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Grundsätzlich muss jeder Betrieb mit mindestens einem Verbandskasten ausgestattet sein. Hierbei unterscheidet man in der Größe und der Anzahl. Die Größe und damit auch dessen Inhalt wird durch Normen festgelegt. Der kleinere Verbandskasten folgt der DIN 13157 und der größere der DIN 13169. Prinzipiell kann der Erste Hilfe Koffer nach DIN 13169 auch durch zwei kleine Kästen der Norm 13157 ersetzt werden.
Die Anzahl der notwendigen Verbandskästen ist dann an den Betrieb und die jeweilige Verletzungsgefahr ausgelegt. Um den Bedarf beispielhaft zu veranschaulichen, haben wir die Maßstäbe verschiedener Betriebsformen für Sie darstellt:
Grundsätzlich sind der standardisierte Verbandskasten und auch der Erste Hilfe Koffer für jede Branche und jeden Betrieb geeignet. Allerdings unterscheidet sich der Bedarf je nachdem, zu welcher Betriebsart Ihr Unternehmen gezählt werden kann.
Grundsätzlich gilt: je gefährlicher das Arbeitsumfeld, desto mehr Verbandskästen werden auch benötigt!
Diese Angaben oben beziehen sich allerdings auf den normalen Betrieb. Wenn eine erhöhte Verletzungsgefahr herrscht muss die Anzahl der Verbandskästen natürlich angepasst werden. Das gilt auch, wenn sich zum Beispiel im Büro die Fläche über mehrere Etagen verteilt. Dann muss es pro Etage einen Verbandskasten geben.
Hierbei unterscheiden sich die Kästen der DIN 13157 und DIN 13169 nur in der Anzahl der einzelnen Produkte. Da Letzterer größer und für mehr Menschen gedacht ist, sind hier natürlich auch mehr Produkte drin.
Diese Normen werden regelmäßig an aktuelle medizinische Standards angepasst. Die neusten DIN- Verordnungen (DIN 13157:2021-11, bzw. DIN 13169:2021-11) gelten beispielsweise seit Dezember 2021. Seit letztem Jahr beinhalten Verbandskästen und Koffer nun auch Gesichtsmasken und Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut. Außerdem wurde die Anzahl an Pflastern und kleinen Verbänden angepasst.
Folgende Produkte sind aktuell im Verbandskasten enthalten:
Verbandsmaterial:
Pflaster:
Produkte zur Hygiene:
Verbandstücher:
Zusatzmaterial:
Tipp: Neben den standardisierten Verbandskästen gibt es mittlerweile auch Erste-Hilfe-Koffer, die speziell auf gewisse Branchen ausgerichtet sind, beispielsweise für die Gastronomie oder das Metallgewerbe. Diese Kästen beinhalten neben der gänigen Füllung noch spezielle Zusatzartikel, die sich bei gängigen Unfällen in der jeweiligen Branche bewährt haben.
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Hier kommt es natürlich primär auf die betriebsspezifischen Umstände an. In der Regel ist ein Koffer der DIN 13157 ausreichend. Bei einer Mitarbeiterzahl über 50 braucht man dann allerdings einen Erste Hilfe Koffer der DIN 13169 oder zwei Koffer der DIN 13157. Grundsätzlich legt die DIN Norm fest, welche Produkte sich im Verbandskasten befinden. Ein guter Anhaltspunkt ist dafür die Gefährdungsbeurteilung. Hier sind die genauen Anforderungen für den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb festgehalten.
Grundsätzlich muss man den Verbandskasten immer auffüllen, wenn etwas benutzt wurde. Wenn Sie nicht jedem Pflaster hinterherlaufen wollen, setzen Sie sich doch einfach eine Erinnerung in den Kalender, alle drei oder sechs Monate den Bestand zu kontrollieren. Den kompletten Bestand auswechseln müssen Sie dann, wenn das Verfallsdatum erreicht ist.
Da nun nicht mehr garantiert ist, dass die abgelaufenen Verbände auch steril sind, können diese nicht mehr im Betrieb benutzt werden. Also kann man den abgelaufenen Erste Hilfe Koffer zwar noch für die Hausapotheke nutzen, im Betrieb aber nicht mehr verwenden. Alternativ können Sie ihn auch dem Deutschen Roten Kreuz spenden. Denn Vereine wie dieser nutzen ihn, um damit Erste Hilfe Kurse zu geben.
Folgende Gesetzestexte legen die Normen für Verbandskästen und Erste Hilfe Maßnahmen im Betrieb fest:
Der Verbandskasten beinhaltet viele Produkte, die für offene Wunden benutzt werden sollen. Damit man diese Wunden damit aber auch erfolgreich verarzten kann, müssen die Wundkompressen und die Verbände steril sein. Das kann aber nur für einen begrenzten Zeitraum garantiert werden. Außerdem lässt die Klebekraft an Pflastern und dergleichen nach einer gewissen Zeit nach.
In allen Schulen muss es mindestens einen Sanitätsraum geben. Hier sollten Sie dann mindestens einen Verbandskasten nach DIN 13157 und eine Krankentrage nach DIN 13024 platzieren.
Außerdem muss bei Ausflügen und Klassenfahrten immer eine Sanitätstasche nach DIN 13160 mitgeführt werden.
Der Verbandskasten im Betrieb ist gesetzlich vorgegeben. Daher muss man ihn regelmäßig kontrollieren und ggfs. abgelaufene Produkte auch austauschen. Denn offene Wunden dürfen nur mit sterilen Verbänden verarztet werden. In den meisten Betrieben reicht ein Verbandskasten der DIN 13157, bei mehr Mitarbeitern verlangt der Gesetzgeber jedoch einen Erste-Hilfe-Kasten der DIN 13169.
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