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Notwendiges einfach gemacht – damit Ihr Betrieb einfach sicher ist

Ihre Gastronomie. Einfach, sicher, organisiert.

Sie kümmern sich um Ihre Gäste.
Wir organisieren den Rest.

"Damit Sie im Arbeitsalltag keine Zeit verlieren, führen wir Sie gezielt durch die wichtigsten Schritte. So wissen Sie sofort, was zu tun ist."

Ronja Kemper, Customer Success Managerin

Statten Sie Ihre Gastronomie mit den für Sie erforderlichen Geräten aus:

Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Kästen, AED Defibrillatoren gehören zur sicherheitsrelevanten Ausstattung.

Die beste Ausstattung hilft nicht, wenn niemand weiß, was zu tun ist. Bilden Sie Ihre Mitarbeitenden zu Ersthelfern, Brandschutzhelfern oder Sicherheits-beauftragten (SiBe) mit den passenden Schulungen aus.

Sie wissen noch nicht, welche Risiken für Ihre Gastronomie bestehen? Eine Gefährdungsbeurteilung Ihres Gastronomiebetriebs zeigt Ihnen welche konkreten Maßnahmen getroffen werden müssen. In einer Begehung werden diese regelmäßig überprüft.

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Feuerlöscher in der Gastronomie: Die richtige Ausstattung für maximale Sicherheit

Zur Sicherheit in der Gastronomie gehören Feuerlöscher dazu: Sie sind gesetzlich vorgeschrieben und fester Bestandteil jeder Gastronomie-Ausstattung.

Bei der Wahl der richtigen Feuerlöscher für Ihre Gastronomie spielen mehrere entscheidende Faktoren eine Rolle. Die benötigte Anzahl richtet sich nach der Gesamtfläche sowie danach, ob eine erhöhte Brandgefahr besteht. Zusätzlich müssen gemäß ASR A2.2 ausreichend Löschmitteleinheiten für die Gesamtfläche vorhanden sein. Zusätzlich müssen die Löscher durch ein oberhalb angebrachtes, genormtes Feuerlöscher-Symbol-Schild nach DIN EN ISO 7010 eindeutig gekennzeichnet sein, damit sie im Notfall schnell gefunden werden.

In der Gastronomie sind die Brandklassen A, B und F relevant. Heiße Öle, Fritteusen, offenes Feuer und Elektrogeräte machen die Küche zur größten Risikoquelle — aber auch im Gastraum können Kerzen oder brennbare Einrichtungsgegenstände einen Brand auslösen. Schaum- und Fettbrandlöscher sind daher die passende Gastronomie-Ausstattung.

Falls in Ihrer Gastronomie eine erhöhte Brandgefahr vorliegt, sollten Sie Folgendes beachten: 

  • Brandmeldeanlagen
  • Anzahl an Löschern verdoppeln 
  • An einer Stelle mehrere Löscher installieren 
  • Laufwege auf 10m verkürzen 
  • Beim Umgang mit Gefahrstoffen die TRGS 800 befolgen  
Feuerlöscher der Brandschutz Zentrale

Auswahl: Fokus auf die Brandklassen A, B + F - passend für für Küchen- und Gasträume

Innenräume

Schaumfeuerlöscher

Für Gasträume, Theken- u. Personalbereiche

Brandklassen A + B

Geringe Löschschäden

Küche

Fettbrandfeuerlöscher

Für Küchenbereiche mit Fritteusen, Pfannen und heißen Speiseölen

Brandklassen A, B, F

Spezialschaum als Löschmittel

Platzierung: Gut sichtbar, frei zugänglich, zwischen 0,80-1,20 m anbringen, max. ca. 20/10 m Laufweg.

In Betrieben der Gastronomie werden in der Regel Schaum-und Fettbrandlöscher eingesetzt. Sie gehören zur grundlegenden Gastronomie-Ausstattung und gemeinsam decken sie die Brandklassen A, B und F ab.

Für die Berechnung zählt die gesamte Grundfläche Ihrer Gastronomie, inklusive aller Arbeits- und Betriebsbereiche, wie z. B. Küche, Gastraum, Thekenbereich, Lager, Büro- und Personalräume. Falls eine erhöhte Brandgefahr vorliegt, muss die Anzahl der Löscher in den entsprechenden Bereichen verdoppelt werden. 

Zur Gastronomie-Ausstattung gehört auch die richtige Platzierung. Sie sollten jederzeit schnell erreichbar, klar erkennbar und in einer Höhe von 0,80–1,20 m montiert sein. Der Weg dorthin darf nicht länger als rund 20 m bzw. 10 m sein. Zu jedem Löscher wird eine passende Wandhalterung mitgeliefert, alternativ kann der Löscher auch an einem Ständer befestigt werden. Außerdem ist sicherzustellen, dass über jedem Löscher ein genormtes Feuerlöscher-Symbol-Schild angebracht ist.

Zum Gastronomie-Management gehört auch die regelmäßige Wartung der Feuerlöscher. Diese müssen alle 2 Jahre von einer befähigten Person geprüft und gewartet werden – unabhängig vom Hersteller.

Ja, bei gemieteten Löschern übernimmt die brandschutzzentrale die regelmäßige Wartung als auch den Austausch.

Ja, wir betreuen Unternehmen in ganz Deutschland. Feuerlöscher, AEDs und Erste-Hilfe-Ausstattung liefern wir bundesweit und unsere Schulungen sind deutschlandweit online sowie vor Ort (je nach Format) möglich.

Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragter: Schulungen für den (vorbeugenden) Brandschutz in Ihrer Gastronomie

Eine strukturierte Gastronomie-Planung stellt sicher, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen fest in die Organisation einbezogen werden. Brandschutzhelfer und Ersthelfer müssen in jeder Schicht anwesend sein.

Ein Brandschutzhelfer (BSH) wird in jeder Gastronomie benötigt, um im Notfall richtig zu reagieren und erste Löschmaßnahmen einzuleiten.

In der Gastronomie ist ein Brandschutzbeauftragter (BSB) nicht immer verpflichtend, wird aber je nach Betrieb häufig erforderlich. Besonders bei erhöhter Brandgefahr durch Küchenbetrieb, größeren Betrieben oder behördlichen Vorgaben kann er notwendig sein. Ob er für Sie erforderlich ist, ergibt sich aus Ihrem Brandschutzkonzept oder Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragte in der Gastronomie: Schulungen für die Arbeitssicherheit

Ersthelfer (EH) und Sicherheitsbeauftragte (SiBe) sind zentrale Bestandteile der betrieblichen Arbeitssicherheit in der Gastronomie.

Ersthelfer sind gesetzlich vorgeschrieben, während Sicherheitsbeauftragte erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl verpflichtend werden. Die Anzahl der SiBe richtet sich zusätzlich nach dem betrieblichen Risiko aus der Gefährdungsbeurteilung.

Die brandschutzzentrale bietet praxisnahe Schulungen für betriebliche Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragte nach DGUV Vorschrift 1.

Feuerlöschübung

Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragter - Rollen im Überblick

Schulungen Brandschutz

  • Mind. 5% der Beschäftigten müssen ausgebildet werden
  • Empfohlen: Ausbildung aller Mitarbeitenden in gefährdeten Bereichen
  • Erkennt Brandgefahren u. leitet erste Maßnahmen ein
  • Unterstützt bei Räumung u. Evakuierung

Wichtig: Beachten Sie Schichtdienst, Urlaub u. Krankheit bei der Planung der Anzahl.

Schulungen Brandschutz

  • Beratend zum organisatorischen Brandschutz
  • Bei besonderen Schutzanforderungen notwendig
  • Betreut das Brandschutzkonzept
  • Überwacht Maßnahmen u. Prüfungen

Wichtig: Der Brandschutzbeauftragte ist Ihr interner Berater für alle Maßnahmen zum Brandschutz.

Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragter - Rollen im Überblick

Schulungen Arbeitssicherheit

  • Mind. 10% der Beschäftigten müssen ausgebildet werden
  • Sofortige Erste-Hilfe-Maßnahmen im Notfall
  • Regelmäßige Fortbildung (DGUV Vorschrift 1)

Wichtig: Beachten Sie Schichtdienst, Urlaub u. Krankheit bei der Planung der Anzahl.

Schulungen Arbeitssicherheit

  • Ab 21 Mitarbeitenden: Mind. ein SiBe vorgeschrieben
  • Beobachtet Arbeitsabläufe und Risiken
  • Unterstützt bei Umsetzung von Schutzmaßnahmen
  • Stärkt Sicherheitskultur im Alltag

Wichtig: Der SiBe ist Ihr erster Ansprechpartner.

Ja, in jeder Art von Gastronomie muss mindestens ein Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, ausreichend Brandschutzhelfer zu benennen. Das gilt unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. In Betrieben der Gastronomie sind dies meist 5–10 % des Teams, abhängig von Schichten, Urlaub und Ausfällen. Es empfiehlt sich alle Mitarbeitenden, die in den gefährdeten Bereichen (Küche) arbeiten auszubilden, sodass immer einer anwesend ist.

Die regelmäßige Schulung ist dabei ein fester Teil des Gastronomie-Managements.

Brandschutzhelfer unterstützen im Ernstfall bei der Räumung, erkennen Risiken frühzeitig und sorgen dafür, dass die Richtlinien eingehalten werden.

Die Schulung sollte alle 3-5 Jahre aufgefrischt werden, oder früher bei Veränderungen in Ihrer Gastronomie.

Der Theorie-Teil der Schulung findet online statt – flexibel und zeitsparend. Die praktische Übung führen wir deutschlandweit am jeweiligen Standort durch, inklusive realitätsnaher Löschübung.

Grundsätzlich kann jeder Mitarbeitende die Schulung absolvieren. Sinnvoll ist es jedoch im Sinne des Gastronomie-Managements, Personen zu schulen, die regelmäßig anwesend sind, langfristig in Ihrem Gastronomiebetrieb bleiben und verantwortungsbewusst handeln. (Aushilfen oder temporäre Kräfte eignen sich daher weniger für die Rolle des Brandschutzhelfers.)

Wenn besondere Schutzanforderungen bestehen, Ihr Gastronimiebetrieb als Sonderbau gilt oder Versicherungen dies verlangen, wird ein Brandschutzbeauftragter benötigt. Ob dies der Fall ist, erfahren Sie in Ihrem Brandschutzkonzept oder Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Brandschutzbeauftragte sind zentrale Ansprechpersonen für den Brandschutz, erkennen Risiken frühzeitig und unterstützen im Notfall. Sie entlasten die Geschäftsführung im präventiven und organisatorischen Brandschutz.

Als Ersthelfer können Mitarbeitende ausgebildet werden, die neben ihrer regulären Tätigkeit eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolvieren und im Notfall Hilfe leisten.

Ersthelfer werden bereits ab dem ersten Mitarbeitenden benötigt. Genaue Angaben dazu macht die DGUV Vorschrift 1.

Ersthelfer leisten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen Erste Hilfe und überbrücken die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.

Die DGUV schreibt vor, dass die Ausbildung alle 2 Jahre aufgefrischt werden soll. So bleiben Wissen und Handlungssicherheit aktuell und Ihr Gastronomiemanagement auf dem neusten Stand.

Ja. Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie ein offizielles Zertifikat als Nachweis Ihrer Qualifikation.

Ein Sicherheitsbeauftragter ist erforderlich, sobald in Ihrer Gastronomie mehr als 20 Mitarbeitende (regelmäßig) arbeiten. Allgemein sollten Sie bei der Benennung die Gegebenheiten Ihrem Gastronomiebetrieb berücksichtigen. Achten Sie auch darauf, Ausfälle durch Krankheit, Urlaub oder Schichtbetrieb einzuplanen. 

Grundsätzlich jeder Mitarbeitende, der zuverlässig, aufmerksam und regelmäßig anwesend ist. Spezielle Voraussetzungen sind nicht erforderlich.

Der Sicherheitsbeauftragte erkennt Gefahren am Arbeitsplatz, unterstützt bei Sicherheitsmaßnahmen, schult Mitarbeitende, hilft bei der Unfallanalyse und achtet auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Ja. Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie ein offizielles Zertifikat als Nachweis Ihrer Qualifikation.

Jährliche Brandschutzunterweisung in der Gastronomie: Damit Ihr Team im Ernstfall sicher handelt

In der Gastronomie gelten besondere Regelungen im Arbeitszeitgesetz: Schichtbetrieb, Nachtarbeit und geteilte Dienste sind Alltag. Die jährliche Brandschutzunterweisung ist verpflichtend und muss alle Mitarbeitenden erreichen. Sie sorgt dafür, dass Ihr Team weiß, wo Brandgefahren entstehen können und wie im Notfall richtig gehandelt wird: Ruhig, sicher und gemeinsam.

So schaffen Sie Sicherheit, Vertrauen und Routine im Arbeitsalltag. Denn wer vorbereitet ist, kann im Ernstfall schnell reagieren und Leben schützen.

Sicherheitsunterweisung - Tipps fuer den Alltag

Unterweisung

Die wichtigsten Vorgaben u. Inhalte für Sie auf einen Blick:

  • Vor Arbeitsbeginn, bei Änderungen u. nach Vorfällen
  • Wiederholung mind. einmal jährlich
  • Flucht- u. Rettungswege
  • Verhalten im Brandfall u. Evakuierung
  • Brandklassen u. Feuerlöscher
  • Räumungsablauf im Ernstfall

Hinweis: Erst- sowie Wiederholungsunterweisungen müssen dokumentiert werden. 

Die Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben (ArbSchG, DGUV) und unverzichtbar im Gastronomie-Management. Sie stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden wissen, wie sie Brände vermeiden und sich im Notfall richtig verhalten.

Die jährliche Brandschutzunterweisung vermittelt die wichtigsten Sicherheitsregeln und Verhaltensweisen für einen sicheren Arbeitsalltag in Ihrer Gastronomie.

Die jährliche Brandschutzunterweisung muss vom Arbeitgeber organisiert und von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Dies kann der Arbeitgeber selbst übernehmen, sofern er über die entsprechende Fachkunde verfügt, oder z. B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Brandschutzbeauftragte bzw. eine qualifizierte Führungskraft.

Erste-Hilfe-Ausstattung für den Gastronomiebetrieb: Grundversorgung für den Notfall

In der Gastronomie spielt Sicherheit eine zentrale Rolle. Mit der richtigen Gastronomie-Ausstattung im Bereich Erste Hilfe sind Sie für Notfälle optimal vorbereitet — von gut ausgestatteten Verbandskästen bis zu wichtigen Grundmaterialien. Dabei gilt: Erste-Hilfe-Material muss jederzeit schnell erreichbar sein — in Küche und Gastraum ebenso wie im Gastro-Lager.

Damit Ihr Gastronomiebetrieb rechtssicher ausgestattet ist, schreibt die DGUV eine ausreichende Erste-Hilfe-Ausstattung vor. Dazu gehören genügend Verbandskästen oder Erste-Hilfe-Koffer, eine gut sichtbare Kennzeichnung der Standorte und eine Möglichkeit zur schnellen Notfallmeldung (z. B. Telefon mit Notrufnummer).

Zusätzlich können Sie Ihre Gastronomie-Ausstattung mit dem LifeSaveAir® sinnvoll ergänzen: Das Notfallgerät unterstützt bei Verschluckunfällen bei Kindern und Erwachsenen, ist ohne Strom sofort einsatzbereit und kann von jedem einfach angewendet werden.

Ein Mann trägt einen Verbandskasten

Erste Hilfe

Erste-Hilfe-Ausstattung - Verbandskästen

Anzahl

  • Bis 20 Mitarbeitende.: 1 x DIN 13157 (Lebensmittel & Gastronomie)
  • 21-100 Mitarbeitende: 1 x DIN 13169 oder
    2 x DIN 13157
  • Ab 101 Mitarbeitenden: Je 100 weitere Personen 1 großer oder 2 kleine Kästen

Platzierung

  • In Bereichen mit erhöhter Verletzungsgefahr
  • Max. 100m Wegstrecke oder eine Geschosshöhe
  • Standorte gut markieren

Hinweis: Bei räumlich getrennten Bereichen (z.B. Küche, Gast- u. Personalraum) kann es erforderlich sein, mehrere Kästen vorzuhalten.

Erste-Hilfe-Leistungen sind im Verbandbuch zu dokumentieren und mind. fünf Jahre aufzubewahren.

Vorgeschrieben sind geeignete Verbandskästen oder Erste-Hilfe-Koffer nach DIN-Norm sowie ergänzende Ausstattung je nach Gefährdung. Dies gehört zu einer vollständigen Gastronomie-Ausstattung. Die Anzahl der erforderlichen Materialien richtet sich unter anderem nach der Anzahl der Mitarbeitenden. Für Gastronomiebetriebe gibt es einen speziellen Erste-Hilfe-Koffer nach DIN 13157 und 12169.

Sie müssen jederzeit gut erreichbar und leicht zugänglich sein. Zudem sollten alle Mitarbeitende über den Standort Bescheid wissen.

Ja. Erste-Hilfe-Einrichtungen müssen mit genormten Rettungszeichen eindeutig gekennzeichnet werden.

Die Gastronomie-Ausstattung sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf ergänzt oder ersetzt werden — solche Kontrollen gehören zum strukturierten Gastronomie-Management.

Ja. Erste-Hilfe-Leistungen sollten dokumentiert werden, z. B. im Verbandbuch und müssen in diesem auch mind. fünf Jahre aufbewahrt werden.

Warum kann ein Defibrillator in Ihrer Gastronomie hilfreich sein?

Bei der Gastronomie-Ausstattung kann der Defibrillator eine ergänzende Maßnahme sein, um den Gastronomiealltag so sicher wie möglich zu gestalten.

Ein plötzlicher Herzstillstand kann jederzeit passieren – bei Gästen oder Mitarbeitenden. Gerade in z.B. Restaurants oder Cafés mit Publikumsverkehr kann ein Notfall unerwartet eintreten. Mit einem Defibrillator vor Ort können Ihre Mitarbeitenden sofort helfen und wertvolle Minuten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken.

Ein Automatisierter Externer Defibrillator (AED) ist ein lebensrettendes Gerät, das im Falle eines plötzlichen Herzstillstands zum Einsatz kommt. Der Defibrillator analysiert den Herzrhythmus und gibt, falls notwendig, automatisch einen Elektroschock ab, um den normalen Herzschlag wiederherzustellen.

Anwendung eines Defibrillators

Defibrillator - Sicherheitsgefühl

Defibrillator für Ihre Gastronomie

AEDs geben klare Anweisungen und schaffen Sicherheit für Ihr Team sowie Ihre Gäste.

Empfehlung

Schockabgabe nach Bestätigung – ideal für ungeübte Mitarbeitende

Klare Sprachansagen

Hohe Anwendungssicherheit

Alternative

Schockabgabe erfolgt automatisch – ohne Bestätigung durch Mitarbeitenden

Klare Sprachansagen

Automatische Schockauslösung

Standort: Zentral platziert, gut sichtbar – z.B. im Eingangs oder Empfangs und gekennzeichnet durch genormtes Rettungsschild nach DIN EN ISO 7010

Defibrillatoren können Sie bei uns auch mieten, inklusive regelmäßiger Wartung und Service. Hier finden Sie dazu mehr Informationen: Defibrillatoren zur Miete

Mehr über die Unterschiede zwischen voll- und halbautomatischen Defibrillatoren erfahren Sie hier: Modellvergleich Defibrillatoren

Ja, bei gemieteten Defibrillatoren (AED) wird die Wartung inklusive Service von der brandschutzzentrale durchgeführt.

Immer bei einem neuen Defibrillator, nach Gerätewechsel oder wenn neue Mitarbeitende damit arbeiten sollen. Eine Einweisung ist verpflichtend, bevor der Defibrillator genutzt werden darf.

Der Standort eines Defibrillators ist entscheidend, damit im Ernstfall schnell reanimiert werden kann. Er sollte daher an einem Ort platziert werden, der leicht zu erreichen, zentral und gut gekennzeichnet ist. Häufig sind Defibrillatoren daher auf Fluren, im Wartezimmer oder am Empfang platziert. Durch das kennzeichnende Hinweisschild ist der Standort für alle gut sichtbar – dieses sollte über dem AED aufgehängt werden.

Fachliche Betreuung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Gastronomie

Gastronomie-Management und ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz entsteht durch fachkundige Betreuung: Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) unterstützen Sie dabei, gesetzliche Anforderungen hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsschutz zu erfüllen und Risiken frühzeitig zu erkennen. Beide müssen bereits ab dem ersten Mitarbeitenden schriftlich bestellt werden.

Die erforderliche Betreuungszeit richtet sich nach Größe, Gefährdung und Tätigkeitsart Ihres Betriebs. Nach DGUV Vorschrift 2 erfolgt die Einteilung in die Betreuungsgruppen I–III mit Grundbetreuung sowie betriebsspezifischer und anlassbezogener Betreuung, etwa bei Unfällen, Veränderungen oder neuen Arbeitsverfahren.

In Betrieben der Gastronomie gilt in der Regel die Betreuungsgruppe II. Sie entspricht einer mittleren Gefährdung mit einer Einsatzzeit von 1,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr.

Betriebsarzt

Betreuung

Sichere Gastronomieorganisation

  • Beratung zu Arbeits- u. Gesundheitsschutz
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgen auf Grundlage von Gefährdungsbeurteilung
  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Begleitung bei Unfällen u. Veränderungen
  • Der Betreuungsumfang nach DGUV Vorschrift 2 ist abhängig von der Größe und Gefährdung Ihres Gastronomiebetriebs.

Ein Betriebsarzt ist medizinischer Ansprechpartner für die Belegschaft in allen Bereichen der Arbeitsmedizin, des Arbeitsschutzes und insbesondere der Vorsorge und Unfallverhütung.

Eine SiFa berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Bereichen des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsschutzes.

Bereits ab einer beschäftigten Person muss ein Betriebsarzt bestellt werden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob-Beschäftigte handelt.

Bereits ab einer beschäftigten Person muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob-Beschäftigte handelt.

Ja. Die Bestellung muss schriftlich dokumentiert werden, damit sie rechtsverbindlich ist und im Rahmen von Prüfungen nachweisbar bleibt.

Ein Betriebsarzt berät und unterstützt Ihren Gastronomiebetrieb z.B. bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Gleichzeitig ist er medizinischer Ansprechpartner für die Belegschaft in allen Bereichen der Arbeitsmedizin, des Arbeitsschutzes und insbesondere der Vorsorge und Unfallverhütung.

Die SiFa berät die Betriebsleitung beim Arbeitsschutz, überprüft Arbeitsmittel und Räume, unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung, führt Begehungen durch und hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen. Sie trägt dazu bei, das Gastronomie-Management sicher und rechtskonform aufzustellen

Gefahrstoffe

Gefahrstoffe in der Gastronomie

Mögliche Gefahrstoffe

  • Reiniger für Heißluftdämpfer und Grill
  • Abflussreiniger
  • Desinfektionsmittel
  • Bleichmittel
  • Sanitärreiniger
  • Entkalker
  • Reinigungsmittel und Klarspüler für Geschirrspüler

Lagerung der Gefahrstoffe

  • In geeigneten, gekennzeichneten und möglichst abschließbaren Schränken oder Lagerräumen
  • Am Arbeitsplatz nur in kleinen Mengen für den täglichen Bedarf
  • Keine Lagerung in Fluren, Treppenräumen, Flucht- und Rettungswegen sowie Pausen- oder Sanitärbereichen
  • Zugang nur für befugte Personen
  • Lagerung gemäß Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitsdatenblatt

Hinweis: Sobald in Ihrem Gastronomiebetrieb Gefahrstoffe verwendet werden, ist ein Gefahrstoffverzeichnis verpflichtend zu führen, das alle relevanten Gefahrstoffe übersichtlich erfasst.

Übersicht geeigneter Produkte für Ihre Gastronomie

So müssen Sie nicht lange suchen und haben alles griffbereit.

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Dies ist zunächst nur eine Ersteinschätzung und keine vollständige Berechnung. Es soll Ihnen den Einstieg erleichtern und aufzeigen welche Maßnahmen notwendig sind.

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