Startseite » Brandschutzhelfer » Wie viele Brandschutzhelfer werden im Unternehmen benötigt?
Die Berechnung der notwendigen Anzahl an Brandschutzhelfern ist nicht eindeutig geklärt. Wir helfen Ihnen auf dieser Seite mit einer Berechnung, die Ihnen einen ersten Anhaltspunkt liefern soll.
Typischerweise müssen Sie 5% ihrer Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern ausbilden. Dies reicht allerdings nur, wenn eine normale Brandgefährdung nach ASR A2.2 vorliegt. Das obige Formular hilft Ihnen die Thematik genauer zu beleuchten.
Bitte beachten Sie, dass die ermittelte Zahl nur einen ersten Anhaltspunkt liefert. Hierfür übernehmen wir keine Gewähr. Alle Anforderungen können in dieser vereinfachten Übersicht nicht abgedeckt werden.
Einen guten Einstieg in die Thematik gibt die Schrift der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) für Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung (BGI/GUV-I 5182).
In Deutschland braucht grundsätzlich jedes Unternehmen ab einem Mitarbeitenden einen Brandschutzhelfer. Wie viele Brandschutzhelfer im Unternehmen genau benötigt werden, ergibt sich dann aus der Gefährdungsbeurteilung. Die Pflicht Brandschutzhelfer im Betrieb auszubilden besagen unter anderem das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitstättenrichtlinie.
Die Anzahl der auszubildenden Brandschutzhelfer ergibt sich laut der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 aus der Gefährdungsbeurteilung. Dabei gelten 5% der Mitarbeitenden als Richtwert bei normaler Brandgefährdung.
Liegt im Unternehmen jedoch eine erhöhte Brandgefährdung vor, muss dementsprechend eine höhere Anzahl Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Dasselbe gilt auch bei erhöhtem Publikumsverkehr oder wenn Personen mit eingeschränkter Mobilität regelmäßig dort sind. Für die Berechnung der notwendigen Anzahl an Brandschutzhelfern im Unternehmen müssen laut ASR A2.2 außerdem Schichtbetrieb und Abwesenheit der Beschäftigten berücksichtigt werden. So wird sichergestellt, dass zu jeder Zeit eine passende Menge an Brandschutzhelfern im Betrieb anwesend ist.
In einer Werkstatt hat Feuer eine andere Bedeutung als in einem Büro. Laut der ASR A2.2 liegt eine Brandgefährdung vor, sobald eine Brandentstehung möglich ist, also auch wenn brennbare Stoffe vorhanden sind. Die Einschätzung der Brandgefährdung richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Generell gilt: Je höher die Brandgefahr, desto mehr Brandschutzmaßnahmen werden benötigt. Dazu gehören sowohl Feuerlöscheinrichtungen, als auch Brandschutzhelfer.
Auszug aus der ASR A2.2:
3.2 Normale Brandgefährdung liegt vor, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung, die Geschwindigkeit der Brandausbreitung, die dabei frei werdenden Stoffe und die damit verbundene Gefährdung für Personen, Umwelt und Sachwerte vergleichbar sind mit den Bedingungen eines Büros.
3.3 Erhöhte Brandgefährdung liegt vor, wenn
Hinweis:
Die erhöhte Brandgefährdung im Sinne dieser ASR schließt die erhöhte und hohe Brandgefährdung nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“ bereits ein.
Einfluss auf die Brandgefährdung im Betrieb haben vor allem die dort vorhandenen Stoffe und Materialien und die Arbeiten, die dort verrichtet werden. Denn entzündliche Stoffe und feuergefährliches Arbeiten erhöhen natürlich die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung und damit auch die Brandgefahr im Betrieb.
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