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Der Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb ist fundamental für einen erfolgreichen Arbeitsschutz. Daher schreibt die DGUV Vorschrift Arbeitgebern vor, einen gewissen Teil der Mitarbeitenden zu Ersthelfern auszubilden. Teil dieser Ausbildung ist vor allem die Erstversorgung von Wunden. Außerdem lernen die Teilnehmenden alle wichtigen Verhaltensregeln bei einem Unfall, damit sie die entsprechenden Rettungsschritte einleiten können.
Die DGUV Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention”, §26, besagt, dass ein Unternehmen bereits ab zwei versicherten Mitarbeitenden dazu verpflichtet ist, einen dieser Mitarbeitenden zum Ersthelfer auszubilden. Sie sind damit ein elementarer Bestandteil der Arbeitssicherheit in jedem Unternehmen, unabhängig der Branche oder Betriebsart. Bis zu 20 Versicherten reicht dabei ein Ersthelfer im Betrieb. Bei größeren Belegschaften richtet sich die genaue Anzahl nach der Betriebsform und dem Unfallrisiko.
Für einzelne Arbeitnehmer besteht dabei keine generelle Pflicht zur Teilnahme. Der Arbeitgeber bestimmt im Rahmen seines Weisungsrechts, wer als Ersthelfer ausgebildet wird. Die Teilnahme an Ausbildung und Auffrischung gehört dann laut DGUV Vorschrift 1 zu den sogenannten Unterstützungspflichten und ist damit verpflichtend.
Die Anforderungen an den eigenen Betrieb ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Dort stehen alle Risiken, die für Arbeitnehmer entstehen können.
Der Erste-Hilfe-Kurs dauert nur einen Tag und ist in neun Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten eingeteilt. Dies entspricht also 7,5 Stunden. Das gilt sowohl für die Erstausbildung als auch für die Auffrischung, die alle zwei Jahre durchgeführt werden muss, um betrieblicher Ersthelfer zu bleiben.
Im Kurs lernen und erfahren die Teilnehmenden alles über die Notfallversorgung und das richtige Verhalten bei einem Arbeitsunfall. Da dabei verschiedenste Verletzungen oder medizinische Notfälle aufkommen können, lernen die Teilnehmer ein breites Spektrum an Erste-Hilfe-Maßnahmen. Für akute Notfälle lernen sie:
Außerdem erfahren die Teilnehmer, wie sie die folgenden medizinischen Notfälle erstversorgen können:
Egal, ob es sich um den ersten Erste-Hilfe-Kurs oder eine Fortbildung handelt, beide Ausbildungen sind zwei Jahre lang gültig. Danach ist es notwendig, das Erste-Hilfe-Wissen aufzufrischen. Denn im Notfall müssen die Ersthelfer schnell und zielsicher handeln. Dafür ist eine regelmäßige Wiederholung der Handgriffe und eine Auffrischung dess Wissens nötig. Außerdem werden Richtlinien regelmäßig aktualisiert. Durch die Auffrischung kann man also sichergehen, dass Ersthelfer aktuelle Änderungen oder neues Wissen erfahren.
Der Erste-Hilfe-Kurs ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit. Daher sind Geschäftsleitende dazu verpflichtet, die entsprechende Ausbildung zu organisieren. Wenn Sie also neu gründen, müssen Sie auch darauf achten, jemanden zum Ersthelfer auszubilden. Ebenso kann es sein, dass Sie zusätzliche Personen in Ihrem Betrieb ausbilden müssen, wenn sich die Anzahl der Mitarbeitenden verändert.
Außerdem fällt alle zwei Jahre ein Auffrischungskurs an. Dieser ist notwendig, damit die Ersthelfer stets auf dem neusten Stand sind, was aktuelle Richtlinien und Praktiken angeht. Er festigt außerdem das theoretische Wissen und baut Hemmungen bei den praktischen Übungen ab.
Dieser Auffrischungskurs dauert ebenfalls nur einen Tag und folgt der DGUV Vorschrift 1, §26 Absatz 3.
Der Erste-Hilfe-Kurs sollte fest im Sicherheitskonzept in jedem Betrieb verankert sein, denn im Notfall sind es die Ersthelfenden, die wissen, was zu tun ist und schnell Hilfe leisten können. Diese wenigen Minuten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes entscheiden oft darüber, wie gut ein Unfall ausgeht. Der Erste-Hilfe-Kurs gilt daher als gesetzlich vorgeschriebene Sicherheit und macht aus Ihren Mitarbeitenden ein Team, das im Ernstfall richtig handelt.
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