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Notwendiges einfach gemacht – damit Ihr Betrieb einfach sicher ist

Ihr Betrieb. Einfach, sicher, organisiert.

Sie kümmern sich um ihr Team.
Wir organisieren den Rest.

Sicherheitsbeauftragter im Buero

"Damit Sie im Arbeitsalltag keine Zeit verlieren, führen wir Sie gezielt durch die wichtigsten Schritte. So wissen Sie sofort, was zu tun ist."

Ronja Kemper, Customer Success Managerin

Was bedeutet das für Sie?

Der Weg zu einem vollständigen Brandschutz. Wählen Sie die Maßnahmen direkt aus:

oder Bedarf-Schnell-Check druchführen

Einfache Einschätzung der notwendigen Massnahmen erhalten

In drei Schritten zum sicheren Arbeitsplatz

Wenn Sie Klarheit über die Anforderungen gewonnen haben, begleiten wir Sie gern weiter – mit Lösungen, die Sicherheit spürbar machen, Ihren Arbeitsalltag erleichtern und Ihr Unternehmen zuverlässig schützen.

1

Gefährdungsbeurteilung

Der erste Schritt für Sie ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie zeigt Ihnen, welche Risiken bestehen und welche Maßnahmen im Brandschutz und in der Arbeitssicherheit notwendig sind.

Eine anschauliche Arbeitshilfe finden Sie hier:

2

Betrieblicher Brandschutz

Im nächsten Schritt geht es um die Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes: Welche Pflichten gelten für Sie und wie greifen organisatorische, technische und personelle Maßnahmen zusammen?

Die Vorgaben, unter anderem zu Löschmitteleinheiten finden Sie hier:

3

Erste-Hilfe-Ausstattung

Im dritten Schritt geht es um die Erste Hilfe.

Welche Ausstattung ist vorgeschrieben und wie bleibt Ihr Team im Notfall handlungsfähig? Eine hilfreiche Orientierung zu Ersthelfern, Verbandmaterial und Defibrillatoren finden Sie hier:

Feuerlöscher: Die richtige Ausstattung für maximale Sicherheit finden

Bei der Wahl der richtigen Feuerlöscher für Ihr Unternehmen spielen mehrere entscheidende Faktoren eine Rolle. Insbesondere die Betriebsfläche und die dort verarbeiteten und vorkommenden Materialien sind zentral. Anhand dieser wird bestimmt, welche Brandklassen und Art der Feuerlöscher für Sie relevant sind.

Wie viele Feuerlöscher Sie benötigen hängt von der Gesamtfläche ab und, ob bei Ihnen eine erhöhte Brandgefahr vorliegt. Ebenso müssen nach ASR A2.2 für die Gesamtfläche entsprechende Löschmitteleinheiten zur Verfügen stehen. Diese Informationen gehen aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung hervor.

Feuerlöscher der Brandschutz Zentrale

Feuerlöscherauswahl: Den passenden Feuerlöscher für Ihren Bedarf finden

Innenräume

Für Büroräume, Flure oder Wartebereiche                          

Brandklassen A + B

Geringe Löschschäden

Außenflächen

Für Außenbereiche                                  

Brandklassen A, B, C

Frostsicher bis -30°C

Küchen

Für Großküchen oder ähnliche Räume

Brandklassen A, B, F

Geringe Löschschäden

Technik und Geräte

Für Räume mit technischen Geräten

Brandklasse B

Nicht leitend

Rückstandsfreie Löschung

Platzierung: Gut sichtbar, frei zugänglich, zwischen 0,80-1,20 m anbringen, max. ca. 20 m Laufweg

Maßgeblich ist die gesamte Betriebsfläche inkl. aller Räumlichkeiten.

Feuerlöscher sollten jederzeit schnell erreichbar, klar erkennbar und in einer Höhe von 0,80–1,20 m montiert sein. Der Weg dorthin darf nicht länger als rund 20 m sein.

Bei der richtigen Benutzung droht durch einen CO₂-Feuerlöscher keine Gefahr. Wichtig ist, dass die Größe des Kohlendioxid-Feuerlöschers richtig berechnet und auf die Größe des Raums angepasst wird. So können Brände sicher erstickt werden – ohne dabei die eigene Sauerstoffzufuhr zu gefährden.

Ein anti-magnetischer Feuerlöscher wird benötigt, wenn sich der Löscher in Bereichen mit starken Magnetfeldern befindet, zum Beispiel in Räumen mit MRT-Geräten oder ähnlicher Magnetresonanztechnik.

Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre von einer befähigten Person geprüft und gewartet werden – unabhängig vom Hersteller.

Ja, bei gemieteten Feuerlöschern übernimmt die brandschutzzentrale die regelmäßige Wartung als auch den Austausch von Feuerlöschern.

Ja, wir betreuen Unternehmen in ganz Deutschland. Feuerlöscher, AEDs und Erste-Hilfe-Ausstattung liefern wir bundesweit und unsere Schulungen sind deutschlandweit online sowie vor Ort (je nach Format) möglich.

Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragter: Schulungen für den (vorbeugenden) Brandschutz in Ihrem Betrieb

Brandschutzhelfer (BSH) und Brandschutzbeauftragte (BSB) sind zentrale Bestandteile eines wirksamen Brandschutzkonzepts in jedem Unternehmen.

Ein Brandschutzhelfer wird an jedem Arbeitsort benötigt, um im Notfall richtig zu reagieren und erste Löschmaßnahmen einzuleiten.

Ein Brandschutzbeauftragter ist erforderlich, wenn der Betrieb z. B. besondere Schutzanforderungen erfüllen muss, Regelungen von Sonderbauten vorliegen oder Versicherungen dies verlangen. Ob Sie einen Brandschutzbeauftragten benötigen, erfahren Sie aus Ihrem Brandschutzkonzept oder Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Feuerlöschübung

Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragte: Schulungen für die Arbeitssicherheit

Ersthelfer (EH) und Sicherheitsbeauftragte (SiBe) sind zentrale Bestandteile des betrieblichen Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit in jedem Unternehmen.

Ersthelfer sind gesetzlich vorgeschrieben, während Sicherheitsbeauftragte erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl verpflichtend werden.

Die brandschutzzentrale bietet praxisnahe Schulungen für betriebliche Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragte nach DGUV Vorschrift 1.

Sicherheitsbeauftragter im Buero

Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragter - Rollen im Überblick

Schulungen Brandschutz

  • Mind. 5% der Beschäftigten müssen ausgebildet werden
  • Erkennt Brandgefahren u. leitet erste Maßnahmen ein
  • Unterstützt bei Räumung u. Evakuierung

Wichtig: Beachten Sie Schichtdienst, Urlaub u. Krankheit bei der Planung der Anzahl.

Schulungen Brandschutz

  • Beratend zum organisatorischen Brandschutz
  • Bei besonderen Schutzanforderungen notwendig
  • Betreut das Brandschutzkonzept
  • Überwacht Maßnahmen u. Prüfungen

Wichtig: Der Brandschutzbeauftragter ist Ihr interner Berater für alle Maßnahmen zum Brandschutz.

Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragter - Rollen im Überblick

Schulungen Arbeitssicherheit

  • Mind. 10% der Beschäftigten müssen ausgebildet werden
  • Sofortige Erste-Hilfe-Maßnahmen im Notfall
  • Regelmäßige Fortbildung (DGUV Vorschrift 1)

Wichtig: Beachten Sie Schichtdienst, Urlaub u. Krankheit bei der Planung der Anzahl.

Schulungen Arbeitssicherheit

  • 21-150 Mitarbeitende: Mind. ein SiBe vorgeschrieben
  • Beobachtet Arbeitsabläufe und Risiken
  • Unterstützt bei Umsetzung von Schutzmaßnahmen
  • Stärkt Sicherheitskultur im Alltag

Wichtig: Der SiBe ist ihr erster Ansprechpartner.

Ja, in jeder Art von Betrieb muss mindestens ein Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, ausreichend Brandschutzhelfer zu benennen. Das gilt unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Meist sind dies meist 5–10 % des Teams, abhängig von Schichten, Urlaub und Ausfällen.

Brandschutzhelfer unterstützen im Ernstfall bei der Räumung, erkennen Risiken frühzeitig und sorgen dafür, dass die Richtlinien eingehalten werden.

Die Schulung sollte alle 3-5 Jahre aufgefrischt werden, oder früher bei Veränderungen im Betrieb.

Der Theorie-Teil der Schulung findet online statt – flexibel und zeitsparend. Die praktische Übung führen wir deutschlandweit am jeweiligen Standort durch, inklusive realitätsnaher Löschübung.

Grundsätzlich kann jeder Mitarbeitende die Schulung absolvieren. Sinnvoll ist es jedoch, Personen zu schulen, die regelmäßig anwesend sind, langfristig in Ihrem Betrieb bleiben und verantwortungsbewusst handeln. (Aushilfen oder temporäre Kräfte eignen sich daher weniger für die Rolle des Brandschutzhelfers.)

Wenn besondere Schutzanforderungen bestehen, Ihr Betrieb als Sonderbau gilt oder Versicherungen dies verlangen, wird ein Brandschutzbeauftragter benötigt. Ob dies der Fall ist, erfahren Sie in Ihrem Brandschutzkonzept oder Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Brandschutzbeauftragte sind zentrale Ansprechpersonen für den Brandschutz, erkennen Risiken frühzeitig und unterstützen im Notfall. Sie entlasten die Geschäftsführung im präventiven und organisatorischen Brandschutz.

Ja, auch in einer Arztpraxis müssen Ersthelfer ausgebildet werden. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Ersthelfer zu benennen. Die Anzahl richtet sich nach der Betriebsart und Zahl der Mitarbeitenden.

Die DGUV schreibt eine ausreichende Erste-Hilfe-Ausstattung vor – unabhängig vom Arbeotsort. Dazu gehören auch Verbandskästen, sowie Erste-Hilfe-Koffer, eine gut sichtbare Kennzeichnung der Standorte und eine Möglichkeit zur schnellen Notfallmeldung (wie z.B. ein Telefon mit Notrufnummern).

Die DGUV schreibt vor, dass die Ausbildung alle 2 Jahre aufgefrischt werden soll. So bleiben Wissen und Handlungssicherheit aktuell.

Ja. Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie ein offizielles Zertifikat als Nachweis Ihrer Qualifikation.

Ein Sicherheitsbeauftragter ist erforderlich, sobald in Ihrer Praxis mehr als 20 Mitarbeitende (regelmäßig) arbeiten. Ab 150 Mitarbeitenden werden zwei benötigt. Achten Sie darauf, Ausfälle durch Krankheit, Urlaub oder Schichtbetrieb einzuplanen – oft ist es sinnvoll, die Anzahl an die Gegebenheiten Ihrer Praxis oder Ihres Betriebs anzupassen.

Grundsätzlich jeder Mitarbeitende, der zuverlässig, aufmerksam und regelmäßig in der Praxis anwesend ist. Spezielle Voraussetzungen sind nicht erforderlich.

Der Sicherheitsbeauftragte erkennt Gefahren am Arbeitsplatz, unterstützt bei Sicherheitsmaßnahmen, schult Mitarbeitende, hilft bei der Unfallanalyse und achtet auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Ja. Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie ein offizielles Zertifikat als Nachweis Ihrer Qualifikation.

Jährliche Brandschutzunterweisung: Damit Ihr Team im Ernstfall sicher handelt

Die jährliche Brandschutzunterweisung ist verpflichtend und sorgt dafür, dass Ihr Team weiß, wo Brandgefahren entstehen können und wie im Notfall richtig gehandelt wird: Ruhig, sicher und gemeinsam. So schaffen Sie Sicherheit, Vertrauen und Routine im Arbeitsalltag. Denn wer vorbereitet ist, kann im Ernstfall schnell reagieren und Leben schützen.

Sicherheitsunterweisung - Tipps fuer den Alltag

Unterweisung

Die wichtigsten Vorgaben u. Inhalte für Sie auf einen Blick:

  • Vor Arbeitsbeginn, bei Änderungen u. nach Vorfällen
  • Wiederholung mind. einmal jährlich
  • Flucht- u. Rettungswege
  • Verhalten im Brandfall u. Evakuierung
  • Brandklassen u. Feuerlöscher
  • Räumungsablauf im Ernstfall

Die Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben (ArbSchG, DGUV) und stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden wissen, wie sie Brände vermeiden und sich im Notfall richtig verhalten.

Die jährliche Brandschutzunterweisung vermittelt die wichtigsten Sicherheitsregeln und Verhaltensweisen für einen sicheren Arbeitsalltag in Ihrem Betrieb.

Die jährliche Brandschutzunterweisung kann von einer fachkundigen Person im Unternehmen durchgeführt werden, zum Beispiel vom Brandschutzhelfer oder einer entsprechend unterwiesenen Führungskraft. Andernfalls wird sie häufig an externe Dienstleister oder Schulungsanbieter übertragen, um eine rechtssichere und aktuelle Unterweisung sicherzustellen.

Erste-Hilfe-Ausstattung: Grundversorgung für den Notfall

Ihr Arbeitsplatz ist ein Ort, an dem Sicherheit an erster Stelle steht. Mit der richtigen Erste-Hilfe-Ausstattung sind Sie für Notfälle optimal vorbereitet und können schnell und gezielt helfen. Von gut ausgestatteten Verbandskästen bis zu wichtigen Grundmaterialien sorgen Sie dafür, dass im Ernstfall keine Zeit verloren geht.

Damit Ihr Betrieb rechtssicher ausgestattet ist, schreibt die DGUV eine ausreichende Erste-Hilfe-Ausstattung vor. Dazu gehören genügend Verbandskästen oder Erste-Hilfe-Koffer, eine gut sichtbare Kennzeichnung der Standorte und eine Möglichkeit zur schnellen Notfallmeldung (z. B. Telefon mit Notrufnummer).

Ein Mann trägt einen Verbandskasten

Erste Hilfe

Erste-Hilfe-Ausstattung - Verbandskästen

  • Bis 20 Mitarbeitende.: 1 x DIN 13157
  • 21-100 Mitarbeitende: 1 x DIN 13169 oder
    2 x DIN 13157
  • Ab 101 Mitarbeitenden: Je 100 weitere Personen 1 großer oder 2 kleine Kästen

Platzierung

  • In Bereichen mit erhöhter Verletzungsgefahr
  • Max. 100m Wegstrecke oder eine Geschosshöhe
  • Standorte gut markieren

Erste-Hilfe-Leistungen sind im Verbandbuch zu dokumentieren und mind. fünf Jahre aufzubewahren.

Warum kann ein Defibrillator hilfreich sein?

Neben verpflichtenden Maßnahmen zum Brandschutz und Arbeitssicherheit, gibt es Wege, den eigenen Arbeitsplatz so sicher wie möglich zu gestalten.

Ein plötzlicher Herzstillstand beispielsweise kann jederzeit passieren. Mit einem Defibrillator vor Ort können Ihre Mitarbeitenden Ihren Patientinnen und Patienten sofort helfen und wertvolle Minuten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken.

Ein Automatisierter Externer Defibrillator (AED) ist ein lebensrettendes Gerät, das im Falle eines plötzlichen Herzstillstands zum Einsatz kommt. Der Defibrillator analysiert den Herzrhythmus und gibt, falls notwendig, automatisch einen Elektroschock ab, um den normalen Herzschlag wiederherzustellen.

Anwendung eines Defibrillators

Defibrillator - Sicherheitsgefühl

Defibrillator für Ihre Arztpraxis

AEDs geben klare Anweisungen und schaffen Sicherheit für Ihr Team sowie Ihre Patientinnen und Patienten.

Schockabgabe nach Bestätigung – ideal für ungeübte Mitarbeitende

Klare Sprachansagen

Hohe Anwendungssicherheit

Alternative

Schockabgabe erfolgt automatisch – ohne Bestätigung durch Mitarbeitenden

Klare Sprachansagen

Automatische Schockauslösung

Standort: Gut sichtbar, zentral, klar gekennzeichnet 

Defibrillatoren können Sie bei uns auch mieten, inklusive regelmäßiger Wartung und Service. Hier finden Sie dazu mehr Informationen: Defibrillatoren zur Miete

Mehr über die Unterschiede zwischen voll- und halbautomatischen Defibrillatoren erfahren Sie hier: Modellvergleich Defibrillatoren

Ja, bei gemieteten Defibrillatoren (AED) wird die Wartung inklusive Service von der brandschutzzentrale durchgeführt.

Immer bei einem neuen Defibrillator, nach Gerätewechsel oder wenn neue Mitarbeitende damit arbeiten sollen. Eine Einweisung ist verpflichtend, bevor der Defibrillator genutzt werden darf.

Der Standort eines Defibrillators ist entscheidend, damit im Ernstfall schnell reanimiert werden kann. Er sollte daher an einem Ort platziert werden, der leicht zu erreichen, zentral und gut gekennzeichnet ist. Häufig sind Defibrillatoren daher auf Fluren, im Wartezimmer oder am Empfang platziert. Durch das kennzeichnende Hinweisschild ist der Standort für alle gut sichtbar – dieses sollte über dem AED aufgehängt werden.

Fachliche Betreuung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb

Ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz entsteht durch fachkundige Betreuung: Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) unterstützen Sie dabei, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und Risiken frühzeitig zu erkennen und müssen bereits ab einem Mitarbeiter schriftlich bestellt werden.

Die erforderliche Betreuungszeit richtet sich nach Größe, Gefährdung und Tätigkeitsart Ihres Betriebs. Nach DGUV Vorschrift 2 erfolgt die Einteilung in die Betreuungsgruppen I–III mit Grundbetreuung sowie betriebsspezifischer und anlassbezogener Betreuung, etwa bei Unfällen, Veränderungen oder neuen Arbeitsverfahren.

Betriebsarzt

Betreuung

Sichere Unternehmensorganisation

  • Beratung zu Arbeits- u. Gesundsheitsschutz
  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Begleitung bei Unfällen u. Veränderungen
  • Der Betreuungsumfang nach DGUV Vorschrift 2 ist abhängig von der Größe und Gefährdung Ihrem Unternehmen.

Ein Betriebsarzt ist medizinischer Ansprechpartner für die Belegschaft in allen Bereichen der Arbeitsmedizin, des Arbeitsschutzes und insbesondere der Vorsorge und Unfallverhütung.

Eine SiFa berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Bereichen des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsschutzes.

Ja. Auch wenn Sie in einer Praxis arbeiten, muss ein Betriebsarzt bestellt werden.
Nach Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 ist jede Arztpraxis – unabhängig von ihrer Größe – verpflichtet, einen Betriebsarzt sowie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.

Bereits ab einer beschäftigten Person muss ein Betriebsarzt bestellt werden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob-Beschäftigte handelt.

Bereits ab einer beschäftigten Person muss ein Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob-Beschäftigte handelt.

Ja. Die Bestellung muss schriftlich dokumentiert werden, damit sie rechtsverbindlich ist und im Rahmen von Prüfungen nachweisbar bleibt.

Ein Betriebsarzt berät und unterstützt Ihre Praxis z.B. bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Gleichzeitig ist er medizinischer Ansprechpartner für die Belegschaft in allen Bereichen der Arbeitsmedizin, des Arbeitsschutzes und insbesondere der Vorsorge und Unfallverhütung.

Die SiFa berät die Praxisleitung beim Arbeitsschutz, überprüft Arbeitsmittel und Räume, unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung, führt Begehungen durch und hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen.

Übersicht geeigneter Produkte für Ihren Betrieb

So müssen Sie nicht lange suchen und haben alles griffbereit.

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Notwendiges einfach gemacht

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Kunden-Stories

Wie die brandschutzzentrale andere Unternehmen unterstützt.

Der Broicher Hof vertraut seit 2020 auf unseren Feuerlöscher-Mietservice – und erlebte jüngst, wie unsere Geräte halfen, ein Feuer rechtzeitig zu löschen

Der Broicher Hof in Mönchengladbach-Wickrathberg ist ein lebendiger Reitbetrieb mit langer Tradition. Wir arbeiten bereits seit 2020 mit Inhaberin Claudia Ahrem und ihrem Team zusammen und betreuen den Hof im Rahmen unseres Mietservices für Feuerlöscher. Vor Kurzem erlebte Frau Ahrem hautnah, wie wichtig zuverlässiger Brandschutz im Alltag ist – und erzählt, wie unsere Feuerlöscher dabei halfen, ein Feuer zu löschen, bevor größerer Schaden entstand.

„Wir betreiben einen Pferdehof mit mehreren Stallungen und Maschinen – da ist Brandschutz ein wichtiges Thema. Deshalb haben wir uns dazu entschieden, über die brandschutzzentrale unseren Bedarf an Löschern richtig zu errechnen und so auf der sicheren Seite zu sein.

Vor einiger Zeit kam es dann tatsächlich zu einem Notfall – unser Teleskoplader fing plötzlich Feuer. Zum Glück hatten wir genügend Löscher griffbereit, insgesamt kamen drei Stück zum Einsatz. Nur so konnten wir den Brand unter Kontrolle bringen, bevor ein größerer Schaden entstand. In so einem Moment merkt man, wie entscheidend gute Vorbereitung ist, und dass sich durchdachter Brandschutz wirklich auszahlt.

Besonders schätze ich an der brandschutzzentrale, dass man sich auf den Service verlassen kann. Die Beratung war ehrlich und praxisnah: Es wurde genau erklärt, welche Bereiche besonders kritisch sind und wie viele Löscher wir dort benötigen. Im Nachhinein war das Gold wert. Die Wartung läuft automatisch, der Austausch erfolgt ohne Aufwand, und wenn mal eine Frage auftaucht, habe ich jemanden am Telefon, der sich kümmert – kein Callcenter, sondern echte Hilfe. Für uns steht fest: So sieht verlässlicher Brandschutz aus.“

Die reBOOTSbar aus Stuttgart ist bereits seit 2021 Kunde unseres Mietservices.
Inhaber Sascha Diener erzählt, wie einer unserer Miet-Feuerlöscher im richtigen Moment zum Einsatz kam – und so half, ein größreres Unglück zu verhindern.

“Wir arbeiten nun schon seit 2021 mit der brandschutzzentrale zusammen und beziehen über das Mietsystem die Feuerlöscher für unseren Betrieb. Vor Kurzem wurde uns in aller Deutlichkeit bewusst, wie wichtig dieser Schritt war: Im Außenbereich brannten plötzlich 2 Mülltonnen zwischen 2 Häusern und ein kleiner Schuppen hatte ebenfalls schon Feuer gefangen – beide Feuerlöscher waren sofort einsatzbereit. Wir haben den Brand wirklich früh stoppen können, bevor größerer Schaden entstand.

In dem Moment wurde mir klar: Brandschutz ist keine Nebensache, sondern eine absolute Notwendigkeit. Und genau da hat mich der Ansatz der brandschutzzentrale überzeugt. Wenn ich daran denke, wie unkompliziert der Austausch der Geräte erfolgt: Kein Umstand, kein Stress – einfach sichergestellt, dass im Ernstfall alles funktioniert. Allein die Tatsache, dass Sie die Löscher kostenlos austauschen, zeigt mir, dass ihnen weit mehr am sicheren Betrieb liegt als nur die „Gebühr“.

Als ich gefragt wurde, ob wir unsere Erfahrungen teilen wollen, war meine sofortige Reaktion: ‚Was ’ne coole Sache!‘ – und das meine ich genau so. Denn wir stellen gern unsere Story zur Verfügung: Wenn es ein Unternehmen gibt, das in uns einen großen Fürsprecher gefunden hat, dann ist es die brandschutzzentrale. Ich kann jedem Betrieb nur empfehlen: Achten Sie darauf, dass Ihre Feuerlöscher jederzeit einsatzfähig sind – mit der brandschutzzentrale haben wir jemanden an unserer Seite, dem wir vertrauen können.“

Schnell-Check

Was benötigen Sie im Unternehmen?

Erhalten Sie eine schnelle Ersteinschätzung über die wichtigsten vorbeugenden und organisatorischen Maßnahmen in Brandschutz und Arbeitssicherheit.

Gerne unterstützen wir Sie im Anschluss bei der einfachen Umsetzung.

Sie benötigen

Feuerlöscher

Feuerlöscher gehören zur Grundausstattung jedes Unternehmens.

Brandschutzhelfer

Bereits ab zwei Beschäftigten müssen Sie Brandschutzhelfer ausbilden.

Sicherheitsbeauftragter

Bei mehr als 20 Beschäftigten sind Sicherheitsbeauftragte Pflicht.

Ersthelfer

Ersthelfer stellen die Erstversorgung bei einem Notfall sicher.

Betriebsarzt Jahresstunden

Notwendige Stunden für die Abdeckung der Grundversorgung.

Fachkraft für Arbeitssicherheit Jahresstunden

Notwendige Stunden für die Abdeckung der Grundversorgung.

Dies ist zunächst nur eine Ersteinschätzung und keine vollständige Berechnung. Es soll Ihnen den Einstieg erleichtern und aufgezeigt werden, welche Maßnahmen notwendig sind.