
Startseite » Brandschutzhelfer » Auffrischungskurs für Brandschutzhelfer (BSH-I und BSH-O)
In der Arbeitswelt sind die kontinuierlichen Auffrischungskurse von sicherheitsrelevantem Wissen nicht nur äußerst empfehlenswert, sondern in vielen Fällen auch gesetzlich vorgeschrieben. Damit Unternehmen und ihre Mitarbeiter stets auf dem neuesten Stand sind, ist es unerlässlich, regelmäßige Schulungen zu absolvieren.
Brandschutzhelfer Individuell ; Brandschutzhelfer Offener Kurs
Damit sie diese Aufgaben sicher erfüllen können, ist es absolut notwendig, ihre Kenntnisse in regelmäßigen Abständen aufzufrischen.
Die Rolle der Brandschutzhelfer ist, wie in jedem Unternehmen, von zentraler Bedeutung für den präventiven Brandschutz und die Sicherheit der Mitarbeitenden. Daher ist es ihre Aufgabe, im Brandfall schnell und effektiv zu handeln, um Schäden zu minimieren und Menschenleben zu schützen.
Der Gesetzgeber empfiehlt eine Auffrischung alle zwei bis fünf Jahre, vorausgesetzt, es gibt keine wesentlichen Änderungen in der betrieblichen Struktur. Sollte es jedoch zu neuen Produktionsverfahren kommen, die eine erhöhte Brandgefährdung mit sich bringen, oder sich die allgemeine Gefährdungsbeurteilung ändern, ist eine Schulung in kürzeren Intervallen notwendig. Auch bei personellen Veränderungen, welche die Anzahl der Brandschutzhelfer beeinflussen, muss die Auffrischung zügig erfolgen.
Gesetzesgrundlage: Die DGUV empfiehlt diese regelmäßige Auffrischung gemäß ihren Vorschriften und Informationen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Brandschutzhelfer stets gut vorbereitet und in der Lage sind, im Ernstfall korrekt zu handeln.
Hinweis: Unsere Brandschutzhelferkurse sind sowohl für die Erstschulung als auch für die Auffrischung geeignet. Durch die regelmäßige Teilnahme an diesen Kursen wird das Wissen der Brandschutzhelfer kontinuierlich gefestigt und aktualisiert, was zu einem höheren Maß an Sicherheit im Betrieb führt.
Notwendiges muss einfach sein –
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