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Notwendiges einfach gemacht – damit Ihr Betrieb sicher ist
Sie kümmern sich um Ihr Team.
Wir organisieren den Rest.
Statten Sie Ihr Unternehmen mit den für Sie erforderlichen Geräten aus:
Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Kästen, AED Defibrillatoren gehören zur sicherheitsrelevanten Ausstattung.
Die beste Ausstattung hilft nicht, wenn niemand weiß, was zu tun ist. Bilden Sie Ihre Mitarbeitenden zu Ersthelfern, Brandschutzhelfern oder Sicherheits-beauftragten (SiBe) mit den passenden Schulungen aus.
Sie wissen noch nicht, welche Risiken für Ihr Unternehmen bestehen? Eine Gefährdungsbeurteilung Ihres Unternehmens zeigt Ihnen welche konkreten Maßnahmen getroffen werden müssen. In einer Begehung werden diese regelmäßig überprüft.
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Bei der Wahl der richtigen Feuerlöscher für Ihr Unternehmen spielen mehrere entscheidende Faktoren eine Rolle. Insbesondere die Betriebsfläche und die dort verarbeiteten und vorkommenden Materialien sind zentral. Anhand dieser wird bestimmt, welche Brandklassen und Art der Feuerlöscher für Sie relevant sind.
Wie viele Feuerlöscher Sie benötigen hängt von der Gesamtfläche ab und, ob bei Ihnen eine erhöhte Brandgefahr vorliegt. Ebenso müssen nach ASR A2.2 für die Gesamtfläche entsprechende Löschmitteleinheiten zur Verfügen stehen. Diese Informationen gehen aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung hervor.
Innenräume
Für Büroräume, Flure oder Wartebereiche
Brandklassen A + B
Geringe Löschschäden
Küchen
Für Großküchen oder ähnliche Räume
Brandklassen A, B, F
Geringe Löschschäden
Technik und Geräte
Für Räume mit technischen Geräten
Brandklasse B
Nicht leitend
Rückstandsfreie Löschung
Platzierung: Gut sichtbar, frei zugänglich, zwischen 0,80-1,20 m anbringen, max. ca. 20 m Laufweg
Maßgeblich ist die gesamte Betriebsfläche inkl. aller Räumlichkeiten.
Feuerlöscher sollten jederzeit schnell erreichbar, klar erkennbar und in einer Höhe von 0,80–1,20 m montiert sein. Der Weg dorthin darf nicht länger als rund 20 m sein.
Bei der richtigen Benutzung droht durch einen CO₂-Feuerlöscher keine Gefahr. Wichtig ist, dass die Größe des Kohlendioxid-Feuerlöschers richtig berechnet und auf die Größe des Raums angepasst wird. So können Brände sicher erstickt werden – ohne dabei die eigene Sauerstoffzufuhr zu gefährden.
Ein anti-magnetischer Feuerlöscher wird benötigt, wenn sich der Löscher in Bereichen mit starken Magnetfeldern befindet, zum Beispiel in Räumen mit MRT-Geräten oder ähnlicher Magnetresonanztechnik.
Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre von einer befähigten Person geprüft und gewartet werden – unabhängig vom Hersteller.
Ja, bei gemieteten Feuerlöschern übernimmt die brandschutzzentrale die regelmäßige Wartung als auch den Austausch von Feuerlöschern.
Ja, wir betreuen Unternehmen in ganz Deutschland. Feuerlöscher, AEDs und Erste-Hilfe-Ausstattung liefern wir bundesweit und unsere Schulungen sind deutschlandweit online sowie vor Ort (je nach Format) möglich.
Brandschutzhelfer (BSH) und Brandschutzbeauftragte (BSB) sind zentrale Bestandteile eines wirksamen Brandschutzkonzepts in jedem Unternehmen.
Ein Brandschutzhelfer wird an jedem Arbeitsort benötigt, um im Notfall richtig zu reagieren und erste Löschmaßnahmen einzuleiten.
Ein Brandschutzbeauftragter ist erforderlich, wenn der Betrieb z. B. besondere Schutzanforderungen erfüllen muss, Regelungen von Sonderbauten vorliegen oder Versicherungen dies verlangen. Ob Sie einen Brandschutzbeauftragten benötigen, erfahren Sie aus Ihrem Brandschutzkonzept oder Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Ersthelfer (EH) und Sicherheitsbeauftragte (SiBe) sind zentrale Bestandteile des betrieblichen Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit in jedem Unternehmen.
Ersthelfer sind gesetzlich vorgeschrieben, während Sicherheitsbeauftragte erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl verpflichtend werden.
Die brandschutzzentrale bietet praxisnahe Schulungen für betriebliche Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragte nach DGUV Vorschrift 1.
Schulungen Brandschutz
Wichtig: Beachten Sie Schichtdienst, Urlaub u. Krankheit bei der Planung der Anzahl.
Schulungen Brandschutz
Wichtig: Der Brandschutzbeauftragter ist Ihr interner Berater für alle Maßnahmen zum Brandschutz.
Schulungen Arbeitssicherheit
Wichtig: Beachten Sie Schichtdienst, Urlaub u. Krankheit bei der Planung der Anzahl.
Schulungen Arbeitssicherheit
Wichtig: Der SiBe ist Ihr erster Ansprechpartner.
Ja, in jeder Art von Betrieb muss mindestens ein Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, ausreichend Brandschutzhelfer zu benennen. Das gilt unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Meist sind dies meist 5–10 % des Teams, abhängig von Schichten, Urlaub und Ausfällen.
Brandschutzhelfer unterstützen im Ernstfall bei der Räumung, erkennen Risiken frühzeitig und sorgen dafür, dass die Richtlinien eingehalten werden.
Die Schulung sollte alle 3-5 Jahre aufgefrischt werden, oder früher bei Veränderungen im Betrieb.
Der Theorie-Teil der Schulung findet online statt – flexibel und zeitsparend. Die praktische Übung führen wir deutschlandweit am jeweiligen Standort durch, inklusive realitätsnaher Löschübung.
Grundsätzlich kann jeder Mitarbeitende die Schulung absolvieren. Sinnvoll ist es jedoch, Personen zu schulen, die regelmäßig anwesend sind, langfristig in Ihrem Betrieb bleiben und verantwortungsbewusst handeln. (Aushilfen oder temporäre Kräfte eignen sich daher weniger für die Rolle des Brandschutzhelfers.)
Wenn besondere Schutzanforderungen bestehen, Ihr Betrieb als Sonderbau gilt oder Versicherungen dies verlangen, wird ein Brandschutzbeauftragter benötigt. Ob dies der Fall ist, erfahren Sie in Ihrem Brandschutzkonzept oder Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Brandschutzbeauftragte sind zentrale Ansprechpersonen für den Brandschutz, erkennen Risiken frühzeitig und unterstützen im Notfall. Sie entlasten die Geschäftsführung im präventiven und organisatorischen Brandschutz.
Als Ersthelfer können Mitarbeitende ausgebildet werden, die neben ihrer regulären Tätigkeit eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolvieren und im Notfall Hilfe leisten.
Ersthelfer werden bereits ab dem ersten Mitarbeitenden benötigt. Genaue Angaben dazu macht die DGUV Vorschrift 1.
Ersthelfer leisten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen Erste Hilfe und überbrücken die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.
Die DGUV schreibt vor, dass die Ausbildung alle 2 Jahre aufgefrischt werden soll. So bleiben Wissen und Handlungssicherheit aktuell.
Ja. Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie ein offizielles Zertifikat als Nachweis Ihrer Qualifikation.
Ein Sicherheitsbeauftragter ist erforderlich, sobald in Ihrem Betrieb mehr als 20 Mitarbeitende (regelmäßig) arbeiten. Ab 150 Mitarbeitenden werden zwei benötigt. Achten Sie darauf, Ausfälle durch Krankheit, Urlaub oder Schichtbetrieb einzuplanen – oft ist es sinnvoll, die Anzahl an die Gegebenheiten Ihres Betriebs anzupassen.
Grundsätzlich jeder Mitarbeitende, der zuverlässig, aufmerksam und regelmäßig in dem Betrieb anwesend ist. Spezielle Voraussetzungen sind nicht erforderlich.
Der Sicherheitsbeauftragte erkennt Gefahren am Arbeitsplatz, unterstützt bei Sicherheitsmaßnahmen, schult Mitarbeitende, hilft bei der Unfallanalyse und achtet auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Ja. Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie ein offizielles Zertifikat als Nachweis Ihrer Qualifikation.
Die jährliche Brandschutzunterweisung ist verpflichtend und sorgt dafür, dass Ihr Team weiß, wo Brandgefahren entstehen können und wie im Notfall richtig gehandelt wird: Ruhig, sicher und gemeinsam. So schaffen Sie Sicherheit, Vertrauen und Routine im Arbeitsalltag. Denn wer vorbereitet ist, kann im Ernstfall schnell reagieren und Leben schützen.
Unterweisung
Die wichtigsten Vorgaben u. Inhalte für Sie auf einen Blick:
Die Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben (ArbSchG, DGUV) und stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden wissen, wie sie Brände vermeiden und sich im Notfall richtig verhalten.
Die jährliche Brandschutzunterweisung vermittelt die wichtigsten Sicherheitsregeln und Verhaltensweisen für einen sicheren Arbeitsalltag in Ihrem Betrieb.
Die jährliche Brandschutzunterweisung kann von einer fachkundigen Person im Unternehmen durchgeführt werden, zum Beispiel vom Brandschutzhelfer oder einer entsprechend unterwiesenen Führungskraft. Andernfalls wird sie häufig an externe Dienstleister oder Schulungsanbieter übertragen, um eine rechtssichere und aktuelle Unterweisung sicherzustellen.
Ihr Arbeitsplatz ist ein Ort, an dem Sicherheit an erster Stelle steht. Mit der richtigen Erste-Hilfe-Ausstattung sind Sie für Notfälle optimal vorbereitet und können schnell und gezielt helfen. Von gut ausgestatteten Verbandskästen bis zu wichtigen Grundmaterialien sorgen Sie dafür, dass im Ernstfall keine Zeit verloren geht.
Damit Ihr Betrieb rechtssicher ausgestattet ist, schreibt die DGUV eine ausreichende Erste-Hilfe-Ausstattung vor. Dazu gehören genügend Verbandskästen oder Erste-Hilfe-Koffer, eine gut sichtbare Kennzeichnung der Standorte und eine Möglichkeit zur schnellen Notfallmeldung (z. B. Telefon mit Notrufnummer).
Erste Hilfe
Platzierung
Erste-Hilfe-Leistungen sind im Verbandbuch zu dokumentieren und mind. fünf Jahre aufzubewahren.
Vorgeschrieben sind geeignete Verbandskästen oder Erste-Hilfe-Koffer nach DIN-Norm sowie ergänzende Ausstattung je nach Gefährdung. Die Anzahl der erforderlichen Materialien richtet sich nach unter anderem nach der Anzahl der Mitarbeitenden.
Sie müssen jederzeit gut erreichbar und leicht zugänglich sein. Zudem sollten alle Mitarbeitende über den Standort Bescheid wissen.
Ja. Erste-Hilfe-Einrichtungen müssen mit genormten Rettungszeichen eindeutig gekennzeichnet werden.
Die Ausstattung sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf ergänzt oder ersetzt werden.
Ja. Erste-Hilfe-Leistungen sollten dokumentiert werden, z. B. im Verbandbuch und müssen in diesem auch mind. fünf Jahre aufbewahrt werden.
Neben verpflichtenden Maßnahmen zum Brandschutz und Arbeitssicherheit, gibt es Wege, den eigenen Arbeitsplatz so sicher wie möglich zu gestalten.
Ein plötzlicher Herzstillstand beispielsweise kann jederzeit passieren. Mit einem Defibrillator vor Ort können Ihre Mitarbeitenden sofort helfen und wertvolle Minuten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken.
Ein Automatisierter Externer Defibrillator (AED) ist ein lebensrettendes Gerät, das im Falle eines plötzlichen Herzstillstands zum Einsatz kommt. Der Defibrillator analysiert den Herzrhythmus und gibt, falls notwendig, automatisch einen Elektroschock ab, um den normalen Herzschlag wiederherzustellen.
Defibrillator - Sicherheitsgefühl
AEDs geben klare Anweisungen und schaffen Sicherheit für Ihre Mitarbeitenden.
Schockabgabe nach Bestätigung – ideal für ungeübte Mitarbeitende
Klare Sprachansagen
Hohe Anwendungssicherheit
Alternative
Schockabgabe erfolgt automatisch – ohne Bestätigung durch Mitarbeitenden
Klare Sprachansagen
Automatische Schockauslösung
Standort: Gut sichtbar, zentral, klar gekennzeichnet
Defibrillatoren können Sie bei uns auch mieten, inklusive regelmäßiger Wartung und Service. Hier finden Sie dazu mehr Informationen: Defibrillatoren zur Miete
Mehr über die Unterschiede zwischen voll- und halbautomatischen Defibrillatoren erfahren Sie hier: Modellvergleich Defibrillatoren
Ja, bei gemieteten Defibrillatoren (AED) wird die Wartung inklusive Service von der brandschutzzentrale durchgeführt.
Immer bei einem neuen Defibrillator, nach Gerätewechsel oder wenn neue Mitarbeitende damit arbeiten sollen. Eine Einweisung ist verpflichtend, bevor der Defibrillator genutzt werden darf.
Der Standort eines Defibrillators ist entscheidend, damit im Ernstfall schnell reanimiert werden kann. Er sollte daher an einem Ort platziert werden, der leicht zu erreichen, zentral und gut gekennzeichnet ist. Häufig sind Defibrillatoren daher in Empfangs- oder Eingangsbereichen platziert. Durch das kennzeichnende Hinweisschild ist der Standort für alle gut sichtbar – dieses sollte über dem AED aufgehängt werden.
Ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz entsteht durch fachkundige Betreuung: Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) unterstützen Sie dabei, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und Risiken frühzeitig zu erkennen und müssen bereits ab einem Mitarbeitenden schriftlich bestellt werden.
Die erforderliche Betreuungszeit richtet sich nach Größe, Gefährdung und Tätigkeitsart Ihres Betriebs. Nach DGUV Vorschrift 2 erfolgt die Einteilung in die Betreuungsgruppen I–III mit Grundbetreuung sowie betriebsspezifischer und anlassbezogener Betreuung, etwa bei Unfällen, Veränderungen oder neuen Arbeitsverfahren.
Betreuung
Ein Betriebsarzt ist medizinischer Ansprechpartner für die Belegschaft in allen Bereichen der Arbeitsmedizin, des Arbeitsschutzes und insbesondere der Vorsorge und Unfallverhütung.
Eine SiFa berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Bereichen des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsschutzes.
Bereits ab einer beschäftigten Person muss ein Betriebsarzt bestellt werden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob-Beschäftigte handelt.
Bereits ab einer beschäftigten Person muss ein Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob-Beschäftigte handelt.
Ja. Die Bestellung muss schriftlich dokumentiert werden, damit sie rechtsverbindlich ist und im Rahmen von Prüfungen nachweisbar bleibt.
Ein Betriebsarzt berät und unterstützt Ihren Betrieb z.B. bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Gleichzeitig ist er medizinischer Ansprechpartner für die Belegschaft in allen Bereichen der Arbeitsmedizin, des Arbeitsschutzes und insbesondere der Vorsorge und Unfallverhütung.
Die SiFa berät Sie beim Arbeitsschutz, überprüft Arbeitsmittel und Räume, unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung, führt Begehungen durch und hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen.
So müssen Sie nicht lange suchen und haben alles griffbereit.
Notwendiges einfach gemacht
damit Ihr Unternehmen einfach sicher ist
Wenn Sie Klarheit über die gesetzlichen Anforderungen gewonnen haben, begleiten wir Sie gern weiter von der passenden Ausstattung bis zur Schulung Ihrer Mitarbeitenden. Die Verantwortung für die Umsetzung und die Erfüllung der rechtlichen Vorschriften liegt bei Ihnen, wird durch klare Lösungen jedoch einfach und überschaubar.
Gesetzliche Anforderungen können im Alltag schnell komplex wirken. Mit diesen drei klaren Schritten schaffen Sie einfach und schnell einen sicheren Arbeitsplatz, der Menschen schützt und Ihren Betrieb zuverlässig absichert.
1
Gefährdungsbeurteilung
Der erste Schritt für Sie ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie hilft Ihnen zu erkennen, welche Brand- und Unfallrisiken in Ihrem Betrieb bestehen. Welche Gefahren gibt es? Wo besteht Handlungsbedarf? Und welche Maßnahmen sind im Brandschutz und in der Arbeitssicherheit notwendig?
Die Gefährdungsbeurteilung schafft damit die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen.
Eine anschauliche Arbeitshilfe finden Sie hier:
2
Betrieblicher Brandschutz
Im nächsten Schritt geht es um die Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes. Welche Pflichten gelten für Sie? Welche organisatorischen, technischen und personellen Maßnahmen greifen ineinander?
Konkret heißt das, dass geeignete Feuerlöscher, freie Flucht- und Notausgänge sowie geschulte Mitarbeitende vorhanden und einsatzbereit sein müssen. Ziel ist es, Brände zu vermeiden und im Ernstfall Menschen, Räume und den laufenden Betrieb zu schützen.
Die Vorgaben, unter anderem zu Löschmitteleinheiten finden Sie hier:
3
Arbeitssicherheit u. Erste Hilfe
Im dritten Schritt stehen Arbeitssicherheit und Erste Hilfe im Fokus. Sie sorgen für sichere Arbeitsbedingungen, klare Abläufe und geregelte Zuständigkeiten im Arbeitsalltag.
Doch wie stellen Sie sicher, dass im Notfall schnell und richtig gehandelt werden kann? Dazu gehört die gesetzlich vorgeschriebene Erste-Hilfe-Ausstattung ebenso wie die Vorbereitung Ihres Teams, um handlungsfähig zu bleiben.
Eine hilfreiche Orientierung zu diesen Maßnahmen finden Sie hier:
Was benötigen Sie im Unternehmen?
Erhalten Sie einfach Feedback über die wichtigsten vorbeugenden und organisatorischen Maßnahmen in Brandschutz und Arbeitssicherheit.
Gerne unterstützen wir Sie im Anschluss bei der einfachen Umsetzung.
Dies ist zunächst nur eine Ersteinschätzung und keine vollständige Berechnung. Es soll Ihnen den Einstieg erleichtern und aufzeigen welche Maßnahmen notwendig sind.
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