Startseite » Brandschutzhelfer » Wie viele Brandschutzhelfer werden im Unternehmen benötigt?
Im Schnitt sollten mindestens 5% der Mitarbeitenden ausgebildet sein.
Die Berechnung der notwendigen Anzahl ist also nicht exakt berechenbar. Wir helfen Ihnen auf dieser Seite mit einer Berechnung, die Ihnen einen ersten Anhaltspunkt liefern soll. Bitte beachten Sie auch die Hinweise.
Typischerweise sollten min. 5% Ihrer Mitarbeitenden die Brandschutzhelferausbildung erhalten. Dies reicht allerdings nur, wenn eine normale Brandgefährdung nach ASR A2.2 vorliegt. Das obige Formular hilft Ihnen einzuschätzen, wie viele Sie ungefähr in Ihrem Unternehmen benötigen.
Bitte beachten Sie, dass die ermittelte Zahl nur einen ersten Anhaltspunkt liefert. Hierfür übernehmen wir keine Gewähr. Alle Anforderungen können in dieser vereinfachten Übersicht nicht abgedeckt werden.
Einen guten Einstieg in die Thematik gibt die Schrift der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) für Brandschutzhelferausbildung und Befähigung (BGI/GUV-I 5182).
Laut Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.2:
7.3. (1) “Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.”
7.3. (2) “Die Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.”
7.3. (3) “Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen.”
Diese Unterscheidung ermöglicht es, den Arbeitsschutz besser auf die individuellen Begebenheiten und Bedürfnisse des Betriebs anzupassen. Denn in beispielsweise einer Chemiefabrik hat Feuer eine andere Bedeutung, als auf einem Parkplatz.
Die Einschätzung der Brandgefährdung richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Generell gilt: Je höher die Brandgefahr, desto mehr Feuerlöscher werden benötigt.
Auszug aus der ASR 2.2:
3.1 Brandgefährdung liegt vor, wenn brennbare Stoffe vorhanden sind und die
Möglichkeit für eine Brandentstehung besteht.
3.2 Normale Brandgefährdung liegt vor, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung, die Geschwindigkeit der Brandausbreitung, die dabei frei werdenden Stoffe und die damit verbundene Gefährdung für Personen, Umwelt und Sachwerte vergleichbar sind mit den Bedingungen bei einer Büronutzung.
3.3 Erhöhte Brandgefährdung liegt vor, wenn
Hinweis:
Die erhöhte Brandgefährdung im Sinne dieser ASR schließt die erhöhte und hohe Brandgefährdung nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“ ein.
Die Brandgefährdung in Ihrem Unternehmen ist vor allem von den dort vorhandenen Stoffen und Arbeiten abhängig.
Lager mit extrem oder leicht entzündbaren bzw. leicht entflammbaren Stoffen oder Gemischen, z.B. Lacken, Lösungsmitteln, Holz, Schaumstoff oder Baumwolle
Speditionslager
Lager für Recycling- oder Sekundärbrennstoffe
Lager mit Sekundärbrennstoffen oder sonstigen brennbaren Materialien
Möbelausstellungen
Verkaufsräume mit erhöhten Brandgefährdungen, wie z. B. Heimwerker- oder Baumärkte
Dienstleistung
Betriebe mit hohem Publikumsverkehr, wie beispielsweise Kinos, Diskotheken, Theater, Beherbergungsbetriebe, Pflegeheime und Krankenhäuser
Technische und naturwissenschaftliche Bereiche in Bildungs- und Forschungseinrichtungen
Tank- und Tankfahrzeugreinigung
Wäschereien
Abfallsammelräume
Industrie
Herstellung von Möbeln, Spanplatten, Schaumstoff, Dachpappen etc.
Weberei, Spinnerei
Werkstätten
Metallverarbeitung
Verarbeitung von brennbaren Chemikalien
Produktion von Maschinen und Geräten
Die Berechnung der notwendigen Anzahl ist online nicht eindeutig zu klären. Bitte beachten Sie, dass die ermittelte Zahl nur einen ersten Anhaltspunkt liefert.
Notwendiges muss einfach sein –
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