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Brandschutzbeauftragter: Ausbildung oder Fortbildung?

Wer als Brandschutzbeauftragter (BSB) tätig werden will, braucht eine anerkannte Erstausbildung. Wer diese bereits hat, ist damit nicht dauerhaft fertig, denn die Qualifikation muss regelmäßig aufgefrischt werden. Was genau die Ausbildung umfasst, wer sie absolvieren darf und was bei der Fortbildungspflicht zu beachten ist, erklären wir hier.

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Wer kann die Brandschutzbeauftragter-Ausbildung absolvieren?

Für die Erstausbildung zum BSB gibt es keine fachlichen Einschränkungen. Voraussetzung ist lediglich eine abgeschlossene Berufsausbildung – die Fachrichtung spielt keine Rolle. So können kaufmännische Angestellte ohne technischen Hintergrund die Schulung absolvieren und anschließend entsprechend bestellt werden.

Was umfasst die Brandschutzbeauftragter-Ausbildung?

Die Inhalte der Ausbildung sind in der DGUV Information 205-003, der vfdb-Richtlinie 12-09/01 und den VdS-Richtlinien 3111 geregelt. Demnach umfasst die Schulung insgesamt 64 Unterrichtseinheiten (UE) und gliedert sich in zwei aufeinander aufbauende Ausbildungsabschnitte.

Im ersten Teil stehen rechtliche und theoretische Grundlagen im Vordergrund: baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz, relevante Gesetze und Normen sowie die Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung. Der zweite Teil vertieft die praktische Umsetzung im Betrieb – mit Schwerpunkten auf Brandschutzkonzepten, Evakuierungsplanung und dem Umgang mit Löscheinrichtungen.

Am Ende steht eine schriftliche als auch mündliche Prüfung. Wenn diese erfolgreich bestanden werden, erhalten Teilnehmende eine anerkannte Teilnahmebescheinigung, die als Nachweis gegenüber Arbeitgeber, Behörden und Versicherern gilt.

Wie läuft die Erstausbildung bei der brandschutzzentrale ab?

Über brandschutzzentrale können Sie die Brandschutzbeauftragter-Ausbildung als offenen Präsenzkurs bundesweit buchen. Das Format ist auf acht Vollzeittage ausgelegt und wird an zahlreichen Standorten in ganz Deutschland durchgeführt, mit mehreren Terminen zur Auswahl.

Der Kurs findet als offene Veranstaltung statt, d. h. Teilnehmende aus verschiedenen Unternehmen lernen gemeinsam. Dadurch ermöglicht es neben der fachlichen Ausbildung auch den Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Branchen – ein Aspekt, den viele Teilnehmende als besonders wertvoll beschreiben.

Die Durchführung erfolgt in Übereinstimmung mit §12 ArbSchG, DGUV Information 205-003, vfdb-Richtlinie 12-09/01 und VdS 3111. Nach der Schulung erhalten alle Teilnehmenden ihre Teilnahmebescheinigung.

Wie oft muss eine Brandschutzbeauftragter-Fortbildung absolviert werden?

Die Qualifikation zum BSB ist kein einmaliger Abschluss. Alle drei Jahre sind mindestens 16 Unterrichtseinheiten Fortbildung nachzuweisen – so schreiben es vfdb, DGUV und VdS übereinstimmend vor. Zudem ist die Teilnahme zu dokumentieren.

Hintergrund ist, dass sich gesetzliche Vorgaben, Normen und technische Standards im Brandschutz regelmäßig ändern. Die Brandschutzbeauftragter-Fortbildung stellt sicher, dass Brandschutzbeauftragte immer auf aktuellem Stand bleiben und ihre Aufgaben sowie ihre Beratungsfunktion im Betrieb fachgerecht ausüben können.

Was sind die Inhalte der Brandschutzbeauftragter-Fortbildung?

Die Fortbildung gliedert sich in 12 Unterrichtseinheiten Theorie und 4 Unterrichtseinheiten Praxis. Theoretisch werden aktuelle Normen- und Gesetzesänderungen, präventiver Brandschutz sowie die Kommunikation mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern behandelt. Der Praxisteil umfasst Löschübungen mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen.

Mit der Teilnahme werden die Fortbildungsanforderungen von vfdb, DGUV und VdS in einem Schritt erfüllt.

Wie läuft die Fortbildung bei der brandschutzzentrale ab und kann ich sie auch online machen?

Wir bieten die Brandschutzbeauftragter-Fortbildung in zwei Formaten an:

  • Präsenzfortbildung: Als offene Veranstaltung bundesweit an verschiedenen Standorten, verteilt auf zwei Tagesveranstaltungen mit jeweils 8 UE. An jedem Standort stehen mehrere Termine zur Auswahl.
  • Online-Fortbildung: Als Live-Online-Training, das ohne Reiseaufwand von jedem Ort aus absolviert werden kann. Das Format umfasst ebenfalls 16 UE, aufgeteilt auf zwei Live-Online-Tage à 6 UE sowie eine vorbereitende E-Learning-Einheit mit 4 UE. Rund eine Woche vor dem Schulungstermin erhalten Teilnehmende alle weiteren Informationen und Zugangsdaten.

Beide Formate sind vollständig anerkannt und erfüllen die Anforderungen gemäß DGUV Information 205-003, vfdb-Richtlinie 12-09/01 und VdS 3111.

Wichtig: Beide Fortbildungsformate setzen eine bereits abgeschlossene Erstausbildung zum BSB voraus.

Wer trägt die Kosten für Aus- und Fortbildung?

Kosten für die Schulung sowie die Brandschutzbeauftragter-Fortbildung trägt der Arbeitgeber – das folgt direkt aus der gesetzlichen Pflicht zur Bestellung eines qualifizierten BSB. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Mitarbeitenden die notwendige Arbeitszeit für Fortbildungen zur Verfügung zu stellen.

Fazit

Die Brandschutzbeauftragter-Ausbildung ist klar geregelt und für Beschäftigte aus allen Fachrichtungen zugänglich. Mit der Erstausbildung ist es jedoch nicht getan: Die regelmäßige Brandschutzbeauftragter-Fortbildung ist kein bürokratischer Zusatz, sondern die Voraussetzung dafür, dass der BSB seine Aufgabe im Betrieb tatsächlich erfüllen kann. Gut ausgebildete Brandschutzbeauftragte schützen nicht nur vor Bränden – sie schützen das Unternehmen vor Haftungsrisiken und sorgen dafür, dass im Ernstfall alles funktioniert.

Mit unserer Checkliste: Brandschutzbeauftragter im Betrieb können Sie sich schnell einen Überblick verschaffen.