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Organisatorischer Brandschutz

Gefährdungsbeurteilung und externe Brandschutzbeauftragte

Nach den rechtlichen Vorgaben von
Arbeitsschutzgesetz §10
ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"

» Nach rechtlichen Vorgaben

» Einfach durchzuführen

» Inklusive Zertifikat

Organisatorischer Brandschutz

Im Schnitt müssen 5% der Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Damit Entstehungsbrände eingedämmt werden können. Die Schulung muss in regelmäßigen Abständen (ca. 3-5 Jahre) aufgefrischt werden.

Grundlage für effektiven Arbeitsschutz und damit die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden ist eine Gefährdungsbeurteilung. Aus ihr lassen sich relevante Maßnahmen ableiten.

Die Betsellung eines Brandschutzbeauftragten ist ab einer bestimmten Unternehmensgröße verpflichtend. Durch externe Unterstützung entlasten Sie Ihre Mitarbeiter.

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Brände verhüten

Die Brandschutzordnung – was ist zu tun?

Die Brandschutzordnung ist in die Teile A, B und C aufgeteilt. Welche Richtlinien gelten, welche Inhalte vermittelt werden und welche Unterschiede zwischen den einzelnen Betrieben bestehen, erläutern wir hier!

Fragen zur Gefährdungsbeurteilung

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