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Wer muss sich um Feuerlöscher kümmern? Vermieter oder Mieter?

Müssen sich die Vermietung oder die Mietparteien um Feuerlöscher für den Brandschutz kümmern? Diese Frage nach der Verantwortung kommt häufig, wenn es um die Wartung der Feuerlöscher geht. Die Antwort ist verhältnismäßig einfach: Die Verantwortung hängt von der Funktion der Fläche ab. 

In den allgemeinen Flächen ist die Vermietung für den Brandschutz verantwortlich. Dazu zählen zum Beispiel Flure, gemeinsame Kellerräume und ähnliche Räumlichkeiten. Die Mieter hingegen sind für ihre angemietete Fläche verantwortlich und müssen sich hier eigenständig um Brandschutzmaßnahmen kümmern.

Beim Bau eines Gebäudes wird in Deutschland selbstverständlich auch der Brandschutz geplant. Dafür muss die zukünftige Brandgefährdung bekannt sein. Außerdem liegt für viele Gebäude bereits eine Gefährdungsbeurteilung vor, an der erkannt werden kann, welche Feuerlöscher für die spezifischen Umstände geeignet sind. 

Häufig ist sowohl die spätere Nutzung, als auch die Aufteilung der Fläche bekannt. So können die nötigen Brandschutzmaßnahmen sehr genau geplant werden. Schwieriger wird es, wenn die späteren Mieter und die daraus resultierende exakte Nutzung der Gewerbefläche nicht bekannt sind.

Wer muss sich um Feuerlöscher kümmern? Vermieter oder Mieter?

Dafür sind Vermieter zuständig

Die Vermieter kümmern sich um den Brandschutz und die Feuerlöscher auf den allgemeinen Flächen. Das beinhaltet sowohl die Neuanschaffung, als auch die späteren Wartungen. Die Kosten für die Wartung können dabei auf die Mieter umgelegt werden.

Ein weiterer Bestandteil der Pflichten der Vermietung beinhaltet die Beseitigung potenzieller Gefahren. Dazu zählen das Beseitigen von Brandgefahren und das Freihalten von Flucht- und Rettungswegen. Dies gilt insbesondere für das Treppenhaus. Hier müssen Vermieter darauf achten, dass Gegenstände wie Schuhschränke oder Pflanzenkübel nicht den Fluchtweg versperren.

Außerdem muss die Brandlast im Treppenhaus gemäß der Landesbauordnung der meisten Länder auf ein Minimum begrenzt sein. Damit ist gemeint, dass die Anzahl brennbarer Materialien oder Gegenstände möglichst gering bleiben sollte. Aber: Gesetze für ein Verbot von Gegenständen gibt es nicht direkt. Stattdessen kann die Vermietung selbst Brandschutzbestimmungen in ihrer Hausordnung festlegen. Jedoch kann zum Beispiel ein Kinderwagen grundsätzlich nicht untersagt werden, wenn genügend Platz im Treppenhaus ist. Das Aufstellen eines Schrankes hingegen schon.

In der Regel führen Flucht- und Rettungswege durch die allgemeinen Flächen. Dabei ist es wichtig, eine Mindestbreite zu beachten. Denn zu schmale Fluchtwege können im Brandfall Panik auslösen. Grundsätzlich ist im Wohnhaus eine Breite von 80 cm im Treppenhaus und mindestens einen Meter im Hausflur festgeschrieben. Halten die Mieter diese Bestimmungen nicht ein, kann die Vermietung grundsätzlich das Entfernen der Gegenstände anordnen. 

Um für die umfassende Sicherheit der Mietenden zu sorgen, haben Vermieter noch weitere Pflichten. So muss zum Beispiel dafür gesorgt werden, dass das Treppengeländer festmontiert und die Beleuchtung intakt ist, denn im Brandfall müssen Mieter den Fluchtweg finden und benutzen können.

Das ist Aufgabe der Mieter

Mieter müssen sich um den Brandschutz auf ihrer angemieteten Fläche kümmern. Dazu gehören sowohl die initiale Anschaffung, als auch die spätere Wartung der Einrichtung. Die entsprechenden Kosten können nicht weitergereicht werden. Manche Versicherungen reagieren allerdings positiv, wenn die Person zeigt, dass sie ihr Eigentum schützt.

Übrigens: Der Brandschutz auf den einzelnen Flächen kann von der Vermietung miteinander verrechnet werden, sodass  der Feuerlöscher im Treppenhaus der Mieter mit in die Berechnung zählt.

Achtsames Verhalten und vorbeugende Maßnahmen

Darüber hinaus können Mieter selbst zum Brandschutz beitragen, indem sie Brandgefahren durch achtsames Verhalten minimieren. Hier handelt es sich vor allem um vorbeugende Maßnahmen, damit ein Brand gar nicht erst entsteht. Statistisch betrachtet stellt die Küche beim Wohnungsbrand die größte Gefahr dar. Deswegen ist es wichtig, dass der Herd beim Kochen niemals unbeaufsichtigt ist. 

Außerdem müssen Töpfe und Pfannen nach dem Kochen unbedingt von der heißen Platte genommen werden. Sonst kann es passieren, dass das restliche Fett anfängt zu brennen und es zu einem Fettbrand. Aus diesem Grund sollte der noch warme Herd auch nicht als Ablage benutzt werden. 

Falls es doch mal zum Brand kommt, ist es ratsam sich eine Feuerlöschdecke anzuschaffen, damit sich das Feuer nicht in der Wohnung ausbreiten kann. Der große Vorteil im Vergleich zum Feuerlöscher ist hier, dass keine Löschrückstände oder Schäden durch das Löschmittel entstehen. Stattdessen wird das Feuer einfach erstickt und die Decke danach entsorgt. Jedoch ist das nur bei kleinen Entstehungsbränden sinnvoll. Bei einem größeren Feuer sollten Sie definitiv zum Feuerlöscher greifen.

Insbesondere Elektrobrände können schnell entstehen. Oft reicht schon ein kleiner Defekt oder fahrlässiges Verhalten für einen Brand. 

Fazit

Verantwortung für Brandschutz und die Wartung der Feuerlöscher haben sowohl die Vermietung als auch die Mieter, jedoch für unterschiedlichen Flächen: Die Vermietung muss sich um die Allgemeinflächen kümmern, Mieter um die angemietete Fläche. Das gilt sowohl für die reine Anschaffung der Feuerlöscher, als auch die spätere Wartung. Um für die Sicherheit aller Bewohner zu sorgen, ist offene Kommunikation bei Problemen und ein allzeit achtsames Verhalten unerlässlich. Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, wie viele und welche Feuerlöscher Sie brauchen, können Sie das einfach anhand des Kalkulators und der Checkliste herausfinden.

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