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Ein Feuer an Bord eines Schiffes gehört zu den gefährlichsten Unfällen, die auf See passieren können. Denn Brände auf Schiffen breiten sich meistens schnell und stark aus. Da die Fluchtwege begrenzt sind, muss das Feuer gelöscht werden, während sich noch Menschen auf dem Schiff befinden. Dadurch ist die Brandbekämpfung im Vergleich zum Land deutlich erschwert. Auch Hilfe von Außen kommt meistens erst, wenn es schon zu spät ist. Um Menschenleben zu retten und den materiellen Schaden so gering wie möglich zu halten, ist schnelles und geschultes Handeln gefragt!
Der vorbeugender Brandschutz für Schiffe und Boote ist so wichtig, das er durch verschiedene Vorschriften und ebenso Institutionen genauestens reglementiert wird. Welche Verordnungen für ein bestimmtes Schiff gelten daher und unter welchen Zuständigkeitsbereich es fällt, wird durch verschiedene Faktoren bestimmt. Zum einen ist die Bruttoraumzahl (BRZ) des Schiffes folglich ausschlaggebend. Diese steht soweit im internationalen Schiffsmessbrief, der für jedes Schiff beim Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie ausgestellt wird. Weitere Größen stellen beispielsweise die Fahrgastanzahl, die Art der transportierten Güterstoffe, die elektronische Ausstattung und bauliche Aspekte des Schiffes dar. In Deutschland wird der Brandschutz in der Schifffahrt daher durch drei Verordnungen vorgegeben:
Binnenschiffsuntersuchungsordnung
Die Binnenschiffsuntersuchungsordnung gilt unter anderem für alle:
die Binnengewässer und Binnenwasserstraßen, also Gewässer im deutschen Inland, befahren. Auch Seeschiffe, die zeitweise die Binnengewässer befahren, fallen unter diese Verordnung. Da diese aber in der Regel nach der Seeschiffstraßenverordnung ausgestattet sind, müssen Sie nur passende Unterlagen über die Sicherheitsvorkehrungen des Schiffes mit sich führen.
Seeschiffstraßenverordnung
Unter die Seeschiffstraßenverordnung fallen alle oben genannten Schiffstypen, die Küstengewässer befahren. In Deutschland zählen dazu die Ost- und Nordsee, sowie das Mittelmeer. Schiffe die Küstengewässer befahren haben in der Regel eine weitere Distanz zum Festland als Binnenschiffe. Deswegen muss die Brandschutzausrüstung von Seeschiffen darauf ausgelegt sein, auch ohne externe Hilfe und Evakuierung auf das Festland einen Brand kontrollieren zu können.
Die SOLAS – Verordnung ist eine UN-Konvention zur Schiffsicherheit, die international anerkannt ist. In ihr sind unter anderem Brandschutzvorschriften zusammengefasst, welche die Brandgefährdung auf Schiffen reduzieren sollen. Sie gilt in internationalen Gewässern und für alle Schiffe mit einer BRZ über 500, sowie Passagierschiffe mit über 36 Fahrgästen. Unter das SOLAS- Abkommen fallen beispielsweise auch Kreuzfahrtschiffe, wodurch diese sehr hohe Brandschutzauflagen erfüllen müssen.
Da sich die Brandschutzauflagen an unterschiedlichen Faktoren orientieren, ist es schwer, allgemeine Aussagen zu treffen. Ein Brand an Bord eines Schiffes stellt aber häufig eine große Gefahr dar, weswegen die Brandschutzauflagen für das jeweilige Schiff unbedingt eingehalten werden sollten!
Brände auf Schiffen und Booten sind tückisch, da sie sich schnell ausbreiten können. Dies begünstigt vor allem das Baumaterial. Durch die Metallwände des Schiffes kann die Wärme, die durch den Brand entsteht, schnell geleitet werden. Deshalb ist es wichtig, Brände schnell und lokal am Entstehungsort zu löschen.
In der See- und Binnenschifffahrt kann in den meisten Fällen selbstständig entschieden werden, ob die Brandschutzmaßnahmen durch fest installierte Feuerlöschanlagen und tragbaren Feuerlöschern oder nur durch Feuerlöscher umgesetzt werden. Fest installierte Sprinkler- oder Löschanlagen haben den Vorteil, dass sie automatisiert und lokal mit den Löscharbeiten beginnen. Deshalb eignen sie sich besonders für Motorenräume, in denen sich die Hitze schnell steigern kann. Mit der Kombination aus tragbaren Feuerlöschern und automatischer Löschanlage sind Sie daher gut beraten.
Damit Ihre Brandschutzausrüstung lange hält und für den Ernstfall voll funktionsfähig ist, sollten Ihre Feuerlöscher unbedingt frostsicher sein. Diese sind auf Temperaturen von -30 ausgelegt und halten somit auch kalten Tagen auf See stand. Am besten installieren Sie Ihre Löscheinheiten so, dass sie einsatzbereit und gut sichtbar platziert sind. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Feuerlöscher vor Witterungen, Erschütterungen und äußere Einflüsse geschützt werden.
Das Mitführen eines Feuerlöschers ist nicht für alle Schiffe und Boote verpflichtend. Besonders im privaten Bereich gilt die Feuerlöscherpflicht erst bei Booten mit Einbaumotoren über 6 PS oder Außenmotoren über 10 PS. Diese gilt auch, wenn Koch- und/ oder Heizvorrichtungen vorhanden sind. Trotzdem ist ein Feuerlöscher für das Boot oder Schiff in jedem Fall eine gute Anschaffung.
Für den optimalen Brandschutz in der Schifffahrt eignen sich daher verschiedene Arten von Feuerlöschern. Im z.B. Innenraum des Schiffes empfiehlt sich besonders die Verwendung eines Schaumfeuerlöschers. Da bei diesem Feuerlöscher das Löschmittel gezielt auf den Brandherd aufgetragen werden kann, bleiben die Löschschäden verhältnismäßig gering. Der Schaum lässt sich einfach von Oberflächen abwischen, wodurch die Inneneinrichtung des Schiffes geschont wird.
Beispielsweise auf den Decks eignet sich auch der ABC-Pulverlöscher. Diesen gibt es daher als Auflade- und Dauerdrucklöscher. Er besitzt den Vorteil, dass er bis -30 Grad frostsicher ist und zusätzlich die Brandschutzklasse C abdeckt. Damit ist ein Pulverlöscher ideal für den Außenbereich an Bord geeignet, auf dem es auch mal sehr kalt werden kann.
Auch Fettbrandlöscher sind für den Brandschutz in der Schifffahrt ebenso nicht wegzudenken. Besonders bei großen Schiffen mit Bordrestaurants oder auf Kreuzfahrtschiffen werden Fettbrandlöscher in der Küche ebenso benötigt. Doch auch für Maschinenräume ist laut SOLAS-Verordnung das Mitführen eines Löschers der Brandklasse F verpflichtend.
Gerade auf Schiffen, auf denen viel Elektronik eingebaut ist, empfiehlt sich zusätzlich ein CO2-Löscher. Das Löschmittel dieses Feuerlöschers ist nicht leitfähig und löscht ohne Löschrückstände, wodurch technische Anlagen geschützt werden. Allerdings darf der CO2 -Löscher nicht in zu kleinen Räumen verwendet werden, da das Kohlendioxid auch den Sauerstoff aus der Atemluft verdrängt. Hier sollten Sie vorsichtig handeln!
Welche Anzahl an Feuerlöschern an Bord benötigt werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Als erste Leitgröße lässt sich die Menge der benötigten Feuerlöscher bei Schiffen ebenfalls anhand der Bruttoraumanzahl ermitteln. Zur Veranschaulichung: ein Schiff mit einer BRZ von 1000 braucht beispielsweise mindestens 5 tragbare Feuerlöscher. Als zweiter Richtwert kann die Tankgröße dienen. Pro 100 Liter Kraftstofftankinhalt sind mindestens 2 LE Löschmittel vorgeschrieben. In Unterkunftsräumen von Fahrgastschiffen gilt eine besondere Feuerlöscherpflicht. Dort darf der maximale Laufweg zum nächsten Feuerlöscher nur 15 Meter betragen.
Wie Sie sehen, lässt sich die Frage nach der richtigen Anzahl an Feuerlöschern im Brandschutz in der Schifffahrt nicht ganz so leicht beantworten. Generell kann aber ein Feuerlöscher für jeden Raum empfohlen werden, damit die Wege zum nächsten Löschmittel kurz bleiben.
Tipp: Beachten Sie beim Brandschutz in der Schifffahrt unbedingt die gesetzlichen Wartungs- und Austauschpflichten!
Normalerweise vorgeschrieben ist eine Feuerlöscher Wartung der Feuerlöscher im Abstand von maximal zwei Jahren. Gemäß Herstellerangaben ist darüber hinaus alle 6-8 Jahre ein Austausch des Löschmittels vorgeschrieben. Bei bestimmten Schiffen – je nach Größe, Ausstattung und Gefahrenbeurteilung – können sich diese Fristen laut SOLAS- Verordnung auch verschieben. In diesem Fall ist eine jährliche Wartung und ein Austausch nach maximal vier Jahren verpflichtend.
Grundsätzlich stellen alle vorgestellten Feuerlöschertypen eine gute Grundlage für den Brandschutz in der Schifffahrt dar. Sollten Sie jedoch auch internationale Gewässer befahren wollen sind Sie gut damit beraten, Ihr Schiff mit MED – zertifizierten Feuerlöschern auszustatten. Diese Feuerlöscher entsprechen den Bau- und Qualitätsansprüchen der Schiffausrüstungsrichtlinie (eng. Marine Equipment Directive – MED). Sie sind in der ganzen EU und durch ein Abkommen mit der USA auch in amerikanischen Gewässern anerkannt. Diese zertifizierten Produkte können einfach an Bord installiert werden. Allerdings sollten Sie eine Konformitätserklärung bei sich führen, um eventuelle Bußgelder zu vermeiden!
Ob Ihr Feuerlöscher eine MED-Zulassung besitzt können Sie daran erkennen, wenn er mit einem Steuerradsymbol gekennzeichnet ist. Eine Auswahl an zertifizierten Feuerlöschern aus unserem Shop haben wir Ihnen zusammengestellt:
Im Grunde braucht man eine jährliche Unterweisung, damit jeder einzelne Schiffsmitarbeitende auch im Brandfall weiß, wie er handeln muss. Besonders auf See, wo sich Menschen schlecht selbst in Sicherheit bringen können, ist eine gute Schulung der Besatzungsmitglieder im Ernstfall lebensrettend! Dazu gehört vor allem die Aufklärung über Flucht- und Rettungsmöglichkeiten und eine Einweisung in eventuelle Brandursachen auf einem Schiff. Eine Schulung im Umgang mit einem Feuerlöscher ist im Brandschutz in der Schifffahrt jedoch die ganze Besatzung zu empfehlen. Dadurch sind alle Anwesenden mit der Löschsituation bekannt, wodurch im Brandfall viel wertvolle Zeit eingespart wird. Die jährliche Brandschutzunterweisung ist rechtlich vorgeschrieben und muss den Leitlinien des Arbeitsschutzgesetzes, der Gefahrstoffverordnung, den Unfallverhütungsvorschriften und der Betriebssicherheitsverordnung entsprechen.
Die Brandschutzunterweisung ist zusätzlich wichtig, um Passagiere über Fluchtwege und Verhaltensmaßnahmen bei einem Brand zu informieren. Diese sogenannte Seenotrettungsübung ist auf Passagierschiffen Pflicht und muss innerhalb der ersten 24 Stunden an Bord durchgeführt werden. Sollte es trotzdem zu Unsicherheiten kommen, müssen alle Besatzungsmitglieder bestens informiert sein, um Panik zu verhindern.
Ein Bordelektronikbrand zählt zu den häufigsten Brandursachen auf See, da die elektronischen Kontakte durch die hohe Feuchtigkeit beschädigt werden können. Prinzipiell besteht keine allgemeine Feuerlöscherpflicht auf Privatbooten. Jedoch lohnt es sich immer, Feuerlöscher mit an Bord zu haben. Denn dadurch können Sie sich und auch Ihr Eigentum einfach und effektiv schützen. Deswegen empfiehlt auch das Bundesamt für Verkehr und digitale Infrastruktur, zwei tragbare ABC-Feuerlöscher neben der Mindestausrüstung mit sich zu führen. Bei größeren Schiffen wird zudem dazu geraten, jeweils einen Feuerlöscher am Vorschiff, im Cockpit und in der Party zu installieren, um nötige Laufwege zu minimieren. Eine Löschdecke dient zusätzliches als effektives Hilfsmittel, um kleine Brände und Entstehungsbrände zu löschen.
Ein Punkt, der in der privaten Schifffahrt gerne vergessen wird, ist der Bereich Erste Hilfe. Sollte es auf Ihrem Schiff zu einem Unfall kommen, kann es gerade wenn Sie sich in Küstengewässern befinden lange dauern, bis Hilfe zur Stelle ist. Für diesen Fall ist ein Erste-Hilfe Kasten mit allem ausgestattet, was Sie in einer Notsituation benötigen. Die beiliegende Rettungsdecke ist für die Schiffausrüstung besonders sinnvoll, da sie vor Nässe, Wind und Unterkühlung schützt. Auch auf dem eigenen Boot ist es ratsam, alle Anwesenden vor Abfahrt über Sicherheitsmaßnahmen aufzuklären und zu zeigen, wo die Rettungsausrüstung zu finden ist. Denn Vorsorge ist der beste Brandschutz!
Übrigens: Erste Hilfe ist auch auf dem Wasser Pflicht! Sollten Sie einen Brand auf einem anderem Schiff bemerken, muss die Seenotrettung oder die Wasserpolizei verständigt werden.
Mit einer guten Brandschutzausrüstung steht der nächsten Ausfahrt auf See nichts mehr im Weg!
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Auf großen Schiffen ist laut SOLAS- Verordnung die Kombination aus Feuerlöschanlage und tragbaren Feuerlöschern rechtlich vorgeschrieben. Ein Anbieter, der sich auf Löschanlagen für Schiffe spezialisiert hat, ist beispielsweise Marioff.
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