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In unserem Beitrag zum betrieblichen Brandschutz finden Sie die Fülle an Aufgaben und Anforderungen, die an Unternehmer*innen gestellt werden. Um die Brandschutzziele Ihres Unternehmens zu erfüllen, können diese Aufgaben an bestellte Brandschutzbeauftragte delegiert werden. Brandschutzbeauftragte unterstützen und beraten die Unternehmensleitung in allen Fragen des betrieblichen Brandschutzes und überprüfen die getroffenen Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit.
Der vorbeugende und abwehrende Brandschutz ist die Aufgabe aller im Betrieb beschäftigten Personen, wobei die Unternehmensleitung die Verantwortung trägt, dass die Brandschutzziele erreicht werden. Um die damit verbundenen vielfältigen Aufgaben zu bewältigen, sollte die Unternehmensleitung Brandschutzbeauftragte bestellen.
Vor allem in Sonderbauten werden Brandschutzbeauftragte gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören zum Beispiel Industriebauten, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten sowie Hochhäusern. Außerdem kann die Bestellung durch vertragliche Regelungen mit Kunden, Lieferanten oder Versicherungen erforderlich sein.
Um beurteilen zu können, ob in Ihrem Unternehmen Brandschutzbeauftragte benötigt werden, müssen Sie zunächst eine Gefährdungsbeurteilung aufstellen. Den Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung können Sie hier nachlesen. Werden dabei erhöhte Risiken ermittelt, die besondere Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele erfordern, sollten Mitarbeiter zu Brandschutzbeauftragten ausgebildet, oder Externe bestellt werden.
Bei einer erhöhten Brandgefahr im Betrieb müssen die Fachkräfte im Brandschutz über besondere Qualifikationen verfügen. Hierzu zählen z. B. eine feuerwehrtechnische Ausbildung, Absolventen einer Ausbildung bei der Werkfeuerwehr, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Hochschulabsolventen mit Schwerpunkt Brandschutz und Sicherheitstechnik.
Für alle Fragen zum betrieblichen Brandschutz sind Brandschutzbeauftragte die zentrale Ansprechperson und unterstützen und beraten dabei direkt die Unternehmensleitung. Auf Basis der betrieblichen Gegebenheiten, legen Unternehmungsleitung und Brandschutzbeauftragte die anfallenden Aufgaben gemeinsam fest. Dazu gehören zum Beispiel:
Planen/Organisieren | Kommunikation mit Dritten | Weitere Aufgaben |
---|---|---|
Erstellen der Brandschutzordnung | Umsetzung behördlicher Anordnungen und Anforderungen des Feuerversicherers | Analysieren von feuergefährlichen Arbeiten & brennbaren Arbeitsstoffen |
Beurteilung der Brandgefährdung | Teilnahme an behördlicher Brandschutzbegehung | Beratung und Ausstattung der Arbeitsstätte mit Feuerlöscheinrichtungen |
Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren | Kommunikation mit Brandschutzbehörden, Feuerwehren, gesetzlichen Unfallversicherungen | Unterstützung bei der Unterweisung der Beschäftigten |
Ausarbeitung von Betriebsanweisungen | Stellungnahme bei Investitionen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen | Aus- und Fortbildungen von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall (z. B. Brandschutzhelfer*innen) |
Entwicklung von baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen | Melden von Mängeln, Maßnahmen konzipieren und Mängelbeseitigung überwachen | Betriebliche Evakuierungsübungen im Brandfall |
Ersatzmaßnahmen bei Ausfall von brandschutztechnischen Einrichtungen | Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen | Beratung zur sicheren Lagerung brennbarer Flüssigkeiten |
Dokumentation der Tätigkeiten im Brandschutz | Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen |
Für die Erfüllung der Aufgaben müssen den Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragten die nötige Arbeitszeit, erforderliche Informationen und Fortbildungen zur Verfügung gestellt werden.
Brandschutzbeauftragte werden generell unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsgesetzes von der Unternehmensleitung bestellt. Hierfür werden zunächst die Zuständigkeitsbereiche, Aufgaben sowie die Rahmenbedingungen definiert und schriftlich festgehalten. Außerdem umfasst die Bestellung auch die erforderliche Einweisung in die betrieblichen Gegebenheiten.
Stehen dem Unternehmen keine eigenen Brandschutzbeauftragten zur Verfügung, müssen diese von externen Anbietern bestellt und vertraglich beauftragt werden. Diese werden dann in die betriebliche Brandschutzorganisation eingebunden. Dies bedeutet, dass externe Beauftragte in der Lage sein müssen, dem Betrieb auch kurzfristig beratend und unterstützend zur Verfügung zu stehen. Außerdem müssen sie in interne Abläufe wie Investitionen, Prozessänderungen oder Umbauten eingebunden werden.
Wichtig: Werden in Ihrem Unternehmen Brandschutzbeauftragte gesetzlich oder gemäß behördlicher Auflagen vorgeschrieben, müssen sie namentlich und bei einem Wechsel der zuständigen Behörde gemeldet werden.
Entscheiden Sie sich dafür, eigene Mitarbeiter als Beauftragte für Brandschutz ausbilden zu lassen, stellt sich natürlich die Frage nach dem Ablauf. Zu beachten ist, dass auch die nötigen Fortbildungen sichergestellt werden müssen. Für eine kompetente Ausbildung kommen eine Vielzahl an Ausbildungsstätten in Frage:
Ausbildungsstätten der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
CFPA-anerkannte Ausbildungseinrichtungen
Ausbildungseinrichtungen der Schadensversicherungen
Fach- und Prüfeinrichtungen für Brand- und Explosionsschutz
staatliche oder staatlich anerkannte Hochschulen
Der Umfang der Ausbildung erstreckt sich über 64 Unterrichtseinheiten, in denen die Abschlussprüfung enthalten ist. Eine Unterrichtseinheit ist dabei dem Zeitumfang von 54 Minuten gleichzusetzen. Dabei ist es so, dass mindestens 32 Unterrichtseinheiten in Präsenz absolviert werden müssen. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten die Teilnehmenden einen Fachkundenachweis, der sie für die Tätigkeiten als Brandschutzbeauftragten im Betrieb zertifiziert.
Ob Sie Brandschutzbeauftragte in Ihrem Unternehmen benötigen, können Sie anhand drei möglichen Fällen festmachen:
Im Gegensatz zu Brandschutzhelfern verfügen Brandschutzbeauftragte über fundierte Kenntnisse in allen Bereichen des betrieblichen Brandschutzes. Somit ist die Fülle an Aufgaben wesentlich größer. Sie stehen im ständigen Austausch mit der Unternehmensleitung und zuständigen Behörden sowie Versicherungen.
Viele Gebäudeversicherer schreiben die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vor, bevor Sie überhaupt eine Police abschließen können!
Dazu können auch kleinere Betriebe wie zum Beispiel Tischlereien gehören, bei denen Versicherer ein erhöhtes Brandrisiko einschätzen.
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