Gesetzliche Grundlage
Ein Sicherheitsbeauftragter kümmert sich um die Sicherheit von Mitarbeitenden, Betriebsstätten und Prozessen in seinem Unternehmen. Seine Position ist nach § 22 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) und DGUV Vorschrift 1 § 20 gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer vor Gefahren geschützt und Arbeitsunfälle vermieden werden.
Arbeitgeber sind demnach dazu verpflichtet, ab einer Betriebsgröße von 21 Mitarbeitenden mindestens einen SiBe auszubilden.
Ist der Sicherheitsbeauftragte eine eigene Berufsposition?
Der SiBe ist keine eigenständige Berufsposition und keine separate Stelle im Unternehmen. Es handelt sich nicht um eine eigene Berufsbezeichnung, sondern um eine zusätzliche Funktion, die neben der eigentlichen Tätigkeit übernommen wird.
Die Hauptaufgabe im Betrieb bleibt unverändert bestehen; die Rolle wird ergänzend wahrgenommen. In der Praxis wird diese Funktion häufig als eine Art Ehrenamt im Unternehmen verstanden.
Wichtig zu wissen: Mit der Bestellung zum SiBe geht keine zusätzliche rechtliche Verantwortung im Sinne einer Unternehmerpflicht einher. Stattdessen unterstützen Sie den Arbeitgeber sowie Führungskräfte dabei, den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb zu fördern und Kolleginnen und Kollegen für sicherheitsrelevante Themen zu sensibilisieren.
Durch diese Aufgaben tragen Sie maßgeblich zur Sicherheit aller Beschäftigten bei.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf mehr Gehalt?
Für die Tätigkeit als SiBe besteht kein gesetzlicher Anspruch auf mehr Gehalt. Der Gesetzgeber schreibt keine zusätzliche Vergütung für die Übernahme dieser Funktion vor. Da es sich nicht um eine eigenständige Position, sondern um eine ergänzende Aufgabe zur regulären Tätigkeit handelt, ist eine automatische oder verpflichtende Erhöhung des Gehalts rechtlich nicht vorgesehen.
Ob eine zusätzliche Vergütung oder ein finanzieller Ausgleich gewährt wird, liegt im Ermessen des Arbeitsgebers und kann individuell geregelt werden. Möglich sind beispielsweise freiwillige Zulagen, einmalige Prämien oder andere interne Ausgleichsregelungen zum Gehalt.
Wer kann sich ausbilden lassen?
Die Position des Sicherheitsbeauftragten kann grundsätzlich von jedem Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin übernommen werden – unabhängig von der eigentlichen Berufsbezeichnung, der Tätigkeit oder Gehalt.
Es sollten dennoch diejenigen Mitarbeitenden zum SiBe ernannt werden, die zu Arbeitszeiten anwesend sind und längerfristig Teil des Betriebs bleiben. Dementsprechend eignen sich also vor allem Vollzeitkräfte.
Außerdem ist es sinnvoll Personen zu wählen, die ein gewisses Interesse and dieser Rolle zeigen, da somit die Wahrscheinlichkeit, dass sie die Schulung und ihre Aufgaben ernst nehmen, steigt.
Kann sich die Rolle positiv auf die Karriere auswirken?
Die Übernahme der Rolle als SiBe kann sich durchaus positiv auf die berufliche Entwicklung auswirken. Durch die zusätzliche Funktion erweitern Mitarbeitende ihr Fachwissen im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, stärken ihr Verantwortungsbewusstsein und positionieren sich als engagierte Ansprechperson für sicherheitsrelevante Themen im Unternehmen.
Die Qualifikation dokumentiert zudem Einsatzbereitschaft und Engagement über die eigentliche Tätigkeit hinaus. Dies kann die interne Position stärken, die Sichtbarkeit im Unternehmen erhöhen und langfristig neue berufliche Perspektiven eröffnen. Sie spiegelt sich demnach nicht direkt im Gehalt wider, sondern zeigt den Einsatz für das eigene Unternehmen.
Fazit
Für die Funktion als Sicherheitsbeauftragter besteht kein gesetzlicher Anspruch auf ein höheres Gehalt. Eine mögliche zusätzliche Vergütung hängt ausschließlich von den individuellen Regelungen im jeweiligen Unternehmen ab.
Die Position ist eine unterstützende Funktion im Bereich Arbeitsschutz und wird ergänzend zur eigentlichen Tätigkeit ausgeübt. Gleichzeitig bietet sie die Chance zur persönlichen Weiterentwicklung, stärkt Fachkompetenz und Verantwortungsbewusstsein und kann sich positiv auf die weitere berufliche Entwicklung auswirken, auch abgesehen von Gehalt.