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Normale vs. erhöhte Brandgefahr

erhöhte brandgefahr

Was zählt unter normale Brandgefährdung?

Bei normaler Brandgefährdung ist die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung zunächst vergleichsweise gering. So gibt es zwar ein Brandrisiko, doch meist entspringt der Brand aus menschlichem Fehlverhalten oder einem elektronischen Defekt.

Es gibt also keine betrieblichen Umstände, die die Entstehung eines Brandes anfeuern. Ein typisches Beispiel für so eine normale Brandgefahr ist das Büro. Hier befinden sich zwar viele elektronische Geräte und Menschen, doch größere Brandgefahren gibt es hier in der Regel nicht.

Trotzdem können auch im Büro durch einen Brand große Schäden entstehen. Allerdings kann man mit den richtigen Mitteln den Brand schon bei der Entstehung beseitigen.

Welche Maßnahmen muss ich bei normaler Brandgefährdung treffen?

Bei normaler Brandgefahr entsprechen die nötigen Brandschutzmaßnahmen der gesetzlichen Grundausstattung. Diese lautet:

  • Alle Feuerlöscher müssen sichtbar und einfach zu erreichen sein. Dabei helfen auch die notwendigen Sicherheitszeichen.

  • Die Länge des Laufweges zum nächsten Feuerlöscher darf maximal 20m betragen.

  • Es ist empfehlenswert, die Feuerlöscher in Durchgängen oder Wegen nach draußen zu platzieren. Denn eben genau hier laufen die Menschen im Brandfall am wahrscheinlichsten durch.

  • der Feuerlöscher muss unbedingt vor Witterung geschützt werden. Pulverfeuerlöscher sind beispielsweise die einzigen Feuerlöscher, die frostsicher sind. Das sollten Sie bei der Positionierung der Feuerlöscher beachten!

  • Die Griffhöhe sollte zwischen 0,8m und 1,2m liegen. So können die Anwesenden im Ernstfall einfach zugreifen.

  • Flucht- und Rettungswege müssen ausgeschildert sein

  • In den Flucht- und Rettungsplänen müssen die Standorte der Feuerlöscher gekennzeichnet sein.

 

Ab wann spricht man von erhöhter Brandgefährdung?

Dahingegen bedeutet erhöhte Brandgefährdung, dass die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung signifikant höher ist. Ursachen dafür können zum Beispiel in den dort vorhandenen Stoffen liegen. Andererseits kann aber auch die Art der dort verrichteten Arbeit ein Brandrisiko darstellen. So kommt es beispielsweise durch Chemikalien oder auch feuergefährliches Arbeiten schnell zu einem Brand.

Das ist insbesondere der Fall, wenn:

  • leicht entzündliche oder oxidierende Stoffe und deren Gemische vorkommen

  • selbstentzündliche Stoffe und Gemische, Stoffe der Brandklassen D und F, brennbare Stäube, entzündliche Flüssigkeiten oder auch Gase vorhanden sind

  • die örtlichen und betrieblichen Umstände die Brandentstehung noch zusätzlich beschleunigen

  • eine schnelle Brandausbreitung oder großflächige Rauchfreisetzung wahrscheinlich ist

  • feuergefährliche Arbeiten und Prozesse (z.B. Löten, Schweißen, Farbspritzen, Trennschleifen) durchgeführt werden

Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung

  • Lager mit extrem oder leicht entzündbaren bzw. leicht entflammbaren Stoffen oder Gemischen
  • Lager für Recyclingmaterial und Sekundärbrennstoffe
  • Speditionslager
  • Lager mit Lacken und Lösungsmitteln
  • Altpapierlager
  • Baumwolllager, Holzlager, Schaumstofflager
  • Lagerbereiche für Verpackungsmaterial
  • Lager mit sonstigem brennbaren Material
  • Ausstellungen für Möbel
  • Verkaufsräume mit erhöhten Brandgefährdungen, z. B. Heimwerkermarkt, Baumarkt
  • Kinos, Diskotheken
  • Abfallsammelräume
  • Küchen
  • Beherbergungsbetriebe
  • Theaterbühnen
  • technische und naturwissenschaftliche Bereiche in Bildungs- und Forschungs- einrichtungen
  • Tank- und Tankfahrzeugreinigung
  • chemische Reinigung, Wäschereien
  • Alten- und Pflegeheime
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
  • Krankenhäuser
  • Möbelherstellung, Spanplattenherstellung
  • Webereien, Spinnereien
  • Herstellung von Papier im Trockenbereich
  • Verarbeitung von Papier
  • Getreidemühlen und Futtermittelproduktion
  • Schaumstoff-, Dachpappenherstellung
  • Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern
  • Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geräte
  • Öl-Härtereien
  • Druckereien
  • petrochemische Anlagen
  • Verarbeitung von brennbaren Chemikalien
  • Leder- und Kunststoffverarbeitung
  • Kunststoff-Spritzgießerei
  • Kartonagenherstellung
  • Backwarenfabrik
  • Herstellung von Maschinen und Geräten

Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung

Wenn eine erhöhte Brandgefährdung vorliegt, müssen zusätzlich zu der Grundausstattung noch weitere Maßnahmen getroffen werden. Demnach muss also für Folgendes gesorgt werden:

  • Installieren von Rauch- und Feuermeldern

  • Erhöhen der Anzahl der Feuerlöscher, auch am selben Standort. Dadurch können dann mehrere Personen gleichzeitig den Brand beseitigen. So verkürzen sich die Laufwege und das Löschen ist effektiver.

  • beim Umgang mit Gefahrstoffen müssen die TRSG 800 befolgt werden

Außerdem sollte jederzeit darauf geachtet werden, dass die richtige Art und Anzahl an Feuerlöschern vorhanden ist. Dabei ist es wichtig, auf die Brandklassen und das Löschmittel zu achten. Darüber hinaus spielt auch hier die richtige Positionierung eine wichtige Rolle. 

In verschiedenen Betrieben kann es natürlich passieren, dass das Löschen eines Feuers mit üblichen Feuerlöschern nicht möglich wäre. Das kann zum Beispiel aufgrund der Eigengefährdung beim Löschversuch der Fall sein oder auch, weil die Bereiche nicht zugänglich sind. Dann müssen zusätzlich ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen (z. B. Sprinkleranlagen oder Wandhydranten) eingerichtet werden.

Fazit

Bei der Beurteilung der Brandgefahr gibt es also zwei Kategorien: normale und erhöhte Brandgefahr. Die normale Brandgefährdung beschreibt eine Situation wie in einem Büro. Hier muss lediglich die Grundausstattung der Arbeitsstättenrichtlinie A2.2 erfüllt werden. Dahingegen besteht bei der erhöhten Brandgefahr eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass ein Brand entsteht und sich schnell ausbreitet. Deshalb muss man hier dann zusätzlich zur Grundausstattung noch ergänzende Brandschutzmaßnahmen einhalten.

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