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Checkliste für die jährliche Erste-Hilfe-Unterweisung

Wie beim betrieblichen Brandschutz ist auch im Bereich Erste Hilfe eine regelmäßige Unterweisung der Mitarbeitenden gesetzlich vorgeschrieben. Diese jährliche Erste-Hilfe-Unterweisung  macht alle Beschäftigten mit der Erste-Hilfe-Ausrüstung des eigenen Betriebs und der Branche vertraut und zeigt, wie man in einer Notsituation richtig handelt. 

Bei der jährlichen Erste-Hilfe-Unterweisung sollten einige wichtige Punkte angesprochen werden. Damit Sie bei Ihrer nächsten Unterweisung nichts vergessen, haben wir diese Checkliste für Sie vorbereitet. 

Vorbeugender Brandschutz Checkliste

Grundlegende Informationen für die Erste-Hilfe-Unterweisung

Der Verbandskasten gehört zum 1×1 der Ersten Hilfe und darf als Grundausstattung in keinem Betrieb fehlen. Wie viele Verbandskästen Sie brauchen, hängt dabei von der Größe und der Art ihres Betriebes ab. Sollten Sie ein weitläufiges Unternehmen führen, empfiehlt es sich im Zweifel, zusätzliche zu montieren. 

Wichtig: Die maximalen Laufwege zu Verbandskästen dürfen nicht mehr als 100 Meter überschreiten. 

Positionieren Sie die Verbandskästen am besten so, dass diese zentral für möglichst viele aus Ihrem Team zu erreichen sind. Um den Standort der Verbandskästen zusätzlich zu markieren, eignen sich Symbol- und Rettungszeichen. Dadurch sind die Verbandskästen schneller sichtbar, falls es zu Panik kommen sollte. Die Verbandskästen und Ihr Standort sollten bei der jährlichen Erste-Hilfe-Unterweisung jedem Mitarbeitenden gezeigt werden. 

Neben der jährlichen Erste-Hilfe-Unterweisung für alle Beschäftigten sind einige davon besonders für die Erste Hilfe zuständig: die betrieblichen Ersthelfer. Je nach Betriebsform müssen zwischen 5-10% der Beschäftigten ausgebildet sein, damit im Notfall schnell geholfen werden kann. 

Damit auch alle wissen, wer die betrieblichen Ersthelfer sind, sollten diese bei der jährlichen Erste-Hilfe-Unterweisung vorgestellt werden. Besonders bei neuem Personal ist es hilfreich, die Unterweisung zeitnah durchzuführen.

Alle Verletzungen, die während oder auf dem Weg zur Arbeit passieren, gelten als Arbeitsunfall. Selbst kleine Schnittwunden. Deshalb müssen Verletzungen dokumentiert werden: Das hilft, mögliche Spätfolgen später nachzuvollziehen und schützt Sie versicherungstechnisch. Dies kann handschriftlich in einem Verbandbuch oder digital passieren. Aufgezeichnet werden müssen: 

  • Der Name der/des Verletzten 
  • Angaben zur Verletzung ( Datum, Ort, Art/Umfang der Verletzung, Unfallhergang)
  • Name des Ersthelfers/ der Ersthelferin
  • Erste-Hilfe-Leistung (Datum, Uhrzeit, Art und Weise der Ersten Hilfe)
  • eventuelle Zeugen 

Die Dokumentation zeigt außerdem, welche Materialien aus dem Verbandskasten verbraucht wurden und ersetzt werden müssen. Wer dokumentiert, spielt jedoch keine Rolle. Bei der Unterweisung sollte aber darauf hingewiesen werden, dass es sich bei der Dokumentation um personenbezogene Daten handelt und die Datenschutzgrundverordnung eingehalten werden muss. 

In der Regel sind die betrieblichen Ersthelfer für das Absetzen des Notrufs zuständig. Trotzdem ist es sinnvoll, wenn alle aus dem Team wissen, welche Informationen sie im Notfall weitergeben müssen, besonders wenn nicht in jedem Arbeitsbereich ein Ersthelfer anwesend ist.

In einer Notsituation braucht der Rettungsdienst folgende Informationen: 

  • Wer meldet den Unfall?
  • Was ist passiert?
  • Wo ist etwas passiert? 
  • Wie viele Verletzte gibt es? 
  • Warten auf eventuelle Rückfragen der Rettungsdienststelle

Zusätzliche Informationen für die Erste-Hilfe-Unterweisung

Defibrillatoren oder AEDs (Automatisierte externe Defibrillatoren) gehören zu der erweiterten Erste-Hilfe-Ausrüstung und sind für keinen Betrieb verpflichtend. Dennoch empfiehlt sich die Anschaffung eines AEDs für viele Arbeitsbereiche. Viel Publikumsverkehr, ein hohes Durchschnittsalter der Beschäftigten, Gefahrenquellen wie Starkstrom oder eine lange Anfahrt des Rettungswagens: In solchen Situationen kann ein AED Leben retten.

Wenn Ihr Betrieb mit einem AED ausgestattet ist, ist es empfehlenswert, ihn in die Erste-Hilfe-Unterweisung einzubeziehen. Ein AED ist speziell für die Bedienung durch Laien gemacht. Deshalb kann ihn jeder Beschäftigte nach kurzer Einführung bedienen. Ihre betrieblichen Ersthelfer kennen sich auch bereits mit Defibrillatoren aus: seit 2011 sind sie Teil der Erste-Hilfe-Schulung. 

Verbandskästen und Ersthelfer gehören zu der Grundausstattung der betrieblichen Erste Hilfe. Ob zusätzliche Erste-Hilfe-Materialen nötig sind, zeigt eine Gefährdungsbeurteilung.

Zu den zusätzlichen Rettungsgeräten gehören beispielsweise Rettungstragen und Rettungstücher. Aber auch Augen- und Notduschen zählen darunter. Diese werden aber in der Regel nur benötigt, wenn größere Gefahren bestehen. Diese zusätzlichen Geräte müssen, falls vorhanden, unbedingt in die jährliche Erste-Hilfe-Unterweisung einbezogen werden. 

Erste-Hilfe-Räume werden nicht in jedem Betrieb benötigt. Nur sehr große Unternehmen mit über 1000 Beschäftigten oder Betriebe mit hohem Gefährdungspotenzial und mehr als 100 Mitarbeitenden müssen einen Sanitätsraum vorweisen. Auch auf Baustellen sind Erste-Hilfe-Räume verpflichtend, wenn mehr als 50 Beschäftigte daran arbeiten. 

Wenn Ihr Unternehmen mit einem Erste-Hilfe-Raum ausgestattet ist, sollte eine Raumbegehung in die jährliche Erste-Hilfe-Unterweisung einbezogen werden.

Betriebssanitäter sind wie Ersthelfer Beschäftigte, die zusätzlich in Erster Hilfe geschult sind. Die Ausbildung ist jedoch zeitlich und inhaltlich umfangreicher. Nicht jeder Betrieb muss Betriebssanitäter ausbilden. Sie werden für die erweiterte Erste Hilfe nur dann verpflichtend, wenn besonders viele Menschen in einem Betrieb arbeiten (über 1500 Beschäftige) oder die Gefahrenlage hoch ist (über 250 Beschäftigte). Auch auf Baustellen mit über 100 Mitarbeitenden ist ein Betriebssanitäter vorgeschrieben. 

Bei den Betriebssanitätern gilt das Gleiche wie bei Ersthelfern. Sie sollten jedem Mitarbeitenden bekannt sein und als Ansprechpartner für Erste-Hilfe-Fragen zur Verfügung stehen.

Alle Checkpunkte erfüllt? Dann sind Ihre Mitarbeitenden bestens über die Erste Hilfe am Arbeitsplatz informiert!