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Fluchtwege freihalten im Betrieb: Das müssen Sie beachten

Fluchtwege freihalten kann im Ernstfall Leben retten. Dennoch werden Notausgänge, Flure oder Treppenräume im Arbeitsalltag häufig als kurzfristige Abstellfläche genutzt, z.B. für Paletten, Kartons oder Reinigungswagen. Was zunächst harmlos erscheint, kann im Brand- oder Gefahrenfall schwerwiegende Folgen haben.

Unternehmen sind deshalb zum ständigen Freihalten der Flucht- und Rettungswege verpflichtet. Diese Pflicht gilt ohne Ausnahmen und unabhängig davon, ob diese regelmäßig genutzt werden oder nicht.

Wir zeigen Ihnen, welche gesetzlichen Vorgaben gelten, welche typischen Fehler in der Praxis vorkommen und wie Sie Verstöße vermeiden.

Rettungsweg Sicherheitsschild

Welche Pflicht haben Sie als Arbeitgeber?

Als Arbeitgeber müssen Sie dafür sorgen, dass Beschäftigte das Gebäude im Gefahrenfall schnell und sicher verlassen können. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), konkretisiert durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3.

Die wichtigste Anforderung lautet: Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege müssen stets frei und ohne Hindernisse nutzbar sein.

Diese Pflicht gilt unabhängig davon, wie häufig sie im Alltag genutzt werden. Auch selten genutzte Nebenausgänge oder Notausstiege dürfen nicht blockiert oder verschlossen sein. Darüber hinaus müssen sich Türen im Verlauf dieser Wege im Notfall zu jeder Zeit von innen ohne Schlüssel oder Werkzeug öffnen lassen.

Wann gilt ein Fluchtweg als blockiert?

Ein Flucht- und Rettungsweg muss zu jedem Zeitpunkt uneingeschränkt begehbar sein. Selbst kleine Hindernisse können im Ernstfall die Evakuierung verzögern und Panik bei Mitarbeitenden verursachen.

Typische Verstöße können im Betriebsalltag so aussehen:

  • Kartons, Paletten oder Mobiliar in Fluren oder Treppenräumen
  • Reinigungswagen oder Abfallbehälter vor Notausgängen
  • Abgestellte Lieferungen oder Leergut im Verlauf dieser Wege
  • Feuerlöscher oder Erste-Hilfe-Einrichtungen, die durch gelagerte Gegenstände schwer erreichbar sind
  • Verschlossene Notausgänge, die sich nur mit einem Schlüssel oder Werkzeug öffnen lassen

Brennbare Materialien, wie z.B. Papier, Verpackungen oder Holz, können die Brandlast erhöhen und die Ausbreitung von Feuer und Rauch beschleunigen.

Hinweis: Fluchtwege gelten nur dann als frei, wenn sie ohne Hilfsmittel und Umwege vollständig nutz- und begehbar sind.

Welche Folgen können bei Verstößen drohen?

Blockierte Fluchtwege zählen unter anderem zu den häufigsten Mängeln, die bei Begehungen auffallen. Bei Missachtung und Ordnungswidrigkeiten können Behörden nach § 22 ArbSchG unter anderem:

  • Die Beseitigung des Mangels innerhalb einer festgelegten Frist anfordern
  • Bußgelder verhängen 
  • Weitere Auflagen zum Brandschutz erteilen 
  • Bei schweren Verstößen weitergehende Maßnahmen anordnen

Werden dadurch, bei einem Brand oder einer anderen Gefahrenlage, Personen verletzt, können zusätzlich zivil- oder strafrechtliche Folgen für die verantwortlichen Personen entstehen. 

Auch betriebliche Gründe rechtfertigen dabei keine Einschränkung von Fluchtwegen. Weder Platzmangel noch der Schutz vor Diebstahl oder unbefugtem Zutritt entbinden Unternehmen von ihrer gesetzlichen Anforderung, diese dauerhaft freizuhalten.

Wie lässt sich das Freihalten von Fluchtwegen dauerhaft sicherstellen?

Damit Ihre Beschäftigten Fluchtwege im Ernstfall benutzen können, sollten Sie das Thema fest in Ihre betrieblichen Abläufe integrieren.

In der Praxis haben sich insbesondere folgende Maßnahmen bewährt:

  • Regelmäßiges Kontrollieren 
  • Gut sichtbare Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen
  • Bereitstellen genügender Lagerflächen außerhalb dieser Wege
  • Sensibilisierung der Mitarbeitenden im Rahmen der jährlichen Brandschutzunterweisung
  • Dokumentation der festgestellten Mängel und Überprüfung der Beseitigung dieser

Sind Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten klar geregelt und werden Fluchtwege in regelmäßigen Abständen kontrolliert, lässt sich das Risiko der Ansammlung von Hindernissen reduzieren.

Fazit

Fluchtwege funktionieren nur, wenn sie jederzeit frei und ohne Hindernisse begehbar sind – Kennzeichnung oder ein Flucht- und Rettungsplan allein reichen dafür nicht aus. Regelmäßige Kontrollen, klare Verantwortlichkeiten und die Sensibilisierung der Beschäftigten im Rahmen der Unterweisung halten Fluchtwege dauerhaft nutzbar und erfüllen damit auch die gesetzlichen Anforderungen.