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Betriebsarzt

Der Betriebsarzt ist eine bedeutsame Person im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge. Als Spezialist für Arbeitsmedizin spielt der Betriebsarzt eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Mitarbeitenden. Denn sie sind Ärzte für Arbeitsmedizin und verfügen über eine umfassende Qualifikation in diesem Bereich.

Ob man als Unternehmen einen Betriebsarzt braucht und welche Vorteile dieser mit sich bringt, erfahren Sie hier.

Betriebsarzt

Was macht ein Betriebsarzt?

Ein Betriebsarzt berät und unterstützt das Unternehmen (z.B. auch bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung) und ist parallel medizinischer Ansprechpartner für die Belegschaft in allen Bereichen der Arbeitsmedizin, des Arbeitsschutzes und insbesondere der Vorsorge und Unfallverhütung. Im Gegensatz zu anderen Ärzten, kennt nämlich nur der Betriebsarzt die Anforderungen an einen Arbeitsplatz und kann optimal beurteilen, welche Maßnahmen zu setzen sind, um die Gesundheit des Einzelnen zu schützen.

Neben Gesundheitsuntersuchungen und Gesundheitsberatung gehören auch die Beurteilung von Arbeitsplatzrisiken, die Unterstützung bei der Prävention von arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen sowie die Erste-Hilfe im Betrieb im Notfall zu den Verantwortlichkeiten.

Es gibt jedoch auch Grenzen für seine Befugnisse. Er darf keine medizinischen Behandlungen durchführen, die nicht im Zusammenhang mit berufsbedingten Gesundheitsrisiken stehen. Ebenso darf er keine Informationen ohne Einwilligung des Mitarbeitenden an den Arbeitgeber weitergeben.

Welche Rechte habe ich beim Betriebsarzt?

Der Arbeitgeber darf den Betriebsarzt einschalten, wenn es um die Beurteilung von Arbeitsplatzrisiken, die Planung von Gesundheitsmaßnahmen oder die Unterstützung bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen geht.

Arbeitnehmer haben das Recht auf eine vertrauliche Behandlung ihrer Gesundheitsdaten. Darum ist der Betriebsarzt dazu verpflichtet, die ärztliche Schweigepflicht zu wahren und die erhobenen Daten vertraulich zu behandeln. Dabei stellt sich häufig die Frage, ob der Betriebsarzt Unterlagen vom Hausarzt anfordern darf. Ja, er kann Informationen vom Hausarzt anfordern, sofern der Arbeitnehmer seine ausdrückliche Zustimmung dazu erteilt.

Doch kann ein Arbeitgeber die Mitarbeitenden zwingen, zum Betriebsarzt zu gehen? Nein, grundsätzlich kann der Arbeitgeber die Mitarbeitenden nicht zwingen, den Arzt aufzusuchen. Die Teilnahme an den Untersuchungen ist freiwillig. Arbeitnehmer haben das Recht, diese Angebote anzunehmen oder abzulehnen, ohne dass ihnen daraus Nachteile entstehen dürfen.

Ist ein Betriebsarzt Pflicht?

Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, neben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit auch einen Betriebsarzt zu stellen. Denn das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schreibt vor, dass jedes Unternehmen bereits ab einem Beschäftigten einen Betriebsarzt haben muss. Es ist jedoch nicht vorgeschrieben, wie dieser angestellt sein muss. So kann das Unternehmen frei entscheiden, ob es den Betriebsarzt fest anstellt, einen freiberuflichen Arzt engagiert oder sich an einen externen arbeitsmedizinischen Dienst wendet. In größeren Unternehmen ist es jedoch üblich, dass sie fest angestellt sind.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat festgelegt, in welchem Ausmaß ein Betriebsarzt notwendig ist:

  • Bei weniger als 10 Mitarbeitenden: Hier ist nur eine Regelbetreuung mit Grundbetreuung und anlassbezogener Betreuung notwenig, eine alternative Betreuung ist möglich.

  • Bei über 10 bis 50 Mitarbeitenden: eine Regelbetreuung mit Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung ist notwendig, eine alternative Betreuung ist anwendbar.

  • Bei über 50 Mitarbeitenden: Hier ist ausschließlich eine Regelbetreuung und betriebsspezifische Betreuung vorgeschrieben, dabei ist keine alternative Betreuung notwendig.

In die Grundbetreuung fallen betriebsärztliche Aufgaben, die den Arbeitgeber bei Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen und Wirksamkeitskontrollen unterstützen.

Eine anlassbezogene Betreuung ist notwendig, wenn es Änderungen bei Arbeitsmodellen, Untersuchungen von spezifischen Unfallgefahren oder arbeitsmedizinische Vorsorgen gibt.

Die betriebsspezifische Betreuung ist verbunden mit individuellen Unfall- und Gesundheitsgefahren, wie auch Veränderungen im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen im Betrieb. Nähere Informationen dazu gibt es in der DGUV Vorschrift 2.

Vorteile eines Betriebsarztes

Durch den Einsatz eines Betriebsarztes können auch Vorteile für das Unternehmen entstehen:

  • Es werden arbeitsbedingte Erkrankungen, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten reduziert

  • Die Arbeitsbedingungen, sowie der Gesundheits- und Arbeitsschutz werden optimiert, sodass jeder Mitarbeitender in einem sicheren Umfeld tätig sein kann

  • Durch die Maßnahmen wird eine Qualitätssteigerung der Arbeit erreicht, was wiederum zu mehr Zufriedenheit und somit einem besseren Betriebsklima führt

  • Sie können im Notfall Erste Hilfe leisten und so dazu beitragen, dass Verletzungen oder medizinische Notfälle sofort behandelt werden, bis professionelle medizinische Hilfe eintrifft

Fazit

Der Betriebsarzt ist ein unverzichtbarer Akteur im betrieblichen Gesundheitswesen. Er sorgt für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden, indem er präventive Maßnahmen ergreift, Gesundheitsuntersuchungen durchführt und bei der Gestaltung gesunder Arbeitsbedingungen beratend zur Seite steht. Die Einbindung des Arztes erfolgt im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge und unter Wahrung der Rechte und Freiheiten der Arbeitnehmer.

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