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Die Bestellung zum Brandschutzbeauftragten bringt eine Vielzahl an Tätigkeiten mit sich – doch was genau sind die Brandschutzbeauftragter-Aufgaben und was bedeuten sie im betrieblichen Alltag? Ob Brandschutzordnung, Begehungen oder Evakuierungsübungen: Die Anforderungen sind umfangreicher als viele vermuten.
Im Folgenden klären wir Sie über die Brandschutzbeauftragter-Aufgaben auf.
Eine pauschale gesetzliche Pflicht zur Bestellung gibt es in Deutschland nicht. Ob ein Brandschutzbeauftragter (BSB) erforderlich ist, hängt von den betrieblichen Gegebenheiten sowie möglichen Auflagen durch Behörden oder Versicherungen ab. Demnach kann sich die Notwendigkeit aus dem Zusammenspiel von ArbSchG, ASR A2.2, DGUV Information 205-003 und den Landesbauordnungen ergeben.
Er ist die zentrale Fachkraft für Brandschutz im Betrieb. Mit einer speziellen Ausbildung berät und unterstützt er den Arbeitgeber in allen Bereichen – vom vorbeugenden über den organisatorischen bis zum abwehrenden Brandschutz. Dabei liegt der Hauptfokus auf der Prävention: Brände verhindern, bevor sie entstehen, Mitarbeitende schützen und Sachwerte sichern.
Planung und Beratung
Aufgabe
Was es in der Praxis Bedeutet
Kontrolle und Begehung
Aufgabe
Was es in der Praxis Bedeutet
Schulung und Kommunikation
Aufgabe
Was es in der Praxis Bedeutet
Notfall und Dokumentation
Aufgabe
Was es in der Praxis Bedeutet
Wichtig: Nicht alle Brandschutzbeauftragter-Aufgaben müssen automatisch übernommen werden. Der Unternehmer legt sie gemeinsam mit der ausgewählten Person schriftlich im Bestellungsschreiben fest – individuell zugeschnitten auf die betrieblichen Anforderungen, inklusive erforderlicher Fortbildungen.
Eine pauschale persönliche Haftung gibt es nicht, denn die Gesamtverantwortung für den Brandschutz trägt der Arbeitgeber. Wenn jedoch bekannte Mängel nicht meldet, Aufgaben nachweislich nicht erfüllt oder Dokumentationspflichten dauerhaft vernachlässigt werden, kann sich im Schadensfall nicht auf diese Schutzwirkung berufen werden.
Die Brandschutzbeauftragter-Aufgaben sind in der DGUV 205-003 einheitlich geregelt. Was sich jedoch stark unterscheidet, sind die Schwerpunkte, die je nach Branche und Betrieb gesetzt werden müssen. Sogar in gleichartigen Unternehmensarten müssen oft aufgrund individueller Unterschiede die Schwerpunkte unterschiedlich gesetzt werden.
Ob die Funktion des Brandschutzbeauftragten benötigt wird und er extern bestellt oder intern ausgebildet werden muss, ergibt sich aus der konkreten Situation im Unternehmen. Die Notwendigkeit kann sich aus der Gebäudeart ergeben, etwa bei Sonderbauten wie Krankenhäusern, Pflegeheimen oder großen Industriebauten, wobei die genauen Schwellenwerte je nach Landesbauordnung variieren.
Ebenso kann sie aus behördlichen Auflagen, vertraglichen Anforderungen von Versicherern oder Auftraggebern oder aus dem Ergebnis der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung folgen. Trifft auch nur einer dieser Punkte zu, ist eine Bestellung in der Regel nicht mehr vermeidbar.
Nicht jeder kann ohne weiteres zu dieser Funktion, mit ihren vielfältigen Brandschutzbeauftragter-Aufgaben, bestellt oder ausgebildet werden. Die DGUV 205-003 fordert gewisse Voraussetzungen, wie eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine anerkannte Ausbildung mit mindestens 64 Unterrichtseinheiten, eine technische Ausbildung ist dagegen keine Pflicht. Entscheidend sind stattdessen persönliche Eigenschaften wie technisches Verständnis, Kommunikationsstärke und Zuverlässigkeit.
Die Brandschutzbeauftragter-Aufgaben sind vielfältig: Von der Planung über die Kontrolle bis zur Schulung. Wer die Funktion ernst nimmt, sorgt dafür, dass Brandschutz im Unternehmen nicht auf dem Papier bleibt, sondern im Alltag gelebt wird. Das schützt Mitarbeitende, sichert den Versicherungsschutz und bewahrt das Unternehmen im Ernstfall vor den schlimmsten Konsequenzen.
Unsere Checkliste fasst die wichtigsten Punkte rund um die Funktion übersichtlich zusammen.