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Offene Fortbildung Brandschutzbeauftragter

Die Offene Fortbildung, als Präsenzveranstaltung in Ihrer Nähe, bietet Ihnen eine praxisnahe Fortbildung und die Möglichkeit für einen Auffrischungskurs, auch für z.B. den Sicherheitsbeauftragten.

Durchführung der Fortbildung zur Erfüllung:

Ort

Die offene Schulung findet bundesweit an verschiedenen Standorten statt.

Dauer

Zwei Tagesveranstaltung mit jeweils 8 UE.

Termine

Für jeden Standort bieten wir diverse Termine an.

Kosten

899,90 € inkl. MwSt

Im Anschluss

Am Ende der Fortbildung erhalten die Teilnehmer ihre Teilnahmebescheinigungen.

Ziele

Durch die Teilnahme an der Fortbildung erfüllen Sie die Fortbildungsanforderungen der vfdb, DGUV und VdS.  Sie aktualisieren ihre Kenntnisse und können sich mit Kollegen austauschen. Das Seminar sensibilisiert Sie zu mehr Fingerspitzengefühl und Überzeugungskraft im beruflichen Alltag.

Als Mitglied des VDSI erhalten Sie bei erfolgreicher Teilnahme an diesem Seminar folgende VDSI-Punkte: 2 Punkte Themenfeld Arbeitsschutz, 3 Punkte Themenfeld Brandschutz

Sie müssen innerhalb von drei Jahren 16 UE Fortbildung besuchen. Mit diesem Seminar erfüllen Sie die Fortbildungsanforderungen der vfdb, DGUV und VdS. 

Inhalte

Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Brandschutzbeauftragter Fortbildung stichwortartig aufgeführt.

  • Aktuelle Änderungen in Gesetzen, Vorschriften, Normen und technischen Regeln
  • Präventiver Brandschutz, Gefahren und Gefährdungen im Alltag
  • Kommunikation zwischen Brandschutzbeauftragten und Führungskräften
  • Praxis des Brandschutzbeauftragten (m/w/d)
  • Brandschutztechnische Personen- und Gebäudesicherung, Gefährdungsbeurteilun
  • Kommunikation mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
  • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
  • Erfahrungsaustausch und Diskussion
  • Löschübung mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen

Benötigen Sie Unterstützung?

Kontaktieren Sie uns gerne
telefonisch oder per E-Mail.

kontakt@brandschutz-zentrale.de

+49 521 898 809-40

Sie können sich jederzeit von diesen Benachrichtigungen abmelden. Informationen zum Abbestellen sowie unsere Datenschutzpraktiken und unsere Verpflichtung zum Schutz Ihrer Privatsphäre finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Gesetzliche Grundlagen für die Fortbildung

  • § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information 205-003
  • Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) Richtlinie 12-09/01
  • VdS Schadenverhütung GmbH (VdS) 3111

Laut der DGUV Information 205-003 sollte die Person eine Fortbildungsveranstaltung innerhalb von drei Jahren, nach Erstschulung absolvieren. Hier sind mindestens 16 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten vorgeschrieben. Die Teilnahme ist zu dokumentieren.