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Ihre Aufgaben als Datenschutzbeauftragter

Ein Datenschutzbeauftragter übernimmt unterstützende und beratende Aufgaben im Unternehmen und stellt sicher, dass datenschutzrechtliche Vorschriften ordnungsgemäß umgesetzt werden. Das umfasst  sowohl die Überwachung der Einhaltung als auch die Beratung des Unternehmens im Umgang mit personenbezogenen Daten.

Welche Aufgaben und Pflichten hat man als Datenschutzbeauftragter?

Der Datenschutzbeauftragte berät die Geschäftsführung und Mitarbeiter in datenschutzrechtlichen Fragen und unterstützt bei der Umsetzung von Vorschriften. Dazu gehört:

  • Der Transfer datenschutzrechtlicher Pflichten innerhalb des Unternehmens. Der Datenschutzbeauftragte vermittelt Wissen, das für die Einhaltung der Vorgaben notwendig ist.
  • Die Planung von Verarbeitungstätigkeiten, insbesondere wenn neue Systeme und Prozesse eingeführt oder bestehende verändert werden.
  • Die regelmäßige Kontrolle datenschutzrechtlicher Vorschriften. Hierzu führt der Datenschutzbeauftragte Audits durch und analysiert Strategien und Prozesse.

Wann muss ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen?

Die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist gesetzlich in der DSGVO und im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. 

Nach deutschem BDSG muss ein Datenschutzbeauftragter ernannt werden, wenn im Unternehmen mindestens 20 Personen regelmäßig und ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Dies umfasst jede Form der automatisierten Datenverarbeitung durch IT-Systeme, unabhängig von Voll- oder Teilzeitbeschäftigung. 

Zudem muss laut DSGVO ein Datenschutzbeauftragter benannt werden, wenn:

  • Das Unternehmen als öffentliche Behörde tätig ist.
  • Die Haupttätigkeit des Unternehmens in der regelmäßigen und systematischen Überwachung von Personen liegt, etwa in der Kreditbewertung oder der Erhebung von Standortdaten durch Apps.
  • Umfangreiche Verarbeitungen personenbezogener Daten (z. B. Gesundheitsdaten oder strafrechtliche Informationen) zur Tätigkeit des Unternehmens gehören.

Hinweis: Auch Unternehmen, die nicht gesetzlich zur Benennung verpflichtet sind, können freiwillig einen Datenschutzbeauftragten bestellen, um ein hohes Datenschutzniveau sicherzustellen.

Wie erfolgt die Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten?

Zur Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten, besuchen Sie unsere Schulung. Die Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten vermittelt umfassendes Fachwissen zu den Anforderungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes.

Neben rechtlichen Grundlagen erlernen die Teilnehmer den sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten, die Umsetzung technisch-organisatorischer Maßnahmen (TOM) und das Erstellen von Dokumentationen.

Ein Fokus liegt auf der Kommunikations- und Beratungskompetenz. Datenschutzbeauftragte müssen Datenschutzbelange klar vermitteln und agieren als Bindeglied zwischen Management, Mitarbeitenden, Betriebsrat und Aufsichtsbehörden.

Regelmäßige Fortbildungen gewährleisten, dass Datenschutzbeauftragte stets auf dem neuesten Stand bleiben und die Datensicherheit im Unternehmen bestmöglich unterstützen.

Fazit

Grundsätzlich kann jeder Mitarbeitende mit entsprechender Schulung zum Datenschutzbeauftragten ernannt werden, sofern die nötige Eignung und das Interesse an Datenschutzthemen vorhanden sind. Der Datenschutzbeauftragte übernimmt eine verantwortungsvolle Rolle im Unternehmen, die sich durch Beratung, Überwachung und die Sicherstellung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben auszeichnet.

In der Ausbildung wird praxisnah das notwendige Wissen vermittelt, damit Datenschutzbeauftragte ihre Aufgaben verantwortungsvoll und effektiv ausführen können und eine hohe Datensicherheit im Betrieb gewährleistet ist.

Haben Sie weitere Fragen oder Anregungen? Dann kontaktieren Sie uns gerne!

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