns im Shop.
Notwendiges muss einfach sein –
Ihr effizienter Zugang zu Brandschutz und Arbeitssicherheit im Unternehmen.
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