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Ein Datenschutzbeauftragter übernimmt unterstützende und beratende Aufgaben im Unternehmen und stellt sicher, dass datenschutzrechtliche Vorschriften ordnungsgemäß umgesetzt werden. Das umfasst sowohl die Überwachung der Einhaltung als auch die Beratung des Unternehmens im Umgang mit personenbezogenen Daten.
Der Datenschutzbeauftragte berät die Geschäftsführung und Mitarbeiter in datenschutzrechtlichen Fragen und unterstützt bei der Umsetzung von Vorschriften. Dazu gehört:
Die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist gesetzlich in der DSGVO und im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt.
Nach deutschem BDSG muss ein Datenschutzbeauftragter ernannt werden, wenn im Unternehmen mindestens 20 Personen regelmäßig und ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Dies umfasst jede Form der automatisierten Datenverarbeitung durch IT-Systeme, unabhängig von Voll- oder Teilzeitbeschäftigung.
Zudem muss laut DSGVO ein Datenschutzbeauftragter benannt werden, wenn:
Hinweis: Auch Unternehmen, die nicht gesetzlich zur Benennung verpflichtet sind, können freiwillig einen Datenschutzbeauftragten bestellen, um ein hohes Datenschutzniveau sicherzustellen.
Zur Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten, besuchen Sie unsere Schulung. Die Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten vermittelt umfassendes Fachwissen zu den Anforderungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes.
Neben rechtlichen Grundlagen erlernen die Teilnehmer den sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten, die Umsetzung technisch-organisatorischer Maßnahmen (TOM) und das Erstellen von Dokumentationen.
Ein Fokus liegt auf der Kommunikations- und Beratungskompetenz. Datenschutzbeauftragte müssen Datenschutzbelange klar vermitteln und agieren als Bindeglied zwischen Management, Mitarbeitenden, Betriebsrat und Aufsichtsbehörden.
Regelmäßige Fortbildungen gewährleisten, dass Datenschutzbeauftragte stets auf dem neuesten Stand bleiben und die Datensicherheit im Unternehmen bestmöglich unterstützen.
Grundsätzlich kann jeder Mitarbeitende mit entsprechender Schulung zum Datenschutzbeauftragten ernannt werden, sofern die nötige Eignung und das Interesse an Datenschutzthemen vorhanden sind. Der Datenschutzbeauftragte übernimmt eine verantwortungsvolle Rolle im Unternehmen, die sich durch Beratung, Überwachung und die Sicherstellung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben auszeichnet.
In der Ausbildung wird praxisnah das notwendige Wissen vermittelt, damit Datenschutzbeauftragte ihre Aufgaben verantwortungsvoll und effektiv ausführen können und eine hohe Datensicherheit im Betrieb gewährleistet ist.
Haben Sie weitere Fragen oder Anregungen? Dann kontaktieren Sie uns gerne!
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