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Auffrischungskurse

In der Arbeitswelt sind die kontinuierlichen Auffrischungskurse von sicherheitsrelevantem Wissen nicht nur äußerst empfehlenswert, sondern in vielen Fällen auch gesetzlich vorgeschrieben. Damit Unternehmen und ihre Mitarbeiter stets auf dem neuesten Stand sind, ist es unerlässlich, regelmäßige Schulungen zu absolvieren.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Auffrischungskurse, die regelmäßig absolviert werden sollten, und dabei wird auch auf die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen verwiesen.

Erste Hilfe Auffrischungskurs

Erste-Hilfe-Kenntnisse sind in jedem Unternehmen von zentraler Bedeutung, um im Notfall schnell und effektiv handeln zu können. Deshalb bezuschusst die Berufsgenossenschaft alle zwei Jahre die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, wobei es unerheblich ist, ob es sich um eine Erstschulung oder eine Auffrischung handelt. Wichtig ist jedoch, dass der Kurs mindestens 9 Unterrichtseinheiten (entspricht 7,5 Stunden) umfasst. Somit haben alle Unternehmen die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter stets auf den aktuellen Stand zu bringen, was die Erste-Hilfe betrifft.

Der große Vorteil unserer angebotenen Ausbildung liegt darin, dass sie sowohl als Erstschulung als auch als Auffrischungskurs genutzt werden kann. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich, da es keine Unterscheidung zwischen den Kursarten gibt. Auf diese Weise können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter im Ernstfall schnell, sicher und korrekt reagieren können.

Gesetzesgrundlage: Die Finanzierung und Förderung durch die Berufsgenossenschaft orientiert sich an den Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Diese Richtlinien stellen sicher, dass die Qualität und der Umfang der Erste-Hilfe-Kurse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und somit die Sicherheit im Betrieb durch qualifizierte Ersthelfer gewährleistet ist.

Auffrischungskurs für Brandschutzhelfer (BSH-I und BSH-O)

Brandschutzhelfer Individuell  ;  Brandschutzhelfer Offener Kurs  

Die Rolle der Brandschutzhelfer ist, wie in jedem Unternehmen, von zentraler Bedeutung für den präventiven Brandschutz und die Sicherheit der Mitarbeitenden. Daher ist es ihre Aufgabe, im Brandfall schnell und effektiv zu handeln, um Schäden zu minimieren und Menschenleben zu schützen. Damit sie diese Aufgaben sicher erfüllen können, ist es absolut notwendig, ihre Kenntnisse in regelmäßigen Abständen aufzufrischen.

Der Gesetzgeber empfiehlt eine Auffrischung alle zwei bis fünf Jahre, vorausgesetzt, es gibt keine wesentlichen Änderungen in der betrieblichen Struktur. Sollte es jedoch zu neuen Produktionsverfahren kommen, die eine erhöhte Brandgefährdung mit sich bringen, oder sich die allgemeine Gefährdungsbeurteilung ändern, ist eine Schulung in kürzeren Intervallen notwendig. Auch bei personellen Veränderungen, welche die Anzahl der Brandschutzhelfer beeinflussen, muss die Auffrischung zügig erfolgen.

Gesetzesgrundlage: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung empfiehlt diese regelmäßige Auffrischung gemäß ihren Vorschriften und Informationen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Brandschutzhelfer stets gut vorbereitet und in der Lage sind, im Ernstfall korrekt zu handeln.

Hinweis: Unsere Brandschutzhelferkurse sind sowohl für die Erstschulung als auch für die Auffrischung geeignet. Durch die regelmäßige Teilnahme an diesen Kursen wird das Wissen der Brandschutzhelfer kontinuierlich gefestigt und aktualisiert, was zu einem höheren Maß an Sicherheit im Betrieb führt.

Auffrischungskurs für Sicherheitsbeauftragte (SIBE)

Sicherheitsbeauftragte haben eine zentrale Rolle bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Technologische Fortschritte, neue Arbeitsverfahren und veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen machen es erforderlich, dass Sicherheitsbeauftragte regelmäßig geschult werden, um ihre Aufgaben weiterhin effektiv erfüllen zu können. Aus diesem Grund ist eine regelmäßige Fortbildung nicht nur wünschenswert, sondern unerlässlich, um den aktuellen Anforderungen des Arbeitsschutzes gerecht zu werden.

Diese Fortbildungen vermitteln nicht nur theoretisches Wissen, sondern bieten auch die Möglichkeit, praktische Fähigkeiten zu vertiefen und sich über aktuelle Entwicklungen und Best Practices auszutauschen. So bleiben Sicherheitsbeauftragte stets auf dem neuesten Stand und können das Unternehmen weiterhin effektiv bei der Sicherstellung eines sicheren Arbeitsumfelds unterstützen.

Gesetzesgrundlagen:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

DGUV Vorschrift 1 

DGUV Information 211-042

Sozialgesetzbuch VII (§ 22)

Auffrischungskurs für Brandschutzbeauftragte (BSB)

Online-Fortbildung für Brandschutzbeauftragte  Offene Fortbildung für Brandschutzbeauftragte

Brandschutzbeauftragte tragen in Unternehmen eine erhebliche Verantwortung für den Schutz von Menschenleben und Sachwerten. Sie sind nicht nur für die Erstellung und Umsetzung von Brandschutzkonzepten verantwortlich, sondern auch für die Schulung der Mitarbeitenden sowie für die Durchführung von Evakuierungsübungen. Um diesen umfassenden Aufgaben gerecht zu werden, ist es von großer Bedeutung, dass sie ihr Wissen in regelmäßigen Abständen auffrischen.

Laut den gesetzlichen Vorgaben ist eine Fortbildung spätestens alle drei Jahre vorgeschrieben, welche mindestens 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten umfasst. Diese Fortbildung dient dazu, bestehendes Wissen zu vertiefen und auf den neuesten Stand zu bringen. Dabei werden nicht nur rechtliche Neuerungen behandelt, sondern auch praktische Erfahrungen und aktuelle Entwicklungen im Brandschutz besprochen.

Die Fortbildung muss zudem dokumentiert werden, damit gegenüber Behörden und Versicherungen nachgewiesen werden kann, dass der Brandschutzbeauftragte seine Kenntnisse regelmäßig auffrischt und somit die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Nur durch diese regelmäßige Auffrischung bleibt die Kompetenz des Brandschutzbeauftragten erhalten und das Unternehmen ist optimal auf potenzielle Brandgefahren vorbereitet.

Gesetzesgrundlagen:

§ 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
DGUV Information 205-003
vfdb Richtlinie 12-09/01

Auffrischungskurs für Datenschutzbeauftragte (DSB)

Online Schulung Datenschutzbeauftragter   Offene Schulung Datenschutzbeauftragte 

Datenschutzbeauftragte haben eine Schlüsselrolle, wenn es um die Sicherstellung des Datenschutzes innerhalb eines Unternehmens geht. Ihre Aufgabe besteht darin, die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu überwachen, die Mitarbeitenden zu schulen und als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden sowie betroffene Personen zu fungieren. Da die Anforderungen im Bereich Datenschutz kontinuierlich wachsen – sei es durch neue Gesetze, technologische Entwicklungen oder sich verändernde Unternehmensstrukturen – ist es unabdingbar, dass Datenschutzbeauftragte ihr Wissen regelmäßig aktualisieren.

Eine entsprechende Fortbildung wird daher dringend empfohlen, um sicherzustellen, dass Datenschutzbeauftragte stets auf dem neuesten Stand sind. Diese Fortbildungen helfen dabei, die neuesten rechtlichen Anforderungen, wie zum Beispiel die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zu verstehen und korrekt anzuwenden. Darüber hinaus bieten sie Einblicke in aktuelle Entwicklungen im Bereich der Datensicherheit und die Möglichkeit, sich über Best Practices und Herausforderungen auszutauschen.

Durch die regelmäßige Auffrischung des Wissens tragen Datenschutzbeauftragte nicht nur dazu bei, rechtliche Risiken zu minimieren, sondern stärken auch das Vertrauen von Kunden und Partnern in die Fähigkeit des Unternehmens, personenbezogene Daten sicher und gesetzeskonform zu verarbeiten.

Gesetzesgrundlage: Die Teilnahme an solchen Fortbildungen orientiert sich an den geltenden Datenschutzgesetzen und -richtlinien. Weitere Informationen finden Sie in den Schulungsangeboten der DEKRA Akademie Fortbildung.

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