Startseite » Brandschutzbeauftragter » Brandschutzbeauftragter werden: Voraussetzungen und Anforderungen
Wer Brandschutzbeauftragter (BSB) werden möchte oder einen geeigneten für sein Unternehmen sucht, steht vor der gleichen Frage: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Die DGUV 205-003 definiert klare Anforderungen an Ausbildung, Fachkunde und Betriebsstellung. Doch neben den formalen Kriterien entscheidet auch die Persönlichkeit darüber, ob er seine Rolle im Betrieb wirksam ausfüllen kann.
Im Folgenden erklären wir, welche Vorgaben und Richtlinien gelten und worauf es bei der Auswahl in der Praxis ankommt.
Eine pauschale gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines BSB gibt es in Deutschland nicht. Die Notwendigkeit ergibt sich je nach Betrieb und Branche aus einem Brandschutzkonzept, einer Baugenehmigung mit brandschutztechnischen Auflagen, der Musterbauordnung für Sonderbauten oder der ASR A2.2. Zudem legt die DGUV Information 205-003 die Mindestanforderungen an Qualifikation, Schulung und Bestellung verbindlich fest und damit auch die Brandschutzbeauftragter-Voraussetzungen.
Die Brandschutzbeauftragter-Voraussetzungen sind in Kapitel 4 der DGUV Information 205-003 geregelt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen für die Schulung mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen. Zudem sollen ihnen gewerbe- und branchenspezifische Kenntnisse der betrieblichen Abläufe und Gefahren bekannt sein.
Neben diesen verbindlichen Anforderungen spielen auch persönliche Eigenschaften eine entscheidende Rolle.
Nein, eine technische Ausbildung gehört nicht zu den Brandschutzbeauftragter-Voraussetzungen. Grundsätzlich kann jeder Mitarbeitende mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung ein BSB werden, unabhängig davon, ob er aus einem technischen, kaufmännischen oder verwaltenden Bereich kommt. Was zählt, sind die abgeschlossene Qualifikation und die persönlichen Eigenschaften, nicht die Fachrichtung.
Persönliche Eigenschaften gehören ebenso zu den Brandschutzbeauftragter-Voraussetzungen wie die formale Qualifikation. Die DGUV 205-003 benennt in Kapitel 4.1 ausdrücklich drei Eigenschaften, auf die bei der Auswahl geachtet werden soll: Ein angemessenes technisches Verständnis, eine ausreichende Kommunikationsstärke und eine hohe Zuverlässigkeit.
Besonders zu beachten ist, dass die Funktion mit dem Unternehmer, den Führungskräften, Beschäftigten, weiteren Betriebsbeauftragten sowie Behörden und Versicherern mündlich und schriftlich kommunizieren muss. Wer Schwierigkeiten hat, Anliegen klar zu formulieren oder Maßnahmen gegenüber Kollegen und Vorgesetzten durchzusetzen, wird in der Rolle schnell an Grenzen stoßen – unabhängig vom fachlichen Wissen.
In Betrieben mit erhöhter Brandgefährdung reichen die standardmäßigen Brandschutzbeauftragter-Voraussetzungen unter Umständen nicht aus. Für solche Betriebe kann eine besondere Qualifikation sinnvoll sein, etwa eine feuerwehrtechnische Ausbildung, der Abschluss als Werkfeuerwehrmann/-frau, ein Zertifikat als Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein Hochschulabschluss mit Schwerpunkt Brandschutz oder Sicherheitstechnik.
Um die Rolle des Brandschutzbeauftragten übernehmen zu können, muss man eine Schulung von mindestens 64 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten nach DGUV Information 205-003 absolvieren. Das entspricht in der Regel 8 bis 10 Seminartagen. Abgeschlossen wird sie mit einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Das Zertifikat der Ausbildungseinrichtung bildet nach erfolgreichem Abschluss die Grundlage für die formale Bestellung im Betrieb.
Nach der Bestellung gilt eine Fortbildungspflicht: Alle drei Jahre sind mindestens 16 Unterrichtseinheiten Fortbildung nachzuweisen. Wer diese Frist versäumt, muss sich erneut vollständig ausbilden.
Er ist der Führungskraft unmittelbar unterstellt, wird frühzeitig in alle brandschutzrelevanten Planungen eingebunden und berät die Unternehmensleitung in allen Fragen des Brandschutzes. Die Gesamtverantwortung des Unternehmers bleibt dabei unberührt.
Damit ist die Rolle keine ausführende Kraft, sondern eine beratende Funktion auf Leitungsebene. Sie ist bei der Anwendung ihrer brandschutztechnischen Fachkunde weisungsfrei und darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Das sind die Voraussetzungen dafür, dass die Aufgaben unabhängig und konsequent erfüllt werden können.
Die Brandschutzbeauftragter-Voraussetzungen sind überschaubar: Eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine anerkannte Ausbildung nach DGUV 205-003. Viel wichtiger ist jedoch auch die Frage, wen man bestellt: Betriebsstellung, Persönlichkeit und echtes Engagement sind es, die aus einer geregelten Pflichterfüllung einen BSB machen, der den Brandschutz im Unternehmen wirklich voranbringt.
Eine Checkliste gibt einen kompakten Überblick über alle Schritte – von der Bestellpflicht bis zu den Aufgaben im Betrieb.
Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann direkt mit der Erstausbildung starten. Wir bieten die Schulung zum Brandschutzbeauftragten deutschlandweit an: Wählen Sie einfach den Standort und Termin, der zu Ihnen passt.