Erste Hilfe bei…
Erste Hilfe sieht bei unterschiedlichen Krankheiten auch verschieden aus. Lesen Sie hier, welche Maßnahmen wann nötig sind.
Menschen verbringen viel Zeit ihres Tages am Arbeitsplatz. Deswegen sind Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, die Gesundheit der Mitarbeitenden und den Arbeitsplatz vor arbeitsbedingten Gefahren zu schützen. Trotzdem bleiben Unfälle und Verletzungen auch während der Arbeitszeit nicht aus. Denn überall da, wo Menschen zusammen arbeiten, kann eben auch mal etwas passieren. Deshalb ist die betriebliche Erste Hilfe ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes.
In Deutschland ist die betriebliche Erste Hilfe durch verschiedene Vorschriften und Gesetze, beispielsweise das Arbeitsschutzgesetz, vorgegeben. Dazu gehört unter anderem eine Grundausstattung an Verbandskästen, um Verletzungen schnell versorgen zu können. Wie viele Verbandskästen und andere Erste-Hilfe-Produkte in jedem Betrieb nötig sind, richtet sich nach der individuellen Gefährdungsbeurteilung, aber auch nach der Art des Unternehmens. Zusätzlich benötigt jedes Unternehmen eine gewisse Anzahl an betrieblichen Ersthelfern innerhalb der Mitarbeitenden, die besonders auf die Versorgung und Protokollierung von Unfällen ausgebildet sind. In der Regel müssen mindestens 5% der Beschäftigten eine solche Weiterbildung erhalten.
Auch über die gesetzlichen vorgeschriebenen Vorgaben hinaus lohnt es sich für Arbeitgeber und Betriebe, Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz hochzuschreiben. Denn Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Krankheiten bedeuten immer auch Arbeitsausfälle und zusätzliche Arbeit für die restlichen Mitarbeiter. Deswegen ist es sinnvoll, Arbeitssicherheit als festen Bestandteil in den Arbeitsalltag zu integrieren.
Die Berechnung der notwendigen Anzahl von Ersthelfern ist nicht eindeutig geklärt. Wir helfen Ihnen auf dieser Seite mit einer Berechnung, die Ihnen einen ersten Anhaltspunkt liefern soll.
Erste Hilfe ist ein wichtiger Pfeiler in der betrieblichen Arbeitssicherheit. Damit jeder Betrieb mit den notwendigen Hilfsmitteln ausgestattet ist die es braucht, um im Notfall Erste Hilfe leisten zu können, ist die Grundausstattung in der DGUV Vorschrift 1 gesetzlich festgehalten. Zu der Grundausstattung gehören:
Wie viele Verbandskästen und betriebliche Ersthelfer Sie in Ihrem Betrieb benötigen, hängt dabei individuell mit der Betriebsgröße, der Anzahl der Beschäftigten und der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung zusammen.
Für den betrieblichen Kontext sind zwei verschiedene DIN Normen für Erste-Hilfe-Material vorgesehen. Zum einen ist das die DIN 13157 für Verbandskästen und zum anderen die DIN 13169 für Erste-Hilfe-Koffer. Der Bedarf richtet sich individuell an Ihren Betrieb und die potenzielle Verletzungsgefahr. Hier haben wir beispielhaft den Bedarf verschiedener Betriebsformen für Sie dargestellt:
Handels- und Verwaltungsbetriebe
bis 50 Mitarbeiter 1 Verbandkasten DIN 13157
über 50 Mitarbeiter 1 Verbandkasten DIN 13169 oder 2 Kästen DIN 13157
> 300 Mitarbeiter 1 Verbandkasten DIN 13169 oder 2 Kästen DIN 13157 pro 300 Mitarbeiter
Betriebe in der Herstellung und Verarbeitung
bis 20 Mitarbeiter 1 Verbandkasten DIN 13157
über 20 Mitarbeiter 1 Verbandkasten DIN 13169 oder zwei Kästen der DIN 13157
> 100 Mitarbeiter 1 Verbandkasten DIN 13169 oder zwei Kästen der DIN 13157 pro 100 Mitarbeiter
Der Inhalt der beiden Verbandskästen für den Betrieb ist identisch, außer dass der Erste-Hilfe-Koffer die doppelte Menge der einzelnen Produkte beinhaltet. Deswegen können Sie einen großen Koffer auch durch zwei kleine Verbandskästen ersetzen.
In unserem Shop finden Sie neben den klassischen Verbandskästen auch Branchenkoffer. Diese beinhalten neben der DIN-Füllung noch weitere Erste-Hilfe-Materialien, die speziell für mögliche Gefahren und Verletzungen in den einzelnen Branchen ausgesucht sind.
Die DGUV Vorschrift 1 sieht vor, dass bereits ab zwei Mitarbeitern ein Ersthelfer im Betrieb ausgebildet sein muss. Denn dadurch soll sichergestellt werden, dass sich die Anwesenden in einer Notsituation gegenseitig helfen können. Betriebliche Ersthelfer und Brandschutzhelfer sind also auch bei sehr kleinen Betrieben oder direkt nach der Gründung eines neuen Unternehmens bereits verpflichtend.
Genauso wie die Anzahl der Verbandskästen richtet sich auch Ihr Bedarf an betrieblichen Ersthelfern an der Art und Größe Ihres Unternehmens und ist individuell zu betrachten. Trotzdem gibt es einen festen Maßstab, anhand dessen Sie die benötigte Zahl an Ersthelfern ermitteln können. Dabei gilt:
Der individuelle Bedarf hängt sowohl von der Unternehmensart als auch von der potenziellen Gefahrenlage innerhalb des Betriebs ab. Und da in Handels- und Verwaltungsunternehmen das Unfallrisiko geringer ist als bei anderen Betriebsarten, sind dementsprechend auch geringere Maßnahmen ausreichend.
Alle wichtigen Informationen die Ihre Mitarbeitenden benötigen, um die Aufgabe als Ersthelfer zu übernehmen, lernen sie im “Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb”. Die Schulung ist eintägig strukturiert und in 9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten unterteilt. Mit Abschluss der Schulung erhalten die Teilnehmenden anschließend eine Teilnahmebescheinigung über Ihre Weiterbildung als betriebliche Ersthelfer.
Die Schulung fokussiert sich sowohl in theoretischen Einheiten als auch durch praktische Übungen auf die Notfallversorgung von Verletzungen aller Art und dem korrekten Verhalten bei einer Notsituation am Arbeitsplatz. Für den Notfall kennen Ihre Mitarbeitenden:
Praktisch lernen die Schulungsteilnehmer die Erstversorgung von:
Damit sind Ihre Mitarbeitenden bestens auf alle möglichen Gefahren und Verletzungen im Betrieb vorbereitet und können bei Bedarf schnell helfen.
Die Schulung Ihrer betrieblichen Ersthelfer ist zwei Jahre gültig. Nach dieser Zeit ist eine Auffrischungsschulung, auch “Erste-Hilfe-Training” genannt, für ihre ausgebildeten Beschäftigten vorgesehen (DGUV Vorschrift 1, §26, 3). Diese Auffrischung ist wie die Grundausbildung auch eintägig und in verschiedene theoretische und praktische Inhaltsblöcke unterteilt. Das Training ist im Kern dafür gedacht, dass Ihre Mitarbeitenden die notwendigen Handgriffe und Praktiken wiederholen und sie damit erneut in das Gedächtnis rufen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass einer Person in Not auch schnell und routiniert geholfen werden kann.
Die Schulung und Weiterbildung der Mitarbeitenden zu betrieblichen Ersthelfern ist für jedes Unternehmen gesetzlich verpflichtend. Deswegen übernehmen die zuständigen Unfallversicherungsträger oder die Berufsgenossenschaften die Lehrgangskosten für die erforderliche Anzahl an Beschäftigten, die geschult werden müssen. Dafür muss die Schulung jedoch von einer ermächtigten Ausbildungsstätte durchgeführt und die Kostenübernahme im Vorfeld beantragt werden. Durch die Kostenübernahme entsteht für Sie nur ein geringer Kostenaufwand und die Entlohnung Ihrer Mitarbeitenden.
Unternehmen benötigen ein Mindestmaß an Erste-Hilfe- Produkten. Dazu gehören Meldeblöcke und Verbandskästen oder -Koffer.
Zusatzprodukte zur praktischen Ergänzung der Pflichtausstattung. Je nach Gefährdungsbeurteilung auch verpflichtend.
Sichtbar auf den ersten Blick schafft es in stressigen Situationen einen schnellen Zugriff.
Erste Hilfe sieht bei unterschiedlichen Krankheiten auch verschieden aus. Lesen Sie hier, welche Maßnahmen wann nötig sind.
Wie ist die betriebliche Erste Hilfe gesetzlich geregelt? Welche Produkte gehören zur Erste-Hilfe-Grundausstattung? Wir klären auf!
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