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Worin unterscheiden sich Sicherheitsbeauftragte und Brandschutzhelfer?

In vielen Unternehmen gibt es sowohl Brandschutzhelfer als auch Sicherheitsbeauftragte (SiBe). Die Unterscheidung zwischen beiden Rollen ist in der Theorie ziemlich eindeutig geregelt. 

Worin liegt also der Unterschied zwischen Brandschutzhelfern und Sicherheitsbauftragten? Wer ist für welche Aufgaben zuständig? Wann ist welche Funktion erforderlich?  Und braucht ein Betrieb sogar beide Rollen? Damit auch in der Praxis keine Unsicherheiten aufkommen, finden Sie hier alle nötigen Informationen zu beiden Positionen im Unternehmen.

Kleine Holzklötze mit Symbolen (z.B. Feuer)gestapelt

Beide Rollen im Überblick

  • Fokus: Brandschutz 
  • Handelt im Brandfall
  • Löscht Entstehungsbrände u. unterstützt bei Evakuierung
  • Kontrolliert Sammelstelle 
  • Richtwert: Mind. 5% der Mitarbeitenden
  • Fokus: Arbeitssicherheit 
  • Ansprechperson für Mitarbeitende
  • Wirkt präventiv im Arbeitsalltag 
  • Erkennt Gefahrenquellen frühzeitig u. spricht Mängel an 
  • Verpflichtend ab dem 21. Beschäftigten 

Was ist ein Brandschutzhelfer?

Dieser ist im Unternehmen eine benannte und geschulte Person für den Brandschutz, die im Brandfall unterstützend eingreift. 

Aufgaben als Brandschutzhelfer im Brandfall

Der Schwerpunkt dieser Funktion liegt auf akuten Notfallsituationen. Dazu gehören insbesondere:

  • Brandbekämpfung: Löschung von Entstehungsbränden mit geeigneten Feuerlöschern
  • Unterstützung der Evakuierung: Hilfe beim geordneten Verlassen des Gebäudes
  • Kontrolle an der Sammelstelle: Prüfen, ob alle anwesenden Personen das Gebäude verlassen haben

Die Brandschutzhelferausbildung vermittelt das notwendige Wissen und praktische Handeln für eine schnelle und strukturierte Reaktion im Ernstfall, damit Schäden begrenzt werden und Menschen in Sicherheit gebracht werden können. Wer Brandschutzhelfer werden kann, ist gesetzlich nicht strikt vorgegeben, es empfiehlt sich die Mitarbeitenden auszubilden, die längerfristig Teil des Unternehmens sind.  

Wie viele Mitarbeitende sollten ausgebildet werden?

Unternehmen müssen eine ausreichende Anzahl geschulter Mitarbeitender benennen.
Als Richtwert gelten mindestens 5 % der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung. Die Verpflichtung geht aus dem Arbeitsschutzgesetz §10, der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 “Maßnahmen gegen Brände” und der DGUV Information 205-023 hervor.

Entscheidend ist, dass auch bei Schichtbetrieb oder mehreren Standorten jederzeit genügend qualifizierte Personen anwesend sind. Mit unserem Kalkulator haben Sie eine Berechnungsgröße und einen Anhaltspunkt für die Anzahl in Ihrem Betrieb. 

Ein Sicherheitsbeauftragter unterstützt den Arbeitgeber in der Arbeitssicherheit. Im Unterschied zum Brandschutz steht hier nicht die akute Notfallsituation, sondern der sichere Arbeitsalltag im Mittelpunkt.

Aufgaben als Sicherheitsbauftragter im Arbeitsalltag 

Im Fokus dieser Funktion stehen insbesondere: 

  • Ansprechperson für Kolleginnen und Kollegen
  • Achten auf mögliche Gefahrenquellen im Betrieb
  • Ansprechen von Mängeln
  • Einbringen von Verbesserungsvorschlägen
  • Unterstützung bei der Vermeidung von Unfällen und arbeitsbedingten Risiken

Die Tätigkeit ist unterstützend und beratend angelegt. Ziel der Sicherheitsbeauftragter-Schulung ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und präventives Handeln im Arbeitsalltag zu fördern. Wer als SiBe benannt werden kann, ist gesetzlich nicht an eine bestimme Berufsgruppe gebunden. Empfehlenswert sind jedoch Mitarbeitende, die langfristig Teil des Betriebs sind und Interesse an dieser Rolle mitbringen.

Wie viele Mitarbeitende sollten ausgebildet werden? 

Laut § 22 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) und § 20 der DGUV Vorschrift 1 besteht eine Pflicht ab dem 21. Beschäftigten mindestens einen SiBe zu benennen. Je nach Betriebsgröße, Gefährdung und betrieblicher Organisation kann eine höhere Anzahl erforderlich sein. Die korrekte Anzahl, hängt jedoch von den konkreten betrieblichen Gegebenheiten ab. Mit unserem Kalkulator haben Sie eine Berechnungsgröße und einen Anhaltspunkt für Ihren Betrieb. 

Welche Weisungsbefugnis und Haftung bestehen?

Diese Rolle verfügt über keine Weisungsbefugnis, trägt keine Unternehmerverantwortung und haftet nicht persönlich für organisatorische Versäumnisse. Die Gesamtverantwortung für Arbeitsschutz und Organisation verbleibt beim Arbeitgeber.

Auch wenn ein Unterschied zwischen Sicherheitsbeauftragten und Brandschutzhelfern besteht, erfüllen beide eine wichtige unterstützende Rolle im Unternehmen. Sie verfügen über keine Weisungsbefugnisse und trage keinerlei Unternehmerverantwortung. 

Ihre Aufgabe besteht darin, auf Gefahren hinzuweisen, im Ernstfall zu unterstützen oder präventiv mitzuwirken, jedoch ohne organisatorische oder rechtliche Entscheidungsbefugnis. Die Verantwortung für Brandschutz, Arbeitssicherheit und die entsprechende Organisation verbleibt daher vollständig beim Arbeitgeber.

Werden beide Funktionen benötigt?

Ob beide Rollen erforderlich sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. In vielen Unternehmen ist dies jedoch sinnvoll und gesetzlich vorgegeben.

Für den betrieblichen Brandschutz ist unabhängig von der Betriebsgröße eine ausreichende Anzahl geschulter Brandschutzhelfer vorzusehen. Als Richtwert gelten mindestens 5 % der Mitarbeitenden bei normaler Brandgefährdung. 

Im Bereich Arbeitsschutz gilt: Ab dem 21. Beschäftigten ist mind. ein SiBe zu benennen. 

So wird sowohl für das richtige Handeln im Brandfall als auch für die präventive Sicherheit im Arbeitsalltag gesorgt – durch Brandschutzhelfer und SiBe.

Wie wirkt sich die Anzahl auf Schichtbetrieb oder mehrere Standorte aus?

Bei der Ermittlung der erforderlichen Anzahl zählt nicht nur die Gesamtzahl der Beschäftigten. Entscheidend ist, dass zu jeder Zeit ausreichend geschulte Personen anwesend sind. Zudem muss jede Schicht ausreichend abgedeckt sein und bei mehreren Standorten oder räumlich getrennten Bereichen kann eine erhöhte Anzahl erforderlich sein.

Fazit

Der Unterschied zwischen Sicherheitsbeauftragten und Brandschutzhelfern liegt vor allem im zeitlichen und inhaltlichen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit: Während bei dem Brandschutzhelfer das richtige Handeln im Brandfall sowie die Unterstützung bei Evakuierung und Erstmaßnahmen im Vordergrund stehen, wirkt der SiBe präventiv im Arbeitsalltag zur Vermeidung von Gefahren und Unfällen.

Beide Funktionen erfüllen unterschiedliche, sich jedoch ergänzende Aufgaben im Unternehmen und tragen zur Stärkung der Sicherheitskultur bei. Die Gesamtverantwortung für Arbeits- und Brandschutz bleibt dabei stets beim Arbeitgeber.