Meldeblock (Verbandbuch) Erste-Hilfe
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Das Verbandbuch oder auch der Meldeblock sind für jedes Unternehmen Pflicht. Nach DGUV Vorschrift 1 müssen Erste Hilfe Leistungen dokumentiert werden.
Das Verbandbuch ist zunächst einmal für jedes Unternehmen Pflicht. Die Berufsgenossenschaft (DGUV Vorschrift 1) besagt, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und das Sie die Dokumentation mindestens fünf Jahre aufbewahren müssen. Deshalb sollten in jedem Unternehmen Verbandbücher ausliegen. Wenn also ein beliebiges Produkt aus einem Verbandskasten genommen wird, muss dies mit folgenden Informationen im ausliegendem Verbandbuch eingetragen werden:
Das Verbandbuch dient im Grunde genommen als Dokumentation von Arbeitsunfällen und Verletzungen und sollte jederzeit verfügbar und aktualisiert sein. Ein Eintrag in das Verbandbuch enthält daher eine detaillierte Aufzeichnung über alle Maßnahmen die bei einem Unfall oder einer Verletzung durchgeführt wurden. Dazu gehören nicht nur die Erste-Hilfe-Maßnahmen wie z.B. das Verbands anlegen oder die Wundversorgung sondern auch die Verwendung von medizinischen Geräten wie Defibrillator, sowie auch weitere Informationen die für Versicherungs- und Haftungsfragen von Bedeutung sind. Eine autorisierte Person sollte regelmäßig die Integrität der Aufzeichnungen überprüfen, um die Nachvollziehbarkeit der ergriffenen Maßnahmen zu gewährleisten.
Ja, da durch die DSGVO-Regelungen das alte Verbandbuch nicht mehr datenschutzkonform ist, sollten Sie die alten Verbandbücher durch Meldeblöcke ersetzen. So wird weiterhin jeder Arbeitsunfall auf einer separaten, heraustrennbaren Seite dokumentiert. Die personenbezogenen Daten sind somit vertraulich behandelbar, da sie für den Nächsten nicht mehr einsehbar sind. Verbandbücher nach aktuellen DGUV Vorschriften kaufen Sie hier einfach und versandkostenfrei.
Verbandbücher sind anders gesagt das alte Modell der Meldeblöcke. Sie ähneln sich folglich von der Aufmachung und erfüllen den gleichen Zweck der Dokumentation von Arbeitsunfällen. Meldeblöcke weisen einen Vorteil auf, der sie datenschutzkonform macht: Abtrennbare Zettel. Durch diese können Mitarbeiter ihre personenbezogenen Daten durch Heraustrennen des Zettels schützen.
Die Angaben im Meldeblock dienen als Nachweis, dass die Verletzung oder Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- bzw. aufgetreten ist. Besonders wichtig sind diese Aufzeichnungen, wenn z.B. Spätfolgen eintreten.
Des Weiteren sind die Aufzeichnungen von im Betrieb durchgeführten Erste-Hilfe-Leistungen auch Informationsquelle für die Erfassung, Untersuchung und Auswertung von nicht meldepflichtigen Arbeitsunfällen, die vom Betriebsarzt oder der Betriebsärztin und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit durchzuführen wurden.
Ein DGUV Verbandbuch muss außerdem die Vorgaben der Berufsgenossenschaften erfüllen, um als gültige Dokumentation zu gelten. Diese Pflicht ist übrigens in §24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 über die Grundsätze der Prävention genau festgelegt.
Die Aufzeichnungen im Verbandbuch dienen als Nachweis dafür, dass die Verletzung während der versicherten Tätigkeit aufgetreten ist, insbesondere bei möglichen Spätfolgen. Das Buch sollten Sie auch für die statistische Erfassung von nicht meldepflichtigen Arbeitsunfällen verwendet, bei denen die Arbeitsunfähigkeit weniger als drei Tage betrug. Es ist wichtig zu beachten, dass Sie die Eintragungen im Verbandbuch nach dem letzten Eintrag noch mindestens fünf Jahre aufbewahren müssen, um eine kontinuierliche Nachvollziehbarkeit und Dokumentation zu gewährleisten.
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