Startseite » Gefährdungsbeurteilung » Unternehmermodell vereinfacht die Arbeitssicherheit?
Das Unternehmermodell ist eine Form der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten, bei der der Unternehmer daher selbst einen Teil der Aufgaben übernimmt. Das Ziel des Unternehmermodells ist es, die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten oder zu fördern, sowie Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden oder zu reduzieren.
Um das Unternehmermodell anwenden zu können, muss der Unternehmer persönlich an den von der Berufsgenossenschaft festgelegten Seminaren oder Fernlehrgängen über Arbeitsschutz teilnehmen und folglich eine Gefährdungsbeurteilung erstellen.
Das Unternehmermodell bietet dem Unternehmer verschiedene Vorteile, wie z.B.:
Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung ist eine gesetzliche Pflicht für alle Unternehmer, die vorausgesetzt Beschäftigte haben. Sie dient dazu, den Unternehmer und die Beschäftigten in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu beraten und zu unterstützen:
Normalerweise wird die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung ebenso von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten durchgeführt, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.
Der Unternehmer kann diese Fachkräfte daher selbst bestellen oder einen externen Dienstleister beauftragen. Der Umfang und die Form der Betreuung hängen ebenso von der Branche, der Betriebsgröße und dem Gefährdungspotenzial ab. Die Berufsgenossenschaften bieten verschiedene Modelle für die Betreuung an, z.B. die Regelbetreuung, die alternative bedarfsorientierte Betreuung oder das Unternehmermodell.
Eine Berufsgenossenschaft ist ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und daher auch deren Beschäftigte.
Eine Berufsgenossenschaft hat die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Wenn ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eintritt, sorgt die Berufsgenossenschaft für die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation der Versicherten und zahlt ihnen oder ihren Hinterbliebenen Geldleistungen.
Die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft ist für alle Unternehmen der jeweiligen Branche gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt neun gewerbliche Berufsgenossenschaften, die nach Wirtschaftszweigen gegliedert sind, und eine landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, die Teil der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ist.
Die Weiterbildung des Unternehmers im Unternehmermodell durch die Berufsgenossenschaft erfolgt durch den Besuch von Seminaren oder Fernlehrgängen über Arbeitsschutz, die von der Berufsgenossenschaft festgelegt und angeboten werden. Die Seminare oder Fernlehrgänge vermitteln dem Unternehmer die Grundlagen des Arbeitsschutzes, die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Die Weiterbildung muss im Abstand von maximal fünf Jahren wiederholt werden.
Die Berufsgenossenschaft bietet verschiedene Seminare oder Fernlehrgänge an, die auf die Branchen und Betriebsgrößen der Mitgliedsunternehmen zugeschnitten sind. Die Auswahl des passenden Seminars oder Fernlehrgangs richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen und dem Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft.
Die Teilnahme an den Seminaren oder Fernlehrgängen ist für den Unternehmer kostenlos.
Notwendiges muss einfach sein –
Ihr effizienter Zugang zu Brandschutz und Arbeitssicherheit im Unternehmen.
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