Startseite » Sicherheitsbeauftragter » Welche Weiterbildungen im Unternehmen können Mitarbeitende wahrnehmen?
Eine gezielte Weiterbildung ist für Unternehmen weit mehr als nur eine Qualifizierungsmaßnahme. Sie dient dem Brandschutz und der Arbeitssicherheit im Betrieb, der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, wie z.B. die DGUV Vorschrift 1 oder die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2, und dem nachhaltigen Aufbau interner Fachkompetenz.
Viele Unternehmen übertragen daher sogenannte Zusatzfunktionen an Mitarbeitende. Diese ergänzenden Aufgaben dienen der Sicherheit, Organisation und gesetzlichen Absicherung des Betriebs, ohne dabei klassische Führungsverantwortung zu bedeuten.
Doch welche Weiterbildungen hinsichtlich Brandschutz und Arbeitssicherheit gibt es? Ist die Übernahme verpflichtend? Und welche Verantwortung geht damit einher?
Bestimmte Aufgaben im Unternehmen erfordern speziell geschulte Ansprechpersonen. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Brandschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb zu gewährleisten. Speziell geschulte Mitarbeitende unterstützen dabei, Risiken zu minimieren und gesetzliche Vorgaben zuverlässig umzusetzen.
Gleichzeitig bieten diese Zusatzfunktionen auch aus Sicht der Mitarbeitenden einen Mehrwert. Durch eine gezielte Weiterbildung können sie sich über ihre eigentliche Tätigkeit hinaus einbringen, Verantwortung übernehmen und aktiv zur Sicherheit im Unternehmen beitragen. Wer etwa als Brandschutzhelfer, Ersthelfer oder Sicherheitsbeauftragter tätig ist, leistet einen konkreten Beitrag zum Schutz von Kolleginnen und Kollegen.
Darüber hinaus ermöglicht eine solche Rolle, die eigenen Fachkenntnisse zu erweitern, neue Kompetenzen aufzubauen und sich im Unternehmen stärker zu positionieren, ohne eine klassische Führungsfunktion übernehmen zu müssen. Zusatzfunktionen verbinden somit betriebliche Notwendigkeit mit persönlicher Weiterentwicklung.
Welche Weiterbildung im Unternehmen erforderlich ist, hängt von Unternehmensgröße, Gefährdungsbeurteilung und gesetzlichen Vorgaben ab. Während Brandschutzhelfer und Ersthelfer fester Bestandteil der betrieblichen Organisation sind, werden Sicherheitsbeauftragte und Brandschutzbeauftragte abhängig von Größe, Risiko und behördlichen Anforderungen bestellt.
Die jeweilige Weiterbildung erfolgt durch entsprechende Schulungen oder Ausbildungen. Diese können durchgeführt werden durch:
Die Weiterbildung gliedert sich meist in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Vermittelt werden unter anderem Rechtsgrundlagen, Aufgaben und organisatorische Abläufe. Ergänzend folgen praktische Übungen, beispielsweise Löschtraining für Brandschutzhelfer oder Maßnahmen der Ersten Hilfe.
Die entsprechenden Schulungen für Brandschutzhelfer, Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragter und Brandschutzbeauftragter werden von brandschutzzentrale in unterschiedlichen Formaten angeboten – als Online-, Präsenz- oder Inhouse-Weiterbildung.
Grundsätzlich erfolgt die Übernahme einer solchen Funktion häufig freiwillig.
Allerdings basiert sie auf der Organisationspflicht des Arbeitgebers. Dieser entscheidet, in Absprache mit den Mitarbeitenden, über die Besetzung entsprechender Funktionen.
Eine Ablehnung ist möglich, sollte jedoch sachlich begründet werden.
Die Verantwortung hängt von der jeweiligen Rolle ab.
Unterstützende Funktionen, die keine Unternehmerverantwortung haben sind:
Diese Rollen unterstützen den Arbeitgeber. Sie tragen keine Unternehmerverantwortung und haften grundsätzlich nicht persönlich – außer bei vorsätzlichem Fehlverhalten.
Der Brandschutzbeauftragte ist eine Funktion mit besonderer Stellung, da sie über eine reine Unterstützungsrolle hinausgeht. Sie beinhaltet eine weitergehende Fachverantwortung innerhalb des Betriebs. Eine persönliche Haftung besteht ebenfalls nur bei Vorsatz.
Eine Weiterbildung in Form einer Zusatzrolle bietet zahlreiche Vorteile:
Mitarbeitende übernehmen Verantwortung, ohne Führungsaufgaben übernehmen zu müssen, und leisten einen wichtigen Beitrag zum sicheren Arbeitsumfeld.
Eine gezielte Weiterbildung im Unternehmen ist ein zentraler Baustein für Brandschutz und Arbeitssicherheit, gesetzliche Absicherung und Risikominimierung.
Zusatzfunktionen wie Brandschutzhelfer und Ersthelfer sind dabei gesetzlich verpflichtend und fester Bestandteil einer funktionierenden betrieblichen Sicherheitsorganisation. Sicherheitsbeauftragte und Brandschutzbeauftragte hingegen werden abhängig von Unternehmensgröße, Gefährdungsbeurteilung oder behördlichen Vorgaben bestellt.
Unabhängig vom Verpflichtungsgrad stärken diese Funktionen die betriebliche Organisation ebenso wie die Kompetenz und Sicherheit der Mitarbeitenden. Unternehmen profitieren von klar geregelten Zuständigkeiten – Mitarbeitende von fachlicher und persönlicher Weiterentwicklung.