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Erste Hilfe im Betrieb

In einem Betrieb hat der Arbeitgebende dafür zu sorgen, dass das Unternehmen für alle Mitarbeitenden einen sicheren Arbeitsplatz darstellt. Dafür spielt in der Arbeitssicherheit neben dem Brandschutz auch die Erste Hilfe eine grundlegende Rolle. Der Bedarf an Erste-Hilfe-Maßnahmen ist dabei an das individuelle Unfallrisiko im Betrieb angepasst. Denn natürlich ist das Verletzungsrisiko in einer Produktionshalle höher als in einem Büro. Trotzdem kann es überall da, wo Menschen arbeiten, auch zu Unfällen kommen!

Damit Sie und Ihr Betrieb bestmöglich für diese gewappnet sind, haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema Erste Hilfe für Sie zusammengetragen.

erste hilfe im betrieb

Welche Vorschriften gelten für die Erste-Hilfe-Ausrüstung im Betrieb?

Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Gesundheit seiner Mitarbeitenden zu schützen und den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass arbeitsbedingte Gefahren und berufsbedingten Krankheiten vorgebeugt werden. Da es trotzdem immer mal zu einem Unfall kommen kann, muss der Betrieb mit ausreichenden Erste-Hilfe-Maßnahmen ausgestattet sein. 

Das regeln die folgende Vorschriften zum Arbeitsschutz: 

  • Arbeitsstättenrichtlinie A4.3
  • Arbeitsschutzgesetz, §§ 3, 10
  • Bundesberggesetz § 61 
  • Sozialgesetzbuch VII §§ 21, 23 Abs. 1 
  • Arbeitsstättenverordnung §§ 3, 4 und 6 
  • Bergpolizeiverordnung
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention”

Die vorgeschriebene Erste-Hilfe-Ausrüstung im Betrieb richtet sich nach der individuellen Gefahrenbeurteilung, aber auch nach der Art des Unternehmens. In Kitas und Bildungseinrichtungen braucht es beispielsweise mehr Erste-Hilfe-Maßnahmen, da es trotz geringer Gefährdungsbeurteilung häufig zu Unfällen kommen kann. 

Was gehört in einen Erste-Hilfe-Kasten im Betrieb?

Verbandskästen gehören natürlich zur Grundausstattung in der Ersten Hilfe. Damit diese für alle Unfälle und eventuelle Verletzungen ausreichend ausgestattet sind, müssen sie der gesetzlichen Norm entsprechen. Dabei wird zwischen zwei Verbandskästen unterschieden: dem kleinem und dem großen Verbandskasten. Der Große folgt der DIN 13169 und ist als orangefarbener Erste Hilfe Koffer zu erkennen. Kleine Verbandskästen entsprechen der DIN 13157. Als Tipp: Der Erste Hilfe Koffer nach DIN 13169 kann auch durch zwei kleine Kästen der Norm 13157 ersetzt werden.

Diese Normen werden regelmäßig an aktuelle medizinische Standards angepasst. So erfordert zum Beispiel die neue DIN 13157:2021-11, bzw. DIN 13169:2021-11, eine Ergänzung der Verbandskoffer um Gesichtsmasken und Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut. Außerdem sind nun mehr Pflaster und kleine Verbände enthalten. Zwar gilt diese Aktualisierung der Norm ab November 2021, aber die Übergangsfrist dauert bis Ende April 2022.

Auch die Anzahl der notwendigen Verbandskästen im Betrieb ist an die jeweilige Verletzungsgefahr ausgelegt. Um den Bedarf beispielhaft zu veranschaulichen, haben wir die Maßstäbe verschiedener Betriebsformen für Sie darstellt:

bis 50 Mitarbeiter      1 Verbandkasten DIN 13157

über 50 Mitarbeiter   1 Verbandkasten DIN 13169 oder 2 Kästen DIN 13157

>  300 Mitarbeiter      1 Verbandkasten DIN 13169 oder 2 Kästen DIN 13157 pro 300 Mitarbeiter

bis 20 Mitarbeiter      1 Verbandkasten DIN 13157

über 20 Mitarbeiter   1 Verbandkasten DIN 13169 oder zwei Kästen der DIN 13157

> 100 Mitarbeiter       1 Verbandkasten DIN 13169 oder zwei Kästen der DIN 13157 pro 100 Mitarbeiter

bis 10 Mitarbeiter       1 Verbandkasten DIN 13157

über 10 Mitarbeiter    1 Verbandkasten DIN 13169 oder zwei Kästen der DIN 13157

> 50 Mitarbeiter          1 Verbandkasten DIN 13169 13169 oder zwei Kästen der DIN 13157 pro 50 Mitarbeiter

Verbandskästen warten

Für eine sichere Erste Hilfe im Betrieb ist es wichtig zu bedenken, dass man auch Verbandskästen regelmäßig warten muss. Denn das ist zum einen notwendig, um sicherzustellen, dass der Verbandskasten für den Notfall vollständig ausgestattet ist. Gerade Pflaster gehören zu den Produkten, die schnell verbraucht sind. Sollte hier Bedarf bestehen, kann man den fehlenden Inhalt ganz einfach durch Nachfüllpacks ergänzen.

Zum anderen muss kontrolliert werden, dass der Inhalt des Verbandskastens innerhalb der gesetzlichen Haltbarkeit liegt. Besonders bei sterilen Kompressen sollte das Verfallsdatum nicht überschritten werden, da es zu Qualitätseinbußen des Materials und Keimbildung kommen kann. Denn dies kann im schlimmsten Fall zur Verunreinigung der Wunde führen und sollte unbedingt vermieden werden! Deshalb ist eine jährliche Kontrolle des Verbandskastens gesetzlich vorgesehen. In der Regel übernehmen diese Aufgabe Ersthelfer oder Betriebssanitäter des Betriebs. 

Gehören Defibrillatoren zur betrieblichen Erste-Hilfe-Ausrüstung?

Immer mehr Betriebe statten ihre Arbeitsplätze mit Defibrillatoren aus. Diese nennt man auch AEDs, kurz für Automatisierter Externer Defibrillator. Denn obwohl sie zu der erweiterten Erste Hilfe Ausrüstung gehören und somit nicht verpflichtend sind, hilft ein AED wie keine andere Maßnahme bei der Wiederbelebung. AEDs haben nämlich den großen Vorteil, dass auch Laien diese verwenden können. Das Prinzip von Defibrillatoren ist einfach: Die Elektroden geben automatisiert Elektroschocks ab, um das Herz einer verunglückten Person wieder in den richtigen Rhythmus zu bringen.

Die Anschaffung eines AEDs eignet sich für viele Betriebsbereiche. Besonders dort, wo viel Publikumsverkehr herrscht oder Rettungswagen einen langen Fahrweg haben, können Defibrillatoren im Zweifel Leben retten. Aber auch für Betriebe mit hohen Gefahrenquellen, wie zum Beispiel Starkstrom, ist ein AED empfehlenswert. Somit ist der Defibrillator für viele Branchen eine echte Bereicherung für die Erste Hilfe im Betrieb! 

Übrigens: Seit 2011 ist die Anwendung eines AEDs auch Teil der Erste Hilfe Schulung für Ersthelfer und Ersthelferinnen. Sollte bei Ihnen im Betrieb also die nächste Schulung oder Fortbildung anstehen, kennen sich Ihre Mitarbeitenden bereits mit dem Umgang mit Defibrillatoren aus. 

Wie müssen Mitarbeitende ausgebildet sein?

Arbeitssicherheit besteht zum großen Teil aus den Bereichen Brandschutz und Erste Hilfe. Da es trotz Sicherheitsvorkehrungen immer mal zu einem Unfall kommen kann, ist es hilfreich, wenn alle Mitarbeitenden schnell und sicher helfen können. Dazu sind die jährliche Erste-Hilfe-Unterweisung und die Schulung mancher Mitarbeitenden zu betrieblichen Ersthelfern vorgesehen.

Jährliche Erste Hilfe Unterweisung

Genau wie beim betrieblichen Brandschutz müssen alle Mitarbeitenden auch jährlich in die betrieblichen Erste-Hilfe-Maßnahmen unterwiesen werden. Im Kern besteht diese Unterweisung aus der Beantwortung folgender Fragen: 

  • Wo befindet sich die Erste-Hilfe-Ausrüstung?
  • Wer sind die betrieblichen Ersthelfer? 
  • Wie muss ein Unfall oder Erste-Hilfe-Einsatz dokumentiert werden? 
  • Wem muss ein Arbeitsunfall gemeldet werden? 

Die jährliche Erste-Hilfe-Unterweisung ist dafür da, alle Mitarbeitenden über die Erste Hilfe im Betrieb aufzuklären. Zusätzlich müssen auch betriebliche Ersthelfer ausgebildet werden.

Betriebliche Ersthelfer / Betriebliche Ersthelferin

Betriebliche Ersthelfer lernen in der 1-tägigen Schulung weiterführendes Wissen zum Thema Erste Hilfe im Betrieb. Die Aufgaben der Ersthelfer ist es, bei Bedarf den Notruf zu informieren und Erste Hilfe zu leisten, bis der Rettungswagen ankommt. Betrieblich relevante Inhalte der Erste Hilfe Schulung sind unter anderem: 

Die Ausbildung zu betrieblichen Ersthelfern gilt für zwei Jahre und muss anschließend mit einer Fortbildung aufgefrischt werden. Wie viele betriebliche Ersthelfer ein Betrieb benötigt, hängt wieder von der Art und Größe des Unternehmens ab:

  • Bei 2 bis 20 Beschäftigten: mindestens ein Ersthelfer
  • In Verwaltung- und Handelsbetrieben: mindestens 5% der Beschäftigten 
  • Für sonstige Betriebe: 10% der Beschäftigten 

Bei Betrieben mit über 1.500 Mitarbeitenden oder in Unternehmen mit besonderer Gefährdungsbeurteilung müssen zusätzlich auch Betriebssanitäter ausgebildet werden. In der 63-stündigen Weiterbildung lernen diese, neben den klassischen Erste-Hilfe-Maßnahmen, noch die Verwendung von medizinischen Gerätschaften, wie beispielsweise einer Sauerstoffpumpe. 

Weitere Maßnahmen zur ersten Hilfe im Betrieb

Die jährliche Erste-Hilfe-Unterweisung für Mitarbeitende und ausreichend Verbandskästen sind ein Muss, aber was für Erste-Hilfe-Maßnahmen kann man darüber hinaus noch treffen? 

Um diese Frage zur beantworten, ist es am hilfreichsten, wenn ein Betriebsarzt eine Betriebsbeurteilung durchführt. Dieser kann vor Ort entscheiden, welche zusätzlichen Maßnahmen notwendig oder empfehlenswert sind. 

In einem großflächigen Unternehmen bedarf es beispielsweise zusätzliche Verbandskästen, wenn die Laufwege zur Erste-Hilfe-Ausrüstung mehr als 100 Meter betragen. Und auch Meldeeinrichtungen wie Telefone müssen ausreichend zur Verfügung stehen, damit jederzeit Hilfe gerufen werden kann.  

Darüber hinaus können Betriebsärzte auch abschätzen, ob Rettungstransportmittel wie zum Beispiel eine Krankentrage nötig sind. Bei sehr weitläufigen Gebäuden empfiehlt es sich sogar, diese an mehreren Positionen zu platzieren. 

Ob ebenfalls ein extra Sanitätsraum eingerichtet werden muss, entscheidet zunächst einmal die Anzahl der Versicherten und die potenziellen Unfallgefahren. Vorgeschrieben ist ein derartiger Raum dann bei:

  • Für Betriebe mit mehr als 1.000 Beschäftigten
  • Bei mehr als 100 Beschäftigten und einem erhöhten Unfallrisiko
  • Auf einer Baustelle mit mehr als 50 Beschäftigten

Grundsätzlich sollten Verbandskästen, Rettungsdecken und andere medizinische Mittel jederzeit vor äußeren Einflüssen und Witterungen geschützt werden. Am besten wählen Sie Orte für die Erste-Hilfe-Ausrüstung, zu der die meisten Mitarbeitenden leichten Zugang haben, damit es in der Notsituation schnell gehen kann.

Fazit

Die Erste Hilfe im Betrieb ist ein zentraler Bestandteil der Arbeitssicherheit. Daher muss der Unternehmer seinen Betrieb so ausstatten, dass das Unfallrisiko möglichst gering ist. So ist es auch in mehreren Gesetzesgrundlagen und Richtlinien vorgeschrieben. In kleineren Betrieben reicht dafür meist schon ein Ersthelfer und ein Verbandskasten, der DIN 13157 genormt ist. Das hängt allerdings von der Gefahrenbeurteilung und der Anzahl der Beschäftigten ab. Auch die jährliche Erste-Hilfe Unterweisung ist ein wichtiges Element, um alle Mitarbeitenden und Dritte vor Unfällen und Verletzungen zu schützen. Denn prinzipiell gilt die Devise: „Vorsicht ist besser als Nachsicht“!

Brauchen Sie für Ihren Betrieb noch einen Erste-Hilfe-Kurs? Dann informieren Sie sich unter Erste Hilfe Kurs im Betrieb oder buchen direkt einen Kurs für Ihre Mitarbeitenden in Ihrer Stadt!

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