Brandschutzordnung
Die Brandschutzordnung ist in die Teile A, B und C aufgeteilt. Welche Richtlinien gelten, welche Inhalte vermittelt werden und welche Unterschiede zwischen den einzelnen Betrieben bestehen, erläutern wir hier!
Organisatorischer Brandschutz
Nach den rechtlichen Vorgaben von
Arbeitsschutzgesetz §10
ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"
» Nach rechtlichen Vorgaben
» Einfach durchzuführen
» Inklusive Zertifikat
Im Schnitt müssen 5% der Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Damit Entstehungsbrände eingedämmt werden können. Die Schulung muss in regelmäßigen Abständen (ca. 3-5 Jahre) aufgefrischt werden.
Grundlage für effektiven Arbeitsschutz und damit die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden ist eine Gefährdungsbeurteilung. Aus ihr lassen sich relevante Maßnahmen ableiten.
Die Betsellung eines Brandschutzbeauftragten ist ab einer bestimmten Unternehmensgröße verpflichtend. Durch externe Unterstützung entlasten Sie Ihre Mitarbeiter.
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Die Brandschutzordnung ist in die Teile A, B und C aufgeteilt. Welche Richtlinien gelten, welche Inhalte vermittelt werden und welche Unterschiede zwischen den einzelnen Betrieben bestehen, erläutern wir hier!
Beim betrieblichen Brandschutz gibt es für die Unternehmensleitung viel zu beachten. Um die damit verbundenen vielfältigen Aufgaben zu bewältigen, sollten Sie Brandschutzbeauftragte bestellen.
Betrieblicher Brandschutz und Brandschutzbeauftragte verhindern Arbeitsunfälle und hohe wirtschaftliche Schäden durch Brände und Explosionen. Doch wer ist eigentlich verantwortlich? Und braucht mein Betrieb Brandschutzbeauftragte?
Notwendiges muss einfach sein –
Ihr effizienter Zugang zu Brandschutz und Arbeitssicherheit im Unternehmen.
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+49 521 898 809-40
Montag bis Freitag von 9:00-17:00
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