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Erste Hilfe im Betrieb

In einem Betrieb hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass das Unternehmen für alle Mitarbeitenden sicher ist. Dazu zählt in der Arbeitssicherheit auch die Erste Hilfe. Der Bedarf an Erste-Hilfe-Maßnahmen richtet sich nach dem individuellen Unfallrisiko im Betrieb. Denn natürlich ist das Verletzungsrisiko in einer Produktionshalle höher als in einem Büro. Trotzdem kann es überall da, wo Menschen arbeiten, auch zu Unfällen kommen!

Damit Sie und Ihr Betrieb bestmöglich für solche Erste-Hilfe-Situation gewappnet sind, haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema Erste Hilfe für Sie zusammengetragen.

erste hilfe im betrieb

Wer ist für die Erste Hilfe im Betrieb verantwortlich?

Die Verantwortung für die Erste Hilfe im Betrieb liegt bei dem Arbeitgeber. Nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes muss er passend zur Art des Betriebs, den Tätigkeiten und der Beschäftigtenanzahl die notwendigen Maßnahmen treffen. Er ist dazu verpflichtet. die Gesundheit seiner Mitarbeitenden zu schützen und den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass er arbeitsbedingte Gefahren und berufsbedingte Krankheiten vorbeugt. 

In der Praxis bedeutet das: 

  • Passende Erste-Hilfe-Ausstattung
  • Jährliche Unterweisung aller Mitarbeitenden
  • Ausbildung betrieblicher Ersthelfer

Welche Vorschriften gelten für die Erste-Hilfe-Ausstattung im Betrieb?

 Neben § 10 des Arbeitsschutzgesetzes regeln folgende Vorschriften die Erste Hilfe im Betrieb:

  • Arbeitsstättenrichtlinie A4.3
  • Arbeitsschutzgesetz § 3
  • Bundesberggesetz § 61 
  • Sozialgesetzbuch VII §§ 21, 23 Abs. 1 
  • Arbeitsstättenverordnung §§ 3, 4 und 6 
  • Bergpolizeiverordnung
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention”

Die vorgeschriebene Erste-Hilfe-Ausrüstung im Betrieb richtet sich nach der individuellen Gefahrenbeurteilung, aber auch nach der Art des Unternehmens. In Kitas und Bildungseinrichtungen braucht es beispielsweise mehr Erste-Hilfe-Maßnahmen, da es trotz geringer Gefährdungsbeurteilung häufig zu Unfällen kommen kann. 

Was gehört in einen Erste-Hilfe-Kasten im Betrieb?

Verbandskästen gehören natürlich zur Grundausstattung in der Ersten Hilfe. Damit diese für alle Unfälle und eventuelle Verletzungen ausreichend ausgestattet sind, müssen sie der gesetzlichen Norm entsprechen. Dabei wird zwischen zwei Verbandskästen unterschieden: dem kleinem und dem großen Verbandskasten. Der Große folgt der DIN 13169 und ist als orangefarbener Erste Hilfe Koffer zu erkennen. Kleine Verbandskästen entsprechen der DIN 13157. Als Tipp: Der Erste Hilfe Koffer nach DIN 13169 kann auch durch zwei kleine Kästen der Norm 13157 ersetzt werden.

Diese Normen werden regelmäßig an aktuelle medizinische Standards angepasst. So erfordert zum Beispiel die neue DIN 13157:2021-11, bzw. DIN 13169:2021-11, eine Ergänzung der Verbandskoffer um Gesichtsmasken und Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut. Außerdem sind nun mehr Pflaster und kleine Verbände enthalten. Zwar gilt diese Aktualisierung der Norm ab November 2021, aber die Übergangsfrist dauert bis Ende April 2022.

Auch die Anzahl der notwendigen Verbandskästen im Betrieb richtet sich nach der Branche und der jeweiligen Verletzungsgefahr im Unternehmen. Um den Bedarf beispielhaft zu veranschaulichen, haben wir die Maßstäbe verschiedener Betriebsformen für Sie darstellt:

bis 50 Mitarbeiter      1 Verbandkasten DIN 13157

über 50 Mitarbeiter   1 Verbandkasten DIN 13169 oder 2 Kästen DIN 13157

>  300 Mitarbeiter      1 Verbandkasten DIN 13169 oder 2 Kästen DIN 13157 pro 300 Mitarbeiter

bis 20 Mitarbeiter      1 Verbandkasten DIN 13157

über 20 Mitarbeiter   1 Verbandkasten DIN 13169 oder zwei Kästen der DIN 13157

> 100 Mitarbeiter       1 Verbandkasten DIN 13169 oder zwei Kästen der DIN 13157 pro 100 Mitarbeiter

bis 10 Mitarbeiter       1 Verbandkasten DIN 13157

über 10 Mitarbeiter    1 Verbandkasten DIN 13169 oder zwei Kästen der DIN 13157

> 50 Mitarbeiter          1 Verbandkasten DIN 13169 13169 oder zwei Kästen der DIN 13157 pro 50 Mitarbeiter

Verbandskästen warten

Für eine sichere Erste Hilfe im Betrieb ist es wichtig zu bedenken, dass man auch Verbandskästen regelmäßig warten muss. Denn das ist zum einen notwendig, um sicherzustellen, dass der Verbandskasten für den Notfall vollständig ausgestattet ist. Gerade Pflaster gehören zu den Produkten, die schnell verbraucht sind. Sollte hier Bedarf bestehen, kann man den fehlenden Inhalt ganz einfach durch Nachfüllpacks ergänzen.

Zum anderen muss kontrolliert werden, dass der Inhalt des Verbandskastens innerhalb der gesetzlichen Haltbarkeit liegt. Besonders bei sterilen Kompressen sollte das Verfallsdatum nicht überschritten werden, da es zu Qualitätseinbußen des Materials und Keimbildung kommen kann. Denn dies kann im schlimmsten Fall zur Verunreinigung der Wunde führen und sollte unbedingt vermieden werden! Deshalb ist eine jährliche Kontrolle des Verbandskastens gesetzlich vorgesehen. In der Regel übernehmen diese Aufgabe Ersthelfer oder Betriebssanitäter des Betriebs. 

Gehören Defibrillatoren zur betrieblichen Erste-Hilfe-Ausstattung?

Immer mehr Betriebe statten ihre Arbeitsplätze mit Defibrillatoren aus. Diese nennt man auch AEDs, kurz für Automatisierter Externer Defibrillator. Denn obwohl sie zu der erweiterten Erste-Hilfe-Ausstattung gehören und somit nicht verpflichtend sind, hilft ein AED entscheidend bei der Wiederbelebung. AEDs haben nämlich den großen Vorteil, dass auch Laien diese verwenden können. Das Prinzip von Defibrillatoren ist einfach: Die Elektroden geben automatisiert Elektroschocks ab, um das Herz einer verunglückten Person wieder in den richtigen Rhythmus zu bringen.

Die Anschaffung eines AEDs eignet sich für viele Betriebsbereiche. Besonders dort, wo viel Publikumsverkehr herrscht oder Rettungswagen einen langen Fahrweg haben, können Defibrillatoren im Zweifel Leben retten. Aber auch für Betriebe mit hohen Gefahrenquellen, wie zum Beispiel Starkstrom, ist ein AED empfehlenswert. Somit ist der Defibrillator für viele Branchen eine echte Bereicherung für die Erste Hilfe im Betrieb! 

Übrigens: Seit 2011 ist die Anwendung eines AEDs auch Teil der Erste Hilfe Schulung für Ersthelfer und Ersthelferinnen. Sollte bei Ihnen im Betrieb also die nächste Schulung oder Fortbildung anstehen, kennen sich Ihre Mitarbeitenden bereits mit dem Umgang mit Defibrillatoren aus. 

Schon gewusst?

In allen Schulen muss es mindestens einen Sanitätsraum geben. Hier sollten Sie dann mindestens einen Verbandskasten nach DIN 13157 und eine Krankentrage nach DIN 13024 platzieren.

Außerdem muss bei Ausflügen und Klassenfahrten immer eine Sanitätstasche nach DIN 13160 mitgeführt werden.

Wie wird die Erste Hilfe im Betrieb organisiert?

Arbeitssicherheit besteht zum großen Teil aus den Bereichen Brandschutz und Erste Hilfe. Da es trotz Sicherheitsvorkehrungen immer mal zu einem Unfall kommen kann, ist es hilfreich, wenn alle Mitarbeitenden schnell und sicher helfen können. Dazu sind die jährliche Erste-Hilfe-Unterweisung und die Schulung mancher Mitarbeitenden zu betrieblichen Ersthelfern vorgesehen.

Jährliche Erste Hilfe Unterweisung

Genau wie beim betrieblichen Brandschutz müssen alle Mitarbeitenden auch jährlich in die betrieblichen Erste-Hilfe-Maßnahmen unterwiesen werden. Im Kern besteht diese Unterweisung aus der Beantwortung folgender Fragen: 

  • Wo befindet sich die Erste-Hilfe-Ausrüstung?
  • Wer sind die betrieblichen Ersthelfer? 
  • Wie muss ein Unfall oder Erste-Hilfe-Einsatz dokumentiert werden? 
  • Wem muss ein Arbeitsunfall gemeldet werden? 

Die jährliche Erste-Hilfe-Unterweisung ist dafür da, alle Mitarbeitenden über die Erste Hilfe im Betrieb aufzuklären. Zusätzlich müssen auch betriebliche Ersthelfer ausgebildet werden.

Betriebliche Ersthelfer / Betriebliche Ersthelferin

Neben der passenden Erste Hilfe Ausstattung und der jährlichen Unterweisung braucht es die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer. Je nach Betriebsgröße und -art ist hier eine bestimmte Mindestanzahl vorgeschrieben. Im Erste-Hilfe-Kurs lernen die ausgewählten Mitarbeitenden unter anderem die Wundversorgung, den Notruf absetzen und lebensrettende Sofortmaßnahmen. 

Bei Betrieben mit über 1.500 Mitarbeitenden oder in Unternehmen mit besonderer Gefährdungsbeurteilung müssen zusätzlich auch Betriebssanitäter ausgebildet werden. In der 63-stündigen Weiterbildung lernen diese, neben den klassischen Erste-Hilfe-Maßnahmen, noch die Verwendung von medizinischen Gerätschaften, wie beispielsweise einer Sauerstoffpumpe. 

Weitere Maßnahmen für die Erste Hilfe im Betrieb

Die jährliche Erste-Hilfe-Unterweisung für Mitarbeitende und ausreichend Verbandskästen sind ein Muss, aber was für Erste-Hilfe-Maßnahmen kann man darüber hinaus noch treffen? 

Um diese Frage zur beantworten, prüft am besten ein Betriebsarzt die Situation vor Ort. Je nach Größe und Art des Betriebs können zum Beispiel folgende zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein:

  • Zusätzliche Verbandskästen, wenn die Laufwege zur Erste-Hilfe-Ausstattung mehr als 100 m Laufweg betragen. 
  • Ausreichende Meldeeinrichtungen wie Telefone, damit jederzeit Hilfe gerufen werden kann.
  • Krankentragen an unterschiedlichen Positionen, bei sehr weitläufigen Gebäuden.

Ob ebenfalls ein extra Sanitätsraum eingerichtet werden muss, entscheidet zunächst einmal die Anzahl der Versicherten und die potenziellen Unfallgefahren. Vorgeschrieben ist ein derartiger Raum dann bei:

  • Für Betriebe mit mehr als 1.000 Beschäftigten
  • Bei mehr als 100 Beschäftigten und einem erhöhten Unfallrisiko
  • Auf einer Baustelle mit mehr als 50 Beschäftigten

Grundsätzlich sollten Verbandskästen, Rettungsdecken und andere medizinische Mittel jederzeit vor Verunreinigungen, Nässe und hohen Temperaturen geschützt, aber trotzdem jederzeit leicht zugänglich sein. Am besten wählen Sie Orte für die Erste-Hilfe-Ausstattung, zu denen die meisten Mitarbeitenden leichten Zugang haben, damit es im Notfall schnell gehen kann.

Fazit

Die Erste Hilfe im Betrieb ist ein zentraler Bestandteil der Arbeitssicherheit. Die Verantwortung dafür liegt bei dem Arbeitgeber, der für die passende Ausstattung, die jährliche Erste-Hilfe Unterweisung und ausreichend Ersthelfer sorgen muss. In kleineren Betrieben reicht dafür meist schon ein Ersthelfer und ein Verbandskasten, der DIN 13157 genormt ist. Das hängt allerdings von der Gefahrenbeurteilung und der Anzahl der Beschäftigten ab. 

Ersthelfer im Betrieb leisten Erstversorgung, setzen den Notruf ab und dokumentieren den Unfall.

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