Wie viele Brandschutzhelfer werden im Unternehmen benötigt?

Die Berechnung der notwendigen Anzahl an Brandschutzhelfern ist nicht eindeutig geklärt. Wir helfen Ihnen auf dieser Seite mit einer Berechnung, die Ihnen einen ersten Anhaltspunkt liefern soll.

Wie viele Personen sind am Standort beschäftigt?


Wie viele Besucher sind zusätzlich anwesend?


Liegt eine erhöhte Brandgefährdung vor?

Anzahl berechneter Brandschutzhelfer

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Wie wird die notwendige Anzahl an Brandschutzhelfern berechnet?

Typischerweise müssen Sie 5% ihrer Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern ausbilden. Dies reicht allerdings nur, wenn eine normale Brandgefährdung nach ASR A2.2 vorliegt. Das obige Formular hilft Ihnen die Thematik genauer zu beleuchten.

Bitte beachten Sie, dass die ermittelte Zahl nur einen ersten Anhaltspunkt liefert. Hierfür übernehmen wir keine Gewähr. Alle Anforderungen können in dieser vereinfachten Übersicht nicht abgedeckt werden.

Einen guten Einstieg in die Thematik gibt die Schrift der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) für Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung (BGI/GUV-I 5182).

In Deutschland braucht grundsätzlich jedes Unternehmen ab einem Mitarbeitenden einen Brandschutzhelfer. Wie viele Brandschutzhelfer im Unternehmen genau benötigt werden, ergibt sich dann aus der Gefährdungsbeurteilung. Die Pflicht Brandschutzhelfer im Betrieb auszubilden besagen unter anderem das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitstättenrichtlinie.

Die Anzahl der auszubildenden Brandschutzhelfer ergibt sich laut der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 aus der Gefährdungsbeurteilung. Dabei gelten 5% der Mitarbeitenden als Richtwert bei normaler Brandgefährdung.

Liegt im Unternehmen jedoch eine erhöhte Brandgefährdung vor, muss dementsprechend eine höhere Anzahl Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Dasselbe gilt auch bei erhöhtem Publikumsverkehr oder wenn Personen mit eingeschränkter Mobilität regelmäßig dort sind. Für die Berechnung der notwendigen Anzahl an Brandschutzhelfern im Unternehmen müssen laut ASR A2.2 außerdem Schichtbetrieb und Abwesenheit der Beschäftigten berücksichtigt werden. So wird sichergestellt, dass zu jeder Zeit eine passende Menge an Brandschutzhelfern im Betrieb anwesend ist.

In einer Werkstatt hat Feuer eine andere Bedeutung als in einem Büro. Laut der ASR A2.2 liegt eine Brandgefährdung vor, sobald eine Brandentstehung möglich ist, also auch wenn brennbare Stoffe vorhanden sind. Die Einschätzung der Brandgefährdung richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Generell gilt: Je höher die Brandgefahr, desto mehr Brandschutzmaßnahmen werden benötigt. Dazu gehören sowohl Feuerlöscheinrichtungen, als auch Brandschutzhelfer.

Auszug aus der ASR A2.2:

3.2 Normale Brandgefährdung liegt vor, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung, die Geschwindigkeit der Brandausbreitung, die dabei frei werdenden Stoffe und die damit verbundene Gefährdung für Personen, Umwelt und Sachwerte vergleichbar sind mit den Bedingungen eines Büros. 

3.3 Erhöhte Brandgefährdung liegt vor, wenn

  • entzündbare bzw. oxidierende Stoffe oder Gemische vorhanden sind,
  • die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse für eine Brandentstehung günstig sind,
  • in der Anfangsphase eines Brandes mit einer schnellen Brandausbreitung oder großen Rauchfreisetzung zu rechnen ist,
  • Arbeiten mit einer Brandgefährdung durchgeführt werden (z. B. Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Löten) oder Verfahren angewendet werden, bei denen eine Brandgefährdung besteht (z. B. Farbspritzen, Flammarbeiten) oder
  • erhöhte Gefährdungen vorliegen, z. B. durch selbsterhitzungsfähige Stoffe oder Gemische, Stoffe der Brandklassen D und F, brennbare Stäube, extrem oder leicht entzündbare Flüssigkeiten oder entzündbare Gase.

Hinweis:
Die erhöhte Brandgefährdung im Sinne dieser ASR schließt die erhöhte und hohe Brandgefährdung nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“ bereits ein.

Einfluss auf die Brandgefährdung im Betrieb haben vor allem die dort vorhandenen Stoffe und Materialien und die Arbeiten, die dort verrichtet werden. Denn entzündliche Stoffe und feuergefährliches Arbeiten erhöhen natürlich die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung und damit auch die Brandgefahr im Betrieb.

  1. Verkauf, Handel, Lagerung
    • Lager mit extrem oder leicht entzündbaren bzw. leicht entflammbaren Stoffen oder Gemischen
    • Lager für Recyclingmaterial und Sekundärbrennstoffe oder sonstigem brennbaren Material
    • Speditionslager
    • Altpapierlager, Baumwolllager, Holzlager, Schaumstofflager
    • Lagerbereiche für Verpackungsmaterial
    • Möbelausstellungen
    • Lager mit Lacken und Lösungsmitteln
    • Verkaufsräume mit erhöhten Brandgefährdungen, z. B. Heimwerkermarkt, Baumarkt
  2. Dienstleistung
    • Betriebe mit hohem Publikumsverkehr, wie Kinos, Diskotheken, Theater, Pflegeheime, Beherbergungsbetriebe oder Krankenhäuser
    • Wäschereien, chemische Reinigung
    • Werkstätten für Menschen mit Behinderung
    • Abfallsammelräume
    • Tank- und Tankfahrzeugreinigung
    • Küchen
  3. Industrie
    • Metallverarbeitungen
    • Verarbeitung von brennbaren Chemikalien
    • Herstellung von Möbeln, Spanplatten, Schaumstoff und Dachpappen
    • Weberei, Spinnerei
    • Produktion von Maschinen und Geräten
    • Backwarenfabrik
    • Öl-Härtereien
    • Druckereien
    • Petrochemische Anlagen
    • Kunststoff-Spritzgießerei
    • Kartonagenherstellung
  4. Handwerk