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Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter

Die Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter, kurz SiBe, liegen vor allem in der Förderung der Arbeitssicherheit. Das bedeutet, dass sie dazu ausgebildet sind, Gefahren zu erkennen und Arbeitsunfällen vorzubeugen. 

Die Rolle des Arbeitssicherheitsbeauftragten ist unverzichtbar, um den Arbeitgeber oder die Führungskraft bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu unterstützen. Doch was macht ein Sicherheitsbeauftragter genau? Diese Frage klären wir im Folgenden im Detail

Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter

Welche Aufgaben und Pflichten hat man als Sicherheitsbeauftragter?

Die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten bestehen vor allem in der unterstützenden Funktion gegenüber dem Arbeitgeber. Diese umfasst das Identifizieren potenzieller Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie die Überprüfung, ob vorgeschriebene Schutzvorrichtungen und Schutzausrüstungen vorhanden sind und korrekt angewendet werden.

Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Identifizierung von Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz
  • Einführung von Sicherheitsmaßnahmen und -richtlinien

  • Schulung der Mitarbeitenden in Sicherheitsfragen

  • Untersuchung von Arbeitsunfällen und Vorschlagen von Präventionsmaßnahmen

  • Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Betriebsanweisungen

  • Zusammenarbeit mit Behörden und anderen Sicherheitsbeauftragten

Wie genau Sie diese Aufgaben erledigen können, lernen Sie in der Schulung zum Sicherheitsbeauftragten.

Wie viele Arbeitssicherheitsbeauftragte benötigt ein Betrieb?

Als Mindestanzahl zur Durchführung der Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragter legt der Gesetzgeber in der § 22 SGB VII fest, dass mindestens ein Arbeitssicherheitsbeauftragter ab 21 Mitarbeitenden ausgebildet werden muss. Ab 150 Mitarbeitenden müssen dann mindestens zwei Sicherheitsbeauftragte bestellt werden. Weitere Vorschriften, die bei der Bestellung beachtet werden müssen, sind in der DGUV Information 211-042 festgelegt.

Jedoch ist dieser Anteil relativ, da auch Ausfälle durch Urlaubstage, Krankheitsfälle und Elternzeit in Betracht gezogen werden müssen. Deswegen müssen Sie also die Anzahl betriebsspezifisch anpassen. Denn insbesondere in Schichtbetrieben kann nicht garantiert werden, dass stets ein Arbeitssicherheitsbeauftragter im Betrieb anwesend ist. Also muss man entweder bei der Planung genau darauf achten, oder von vornherein mehr Mitarbeitenden ausbilden.

Arbeitssicherheitsbeauftragte haben keine Weisungsbefugnis, das bedeutet, dass sie lediglich als Berater dienen. Sie haften dadurch weder zivil- noch strafrechtlich, denn die rechtliche Verantwortung für die Arbeitssicherheit liegt bei dem Unternehmer selbst.

Vermittlung von Kenntnissen zur Erfüllung der Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter

Zur Vermittlung der notwendigen Kenntnisse besuchen Sie am Besten eine Schulung. Diese Schulung erhalten alle von der Geschäftsführung ernannten Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen.

In der Schulung zum Sicherheitsbeauftragten lernen die Teilnehmenden alles Wichtige rund um den Arbeitsschutz. Inhalte der Schulung sind die Grundlagen des Arbeitsschutzes, also die Aufgaben des SiBe und die rechtlichen Grundlagen. Außerdem die Vertiefung der Grundlagen, indem unter anderem die Gesetzgebung im Arbeitsschutz und die Entstehung von Arbeitsunfällen vertieft werden. Am Ende gibt es einen Praxisbezug, der die Gefährdungsbeurteilung, den Brandschutz und Betriebsanweisungen thematisiert.

Am Ende der zwei tägigen Schulung bekommt dann jeder Teilnehmende eine Teilnahmebescheinigung.

Diese Schulung ist gesetzlich vorgegeben, die Fortbildung zum Sicherheitsbeauftragten dagegen nicht. Die DGUV empfiehlt dennoch, die Schulung alle 3 Jahre zu wiederholen. Denn nur so bleibt man auf dem neuesten Kenntnisstand in Sachen Arbeitssicherheit. Somit kann man sicherstellen, dass alles dafür getan wird, um die Arbeitssicherheit so umfassend wie möglich zu erhalten. Wir bieten Ihnen Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten in verschiedenen Formen an, perfekt auf Sie zugeschnitten. 

Fazit

Grundsätzlich kann jeder Mitarbeitende im Betrieb Sicherheitsbeauftragter werden. Denn es werden keine bestimmten Qualifikationen oder Vorkenntnisse benötigt. Der Sicherheitsbeauftragte übernimmt dann die Aufgabe, die Arbeitssicherheit und die Arbeitsgesundheit zu fördern.

Eine Schulung ist hierbei unerlässlich, um die vielfältigen Aufgaben professionell zu bewältigen. Denn neben der gesetzlichen Verpflichtung profitieren Unternehmen auch von einem gut ausgebildeten SiBe, der Unfälle verhindert und somit Produktivität und Mitarbeiterzufriedenheit steigert.