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Was ist eine Brandschutzordnung?

Mithilfe der Brandschutzordnung erhalten alle Mitarbeiter, Kunden und Besucher einen Leitfaden, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen. Außerdem sind hier auch wichtige Verhaltensregeln zur Prävention eines Brandes aufgeführt. So soll eine zügige Evakuierung und Rettung im Ernstfall möglich sein. Das ist möglich, da die Brandschutzordnung entsprechend der ISO 7010 gekennzeichnet ist. Diese Norm legt international die Rettungs-, Verbots-, Gebots-, Warn- und Brandschutzzeichen fest. Dadurch können sich auch internationale Gäste und Mitarbeiter in Ihrem Betrieb zurechtfinden.

Was genau unter der Brandschutzordnung zu verstehen ist, welchem rechtlichen Rahmen das ganze entspricht und wie Sie diese Ordnung erstellen, erfahren Sie hier.

Brände verhüten

Warum ist die Brandschutzordnung notwendig?

In Deutschland geben viele Gesetze die genauen Richtlinien für den Arbeitsschutz genau vor. Da ist auch die Brandschutzordnung keine Ausnahme! Bereits im bürgerlichen Gesetzbuch gilt laut §168 die Fürsorgepflicht für jeden Arbeitgeber. Demnach muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Beschäftigten vor jeglichen Gefahren am Arbeitsplatz geschützt sind.

Außerdem geben die DGUV und die Arbeitsstättenverordnung die Schutzpflichten des Arbeitgebers vor. Somit auch die Bekanntmachung der Vorgehensweise bei der Rettung von Menschen.

Doch was den genauen Aufbau der Brandschutzordnung in Ihrem Unternehmen angeht, sollten Sie gegebenenfalls mit lokalen Behörden abklären. Denn bezüglich der einzelnen Details kann es durchaus Unterschiede zwischen den Bundesländern geben.

Woraus besteht die Brandschutzordnung?

Auch der Aufbau der Verordnung ist genormt, entsprechend der DIN 14096. Demnach ist die Brandschutzordnung dreigeteilt in Teile A, B und C.

In diesem Teil der Brandschutzordnung liegt der Fokus auf dem Verhalten im Falle eines Brandes. Das wird im Rahmen einiger Handlungsanweisungen veranschaulicht. Diese sollte an allen zentralen Orten des Gebäudes aufgehängt werden.

Somit ist das eine Ergänzung zu den Aushängen der Flucht- und Rettungswegen. Genau gesagt, werden hier zunächst Hinweise zur Prävention eines Brandes aufgeführt. Das bedeutet, dass im Gebäude ein klares Rauchverbot und das Verbot von offenem Feuer gelten.

Bei den Verhaltensregeln ist ein klarer Verlauf aufgeführt. Demnach soll im Brandfall zuerst der Brand gemeldet werden. Dazu gehört sowohl das Auslösen der Rauchmelder, als auch das Alarmieren der Feuerwehr. Außerdem gibt die Brandschutzordnung die Anweisung, die ausgeschilderten Fluchtwege zu nutzen und alle Türen zu schließen. Darüber hinaus müssen unbedingt alle Anwesenden aufmerksam gemacht werden und gegebenenfalls Hilfestellung geleistet werden. Erst dann sollte man einen Löschversuch starten. Das kann im Sinne des Einsatzes von Feuerlöschern oder Löschdecken geschehen, oder auch durch das Auslösen der Wandhydranten.

Teil B der Brandschutzordnung

Zusätzlich zu den Aushängen im Gebäude, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, allen Mitarbeiter den Teil B der Brandschutzordnung auszuhändigen. Darin sind nochmal genauere Anweisungen zur Eindämmung von Bränden aufgelistet. Ebenso wird die Reduzierung der Rauchausbreitung erklärt. Diese Erläuterungen helfen den Beschäftigten, auch im Ernstfall einen möglichst ruhigen Kopf zu bewahren.

Teil C der Brandschutzordnung

Der letzte Teil dieser Verordnung wendet sich an die Mitarbeiter, die zusätzliche Verantwortung beispielsweise als Brandschutzhelfer oder -beauftragte haben. Dies ist allerdings auch “nur” eine schriftliche Zusammenfassung aller nötigen Schritte. Eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer ersetzt das also natürlich nicht!

Vereinfacht lässt sich sagen:

Die verschiedenen Teile der Brandschutzordnung sind für verschiedene Personengruppen ausgerichtet. Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in einem Haus befinden. Teil B hingegen nur für die Mitarbeitenden und Teil C speziell für Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer. 

Was ist außerdem noch zu beachten?

Natürlich gibt es immer Besonderheiten und Umstände, die sich von Betrieb zu Betrieb unterscheiden. So gibt es für die Teile B und C keine “universelle Lösung”. Stattdessen muss man die individuellen Gefahrenbereiche und -quellen identifizieren und beurteilen.

Prinzipiell gilt, dass stetiges Überprüfen und Testen zu einem besseren Ergebnis führt. Daher empfehlen wir regelmäßige Brandschutz- und Evakuierungsübungen. Dadurch entdeckt man häufig noch Lücken im bisherigen Konzept und kann diese dann beseitigen. Außerdem verbessert das die Reaktion der Beschäftigten im tatsächlichen Ernstfall.

Darüber hinaus muss die Brandschutzordnung auch bei Umbauten oder Nutzungsänderungen im Gebäude ergänzt werden. Seit einigen Jahren sind Arbeitgeber zudem verpflichtet, die Brandschutzordnung alle zwei Jahre von einer Fachkraft überprüfen zu lassen.

Grundsätzlich zählt die Brandschutzordnung übrigens zu den Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes.

Fazit

Die Brandschutzordnung ist ein wichtiges Element des vorbeugenden Brandschutzes. Das gilt insbesondere für die Mitarbeiter und Dritte im Gebäude. Diese Verordnung ist in drei Teile aufgegliedert. Der Teil A wird im Unternehmen, ähnlich wie die Aushänge der Flucht- und Rettungswege, ausgehangen. Er beschreibt wichtige Verhaltensregeln im Falle eines Brandes.

Der Teil B hingegen wird allen Mitarbeitenden als Dokument ausgehändigt. Dieser beschreibt das Löschen eines Brandes noch genauer.

Schließlich ist der Teil C nur für Beschäftigte mit einer Verantwortung im betrieblichen Brandschutz, also Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragte.

Diese Brandschutzordnung muss stets ergänzt und auf den neusten Stand gebracht werden. Deswegen ist auch eine Prüfung wichtig, die alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person durchgeführt wird.

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