Startseite » Brandschutzbeauftragter » Interner oder externer Brandschutzbeauftragter im Unternehmen?
Wer einen Brandschutzbeauftragten (BSB) bestellen muss, steht schnell vor einer grundlegenden Frage: intern oder extern? Beide Varianten unterscheiden sich deutlich – bei der Haftung, der Qualität der Umsetzung und der täglichen Organisation des Brandschutzes im Betrieb.
Wir erklären, wie sich beide Varianten unterscheiden und welche Vor- und Nachteile sie jeweils mitbringen. So wissen Sie, worauf Sie bei der Wahl achten sollten und können eine fundierte Entscheidung treffen.
Eine pauschale gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gibt es in Deutschland nicht. Die Notwendigkeit ergibt sich je nach Branche und Betrieb aus einem Brandschutzkonzept oder einer Baugenehmigung mit brandschutztechnischen Auflagen. Auch die jeweiligen Landesbauordnungen, die sich an der Musterbauordnung für Sonderbauten orientieren, sowie die ASR A2.2 können eine Bestellung erforderlich machen. Zudem legt die DGUV Information 205-003 die Mindestanforderungen an Qualifikation, Ausbildung und Bestellung verbindlich fest.
Intern handelt es sich um eine speziell ausgebildete Person, die vom Arbeitgeber schriftlich bestellt wird und im Unternehmen angestellt ist.
Ein externer Brandschutzbeauftragter ist dagegen eine vom Unternehmen unabhängige dritte Person, es kann sich auch um ein Unternehmen handeln, die extern beauftragt wird und nicht dem Betrieb angehört.
Intern vs. extern: Der Vergleich im Überblick
Kriterium
Verfügbarkeit Urlaub u. Krankheit
Betriebskenntnis Kenntnisse der Abläufe
Perspektive Objektiver Blick
Kosten Kostenstruktur
Interessenskonflikte Neutralität
Haftung Zivil- u. strafrechtlich
Fachwissen Aktualität
Intern
Ausfall durch Urlaub u. Krankheit möglich
Sehr gut, fachliche Einarbeitung nötig
Mögliche Betriebs-blindheit
Ausbildung, Fortbildung, Arbeitsausfall
Mögliche Konflikte mit Führungsstrukturen
Zivil- u. strafrechtlich haftbar
Fortbildungspflicht liegt beim Unternehmer
Extern
Ausfall möglich, vertraglich absichern
Betriebliche Einarbeitung nötig
Unvoreingenommener Blick von außen
Nur nach Aufwand, transparent
Unabhängig von Führungsstrukturen
Zivilrecht auslagerbar, strafrechtlich haftbar
Kontinuierlich aktuell gehalten
Ein externer Brandschutzbeauftragter kennt die Eigenheiten eines Betriebs zunächst nicht so gut wie ein interner BSB und er ist nicht ständig anwesend, sodass es an einer direkten Ansprechperson fehlen kann.
Die interne Lösung hat einen entscheidenden Vorteil: Die bestellte Person kennt die betrieblichen Abläufe genau, ist regelmäßig vor Ort verfügbar und kann direkt auf brandschutzrelevante Vorfälle reagieren.
Diese enge Verbindung zum Betrieb und seinen spezifischen Risiken zahlt sich besonders bei sehr individuellen, komplex vernetzten Prozessen aus oder wenn eine enge Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Behörden gefragt ist. Hier kann die kontinuierliche Anwesenheit eines eigenen BSB den entscheidenden Unterschied machen.
Bei der Bestellung eines externen Beauftragten kann die zivilrechtliche Haftung weitgehend ausgelagert werden. Strafrechtlich gilt das nicht: Wer als BSB einen Missstand bewusst ignoriert, kann persönlich in die Verantwortung genommen werden, wenn dadurch ein Schaden entsteht. Das gilt unabhängig davon, ob intern oder extern bestellt wurde. Die Aufgabenübertragung sollte daher immer schriftlich festgehalten werden.
Die richtige Wahl hängt von der Größe, Struktur und den Ressourcen des Betriebs ab.
Ob intern oder extern, beide Varianten können Ihren Betrieb rechtssicher durch den Brandschutz führen. Die externe Lösung punktet bei Flexibilität, Kostentransparenz und stets aktuellem Fachwissen, während die interne Variante durch Nähe zum Betrieb und ständige Präsenz überzeugt.
Entscheidend ist, welche Faktoren für Ihr Unternehmen am meisten wiegen: Setzen Sie auf schlanke Strukturen und Planungssicherheit, ist der externe BSB meist die bessere Wahl. Brauchen Sie dagegen jemanden, der den Betrieb von innen kennt und jederzeit greifbar ist, fährt die interne Lösung besser.
Mit unserer Checkliste können Sie sich schnell einen Überblick über alle weiteren Pflichten und Aufgaben rund um die Funktion verschaffen.