Startseite » Brandschutz » Rechtliche Vorgaben » Unterschiede zwischen vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz
Prinzipiell ist das Ziel des Brandschutzes, Leben zu schützen und zu retten. Dabei gibt es allerdings Unterschiede zwischen vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz. Beide Arten des Brandschutzes verfolgen zwar dasselbe Ziel, Menschen zu schützen, jedoch sind dabei unterschiedliche Maßnahmen und Gegebenheiten zu beachten. So wird zum Beispiel der vorbeugende Brandschutz noch in weitere Kategorien eingeteilt, nämlich in baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz.
Es gliedert sich grundsätzlich in zwei zentrale Bereiche: den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz. Während der vorbeugende Brandschutz darauf abzielt, die Entstehung und Ausbreitung von Bränden von vornherein zu verhindern, setzt der abwehrende erst im Ereignisfall ein, also dann, wenn ein Brand bereits ausgebrochen ist.
Vorbeugender Brandschutz umfasst alle baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen, die im Vorfeld getroffen werden, um Brandrisiken zu minimieren. Dazu zählen etwa feuerbeständige Baustoffe, Brandmeldeanlagen, Flucht- und Rettungswege sowie Schulungen von Mitarbeitenden im richtigen Verhalten im Brandfall.
Demgegenüber beschreibt der abwehrende Brandschutz die Maßnahmen zur aktiven Brandbekämpfung, in erster Linie durch die Feuerwehr. Hierzu zählen das Löschen von Bränden, die Rettung von Personen sowie das Eindämmen von Rauch- und Hitzeentwicklung zur Schadensbegrenzung.
Beide Formen des Brandschutzes greifen ineinander: Ein effektiver vorbeugender Brandschutz kann das Risiko eines Brandes deutlich senken oder dessen Auswirkungen begrenzen, was wiederum die Arbeit der abwehrenden Kräfte erleichtert und Leben sowie Sachwerte schützt.
Der vorbeugende Brandschutz zielt hauptsächlich darauf ab, durch Maßnahmen im täglichen Leben die Entstehung von Bränden sowie die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern. Um eine rechtliche Grundlage zu schaffen, hat die Bauministerkonferenz die Musterbauordnung erlassen, die den Ländern als Vorlage für ihre jeweiligen Landesbauordnungen mit Gesetzescharakter dient.
Die Landesbauordnungen legen umfangreiche Anforderungen an den präventiven Brandschutz fest, deren Umsetzung von den zuständigen Bauordnungsbehörden kontrolliert und genehmigt wird.
Das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung fordern als weitere Instanz eine maximale Sicherheit im Bereich des präventiven Brandschutzes. Diese Anforderungen müssen von Betreibern zwingend als ihre Pflichten berücksichtigt und umgesetzt werden.
Zum vorbeugenden Brandschutz gehören folgende drei Bereiche:
Zum baulichen Brandschutz zählt das Brandschutzkonzept, der Feuerwiderstand von Baustoffen und Bauteilen und das Rettungswegkonzept.
Als Brandschutzbeauftragter können Sie den baulichen Brandschutz in der Regel nur durch einen Ist-/Sollvergleich bei einer ersten Gebäudebegehung überprüfen, da die Gebäude oft bereits seit Jahren bestehen. Wenn es jedoch ein Brandschutzkonzept oder einen Brandschutznachweis für das Gebäude gibt, erleichtert dies Ihre Arbeit erheblich. Das Brandschutzkonzept dokumentiert den genehmigten Zustand des Gebäudes schriftlich und graphisch.
Im Brandschutzkonzept sind sämtliche Grundrisspläne des Gebäudes detailliert beschrieben, was es Ihnen ermöglicht, die Anzahl der Räume sowie deren Abmessungen präzise zu überprüfen. Sollten Sie feststellen, dass sich das Gebäude in irgendeiner Weise verändert hat, beispielsweise durch die Umgestaltung in ein Großraumbüro anstelle vieler Einzel-Büros oder durch das Entfernen von Brandwänden, ist es von entscheidender Bedeutung, das Brandschutzkonzept unverzüglich zu überprüfen.
Im schlimmsten Fall kann es sein, dass sich Rettungsweglängen verändert haben oder die Rettungswege aufgrund einer neu installierten Wand blockiert sind.
Im baulichen Brandschutz sind die Anforderungen an Baugestaltung, Bauausführung und Bauprodukte in den jeweiligen Landesbauordnungen genau festgelegt, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
Gebäude müssen so errichtet und angeordnet werden, dass sie keine Gefahr darstellen und durch ihre Struktur die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern. Je nach Höhe und Grundfläche des Gebäudes variieren die Anforderungen an tragende Elemente wie Wände, Decken und Stützen.
Ein essenzieller Aspekt des baulichen Brandschutzes ist das Rettungswegkonzept. Dabei spielen notwendige Flure und Treppen in notwendigen Treppenräumen eine entscheidende Rolle. Die Türen, die Zugang zu diesen Bereichen ermöglichen, müssen ebenfalls brandschutztechnischen Anforderungen genügen.
Ist das Gebäude mit Aufenthaltsräumen ausgestattet, so muss auch ein zweiter Rettungsweg gewährleistet sein. Das bedeutet, dass jeder im Gebäude befindlichen Person mindestens zwei Fluchtwege zur Verfügung stehen müssen, um im Notfall eigenständig flüchten zu können.
Vorbeugender Brandschutz beinhaltet auch die Verwendung technischer Anlagen, um Brände und Brandschäden frühzeitig zu erkennen und deren Anzahl zu minimieren oder sogar vollständig zu verhindern. Zu den anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen gehören Feuerlöschsysteme, Feuerlöscher, Wandhydranten, Systeme zur Brandfrüherkennung sowie Teile der technischen Gebäudeausrüstung wie Aufzüge, Feuerungs-, Leitungs- und Lüftungsanlagen oder Blitzschutzanlagen. Diese Anlagen können über eine Brandfallmatrix aufeinander abgestimmt und automatisch oder halbautomatisch ausgelöst werden.
Um sicherzustellen, dass diese Anlagen ordnungsgemäß funktionieren, müssen sie regelmäßig von sachkundigen Personen überprüft werden. Zum Beispiel müssen Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüsse mindestens jährlich geprüft werden. Eine Prüfplakette und ein Eintrag in ein Prüfbuch bestätigen dann die erfolgreiche Prüfung.
Bei den operativen Maßnahmen gibt es eine Differenzierung:
Ortsunabhängige Anlagen, wie Feuerlöscher oder Wandhydranten
Ortsfeste Anlagen, wie Sprinkleranlagen, Feinsprühlöschanlagen, Schaum-, Pulver- oder Gaslöschanlagen
Insbesondere bei den ortsfesten Brandbekämpfungsanlagen ist es wichtig, dass sie aufeinander abgestimmt sind und damit ein einheitliches Sicherheitskonzept ergeben. Bei allen anlagentechnischen Maßnahmen ist die regelmäßige Wartung elementar.
Die betrieblich-organisatorische Komponente des vorbeugenden Brandschutzes basiert auf der Schulung und Fortbildung von Mitarbeitern, der Erstellung von Konzepten für die Evakuierung von Gebäuden sowie der Überwachung aller Aspekte des vorbeugenden Brandschutzes.
Der Gesetzgeber sieht dafür Folgendes vor:
5% der Mitarbeiter erhalten eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer
der Arbeitgeber muss jedes Jahr eine Brandschutzunterweisung für alle Mitarbeiter durchführen
Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel zum betrieblichen Brandschutz.
Notwendiges muss einfach sein –
Ihr effizienter Zugang zu Brandschutz und Arbeitssicherheit im Unternehmen.
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