Organisatorischer Brandschutz
Gefährdungsbeurteilung und externe Brandschutzbeauftragte
Nach den rechtlichen Vorgaben von
Arbeitsschutzgesetz §10
ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"
DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182)
» Nach rechtlichen Vorgaben
» Einfach durchzuführen
» Inklusive Zertifikat
Im Schnitt müssen 5% der Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Damit Entstehungsbrände eingedämmt werden können. Die Schulung muss in regelmäßigen Abständen (ca. 3-5 Jahre) aufgefrischt werden.
Grundlage für effektiven Arbeitsschutz und damit die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden ist eine Gefährdungsbeurteilung. Aus ihr lassen sich relevante Maßnahmen ableiten.
Die Betsellung eines Brandschutzbeauftragten ist ab einer bestimmten Unternehmensgröße verpflichtend. Durch externe Unterstützung entlasten Sie Ihre Mitarbeiter.
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Fragen zur Gefährdungsbeurteilung
Betrieblicher Brandschutz und Brandschutzbeauftrage verhindern Arbeitsunfälle und hohe wirtschaftliche Schäden durch Brände und Explosionen. Doch wer ist eigentlich verantwortlich? Und braucht mein Betrieb Brandschutzbeauftragte?
Brandschutzbeauftragte im Betrieb
Der vorbeugende und abwehrende Brandschutz ist die Aufgabe aller beschäftigten Personen, wobei die Unternehmensleitung die Verantwortung trägt, dass alle Brandschutzziele erreicht werden. Um die damit verbundenen vielfältigen Aufgaben zu bewältigen, sollten Sie Brandschutzbeauftragte bestellen.
Betrieblicher Brandschutz
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Brandschutzordnung
Die Brandschutzordnung ist in die Teile A, B und C aufgeteilt. Doch welche Richtlinien machen diese Verordnung überhaupt zur Pflicht? Welche Inhalte werden in den einzelnen Teilen vermittelt? Worauf muss man achten, gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Betrieben? Diese Fragen beantworten wir Ihnen hier!