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Wie viele Brandschutzhelfer werden im Unternehmen benötigt?

Im Schnitt sollten mindestens 5% der Mitarbeitenden ausgebildet sein.

Die Berechnung der notwendigen Anzahl ist also nicht exakt berechenbar. Wir helfen Ihnen auf dieser Seite mit einer Berechnung, die Ihnen einen ersten Anhaltspunkt liefern soll. Bitte beachten Sie auch die Hinweise.

Wie viele Personen sind am Standort beschäftigt?


Wie viele Besucher sind zusätzlich anwesend?


Liegt eine erhöhte Brandgefährdung vor?

Anzahl berechneter Brandschutzhelfer

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Wie wird die notwendige Anzahl an Brandschutzhelfern berechnet?

Typischerweise sollten min. 5% Ihrer Mitarbeitenden die Brandschutzhelferausbildung erhalten. Dies reicht allerdings nur, wenn eine normale Brandgefährdung nach ASR A2.2 vorliegt. Das obige Formular hilft Ihnen einzuschätzen, wie viele Sie ungefähr in Ihrem Unternehmen benötigen.

Bitte beachten Sie, dass die ermittelte Zahl nur einen ersten Anhaltspunkt liefert. Hierfür übernehmen wir keine Gewähr. Alle Anforderungen können in dieser vereinfachten Übersicht nicht abgedeckt werden.

Einen guten Einstieg in die Thematik gibt die Schrift der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) für Brandschutzhelferausbildung und Befähigung (BGI/GUV-I 5182).

Laut Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.2:

7.3. (1) “Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.”

7.3. (2) “Die Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.” 

7.3. (3) “Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen.”

Diese Unterscheidung ermöglicht es, den Arbeitsschutz besser auf die individuellen Begebenheiten und Bedürfnisse des Betriebs anzupassen. Denn in beispielsweise einer Chemiefabrik hat Feuer eine andere Bedeutung, als auf einem Parkplatz.

Die Einschätzung der Brandgefährdung richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Generell gilt: Je höher die Brandgefahr, desto mehr Feuerlöscher werden benötigt. 

Auszug aus der ASR 2.2:

3.1 Brandgefährdung liegt vor, wenn brennbare Stoffe vorhanden sind und die
Möglichkeit für eine Brandentstehung besteht.

3.2 Normale Brandgefährdung liegt vor, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung, die Geschwindigkeit der Brandausbreitung, die dabei frei werdenden Stoffe und die damit verbundene Gefährdung für Personen, Umwelt und Sachwerte vergleichbar sind mit den Bedingungen bei einer Büronutzung.

3.3 Erhöhte Brandgefährdung liegt vor, wenn

  • Entzündbare bzw. oxidierende Stoffe oder Gemische vorhanden sind,
  • Die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse für eine Brandentstehung günstig sind,
  • In der Anfangsphase eines Brandes mit einer schnellen Brandausbreitung oder großen Rauchfreisetzung zu rechnen ist,
  • Arbeiten mit einer Brandgefährdung durchgeführt werden (z. B. Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Löten) oder Verfahren angewendet werden, bei denen eine Brandgefährdung besteht (z. B. Farbspritzen, Flammarbeiten) oder
  • Erhöhte Gefährdungen vorliegen, z. B. durch selbsterhitzungsfähige Stoffe oder Gemische, Stoffe der Brandklassen D und F, brennbare Stäube, extrem oder leicht entzündbare Flüssigkeiten oder entzündbare Gase.

Hinweis:
Die erhöhte Brandgefährdung im Sinne dieser ASR schließt die erhöhte und hohe Brandgefährdung nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“ ein.

Die Brandgefährdung in Ihrem Unternehmen ist vor allem von den dort vorhandenen Stoffen und Arbeiten abhängig.

  1. Verkauf, Handel, Lagerung
    • Lager mit extrem oder leicht entzündbaren bzw. leicht entflammbaren Stoffen oder Gemischen, z.B. Lacken, Lösungsmitteln, Holz, Schaumstoff oder Baumwolle

    • Speditionslager

    • Lager für Recycling- oder Sekundärbrennstoffe

    • Lager mit Sekundärbrennstoffen oder sonstigen brennbaren Materialien

    • Möbelausstellungen

    • Verkaufsräume mit erhöhten Brandgefährdungen, wie z. B. Heimwerker- oder Baumärkte

  1. Dienstleistung

    • Betriebe mit hohem Publikumsverkehr, wie beispielsweise Kinos, Diskotheken, Theater, Beherbergungsbetriebe, Pflegeheime und Krankenhäuser

    • Werkstätten

    • Technische und naturwissenschaftliche Bereiche in Bildungs- und Forschungseinrichtungen

    • Tank- und Tankfahrzeugreinigung

    • Wäschereien

    • Abfallsammelräume

  2.  Industrie

    • Herstellung von Möbeln, Spanplatten, Schaumstoff, Dachpappen etc.

    • Weberei, Spinnerei

    • Werkstätten

    • Metallverarbeitung

    • Verarbeitung von brennbaren Chemikalien

    • Produktion von Maschinen und Geräten

Die Berechnung der notwendigen Anzahl ist online nicht eindeutig zu klären. Bitte beachten Sie, dass die ermittelte Zahl nur einen ersten Anhaltspunkt liefert.