Startseite » Sicherheitsbeauftragter » Sicherheitsbeauftragter Schulung: Wie oft sollte man auffrischen?
Ein SiBe nimmt nach seiner Schulung eine wichtige Position in Unternehmen und Organisationen ein, denn er kümmert sich um die Sicherheit von Mitarbeitenden, Betriebsstätten und Prozessen. Die Bestellung eines SiBe ist gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer vor Gefahren geschützt und Unfälle vermieden werden.
Um dies zu erreichen, muss das Unternehmen SiBe bestellen. Doch wie oft muss man die Sicherheitsbeauftragter Schulung wiederholen? Alles Wichtige erfahren Sie hier.
Die gesetzliche Verpflichtung sieht vor, dass Arbeitgeber mindestens einen ausbilden müssen, wenn sie 21 oder mehr Mitarbeiter haben. Denn unabhängig von der Betriebsform hat jeder Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeitenden und muss sie dementsprechend vor Unfällen schützen. Sibe unterstützen den Arbeitgeber dabei, diese Pflicht zu erfüllen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV Vorschrift 1 und das Sozialgesetzbuch § 22 SGB VII geben vor, dass dafür die Ausbildung notwendig ist.
Gesetzlich sind keine Fortbildungen vorgeschrieben. Die DGUV empfiehlt dennoch, alle 3 Jahre einen Auffrischungskurs zu machen, um sicherzustellen, dass man auf den neuesten Stand der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit bleibt. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass sie weiterhin optimal arbeiten können und alle relevanten Neuerungen im Bereich der Betriebssicherheitsverordnung und der Arbeitsstättenverordnung kennen.
Dafür bieten wir Ihnen auch die Sicherheitsbeauftragten Fortbildung an.
Es empfiehlt sich, regelmäßig eine Fortbildung durchzuführen, da die rechtlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz regelmäßig erneuert und überarbeitet werden. Diese Informationen sollen die Sicherheitsbeauftragten natürlich erhalten und ihr Wissen somit auf den neusten Stand bringen.
Der Arbeitgeber muss auch auf starke Personalfluktuation achten und reagieren. Wenn SiBe das Unternehmen verlassen, müssen dementsprechend neue ausgebildet werden.
Die Schulung vermittelt die Grundlagen des Arbeitsschutzes, darunter die Aufgaben und die Rechtslage. Anschließend werden diese Grundlagen vertieft, indem die Entstehung von Arbeitsunfällen thematisiert wird. Am Ende gibt es auch noch einen Praxisbezug, in dem die Thematik der Betriebsanweisungen und die Gefährdungsbeurteilung vertieft werden.
Durch die Schulungsinhalte sollen die Teilnehmer in der Lage sein, potenzielle Gefahren zu erkennen, Risiken zu minimieren, Sicherheitsrichtlinien umzusetzen und im Falle von sicherheitsrelevanten Situationen angemessen zu handeln. Ziel ist es, eine sicherere Arbeitsumgebung zu schaffen, Arbeitsunfälle zu reduzieren, die Einhaltung von Vorschriften sicherzustellen und das Sicherheitsbewusstsein unter den Mitarbeitern zu stärken.
Für die Schulung gibt es verschiedene Formate. So bieten wir eine interne und eine offene Schulung an, außerdem die Fortbildung zum Sicherheitsbeauftragten. So können Sie sich das richtige Schulungsformat für Ihren Betrieb aussuchen.
Durch die Ausbildung im Betrieb gehen Arbeitgeber ihrer Fürsorgepflicht nach und erfüllen einen wichtigen Teil des Arbeitsschutzes. Im Rahmen dieser Schulung lernen die Teilnehmenden Wichtiges über die Grundlagen des Arbeitsschutzes. Teil der Schulung sind außerdem die rechtlichen Grundlagen. Eine Auffrischung muss dabei gesetzlich nicht erfolgen, wird aber von der DGUV empfohlen.
Notwendiges muss einfach sein –
Ihr effizienter Zugang zu Brandschutz und Arbeitssicherheit im Unternehmen.
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