Startseite » Brandschutz » Brandschutz in der Gastronomie
Brandschutz in der Gastronomie und im Hotelleriegewerbe ist ein Thema, welches in keinem Fall unterschätzt werden sollte. So stellen beispielsweise brennende Kerzen am Tisch oder heiße Pfannen und Öfen in der Küche potenzielle Gefahrenquellen dar. Hinzu kommen mehrere technische Geräte, viel Personal und meist ein sehr stressiger Alltag. Da kann es schon mal brandgefährlich werden!
Besonders vor der Neueröffnung eines Gastronomiebetriebs oder während größerer Renovierungs- und Umbauarbeiten sollte der Bereich Brandschutz nicht unterschätzt werden. Die Erteilung der Gaststättenkonzession ist in manchen Bundesländern nämlich an eine vorherige Brandschutzbegehung der Feuerwehr geknüpft. Für den Erfolg einer Gastronomie ist das richtige Brandschutzkonzept somit essenziell!
In der Gastronomie empfehlen sich vor allem folgende Arten von Feuerlöschern:
Der Schaumlöscher eignet sich in der Gastronomie vor allem für den Eingangsbereich und den Gastraum.
Die Vorteile des Schaumfeuerlöschers sind:
Der Fettbrand-Aufladefeuerlöscher eignet sich optimal für den Küchenbereich. Dieser ist im Grunde ebenfalls ein Schaumfeuerlöscher, nur eben mit einem besonderem Schaum. Dementsprechend gelten auch für ihn die oben genannten Vorteile. Durch den speziellen Schaum eignet sich der Fettbrandlöscher als einziger für die Löschung von Speiseölen und -fetten. Also auch für Brandherde der Brandklasse F.
Rechtlich vorgeschrieben ist dabei eine Wartung der Feuerlöscher im Abstand von maximal zwei Jahren. Ein Austausch des Löschmittels ist gemäß der Herstellerangaben alle 6-8 Jahre durchzuführen.
Im ersten Schritt sollten Sie überprüfen, ob für das Gebäude ein Brandschutzkonzept vorliegt. Daraus lässt sich dann die richtige Art und Anzahl der Feuerlöscher ableiten, die in Ihrer Gastronomie benötigt werden. Auch bietet die Gefährdungsbeurteilung einen Ansatz für die Bestimmung der notwendigen Feuerlöscher.
Sollten beide Informationen aktuell jedoch nicht zur Hand sein, bieten Kalkulatoren einen ersten unkomplizierten Anhaltspunkt. Als sehr hilfreich hat sich hier der Kalkulator der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) erwiesen, da er genau auf die Branche zugeschnitten ist. Mit unserem eigenen Kalkulator können Sie schnell und unkompliziert Ihren Feuerlöscherbedarf ermitteln und obendrein ein passendes Miet- oder Kaufangebot für Ihrem Betrieb anfordern.
Zusätzlich zu Feuerlöschern und Rauchmeldern ist für den erfolgreichen Brandschutz im Restaurant auch die Ausbildung der Mitarbeitenden elementar. Daher sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, mindestens 5% der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden zu lassen. Das besagen die folgenden Bestimmungen und Vorschriften:
Besonders in der Gastronomie sind Brandschutzhelfer eine wichtige Unterstützung im vorbeugenden Brandschutz. Für den Brandfall werden sie darauf geschult die richtigen Entscheidungen zu treffen, um die Sicherheit von Mitarbeitenden und Gästen zu erhöhen. Auch im Umgang mit dem Feuerlöscher sind Brandschutzhelfer ausgebildet. Dadurch können sie folgenschwere Brände schon bei der Entstehung verhindern. Die Brandschutzhelfer-Ausbildung muss dann alle 2-5 Jahre aufgefrischt werden.
Die Anzahl der nötigen Brandschutzhelfern richtet sich u.a. nach der Anzahl der Beschäftigten und der Brandgefährdung des Betriebes. Aber auch nach der Anzahl an Gästen, die im Ernstfall die Lokalität besuchen. In der Regel kann jedoch von mindestens 5% der anwesenden Mitarbeitenden ausgegangen werden. Dabei sollte auch Schichtarbeit und Urlaubszeiten berücksichtigt werden. Prinzipiell ist in der Gastronomie meist eine Person pro Schicht völlig ausreichend. Im Einzelfall muss dies jedoch genauer überprüft werden.
Da die Brandschutzhelfer – Ausbildung nur ausgewählte Mitarbeitende betrifft, stellt sich die Frage: was ist mit den restlichen Beschäftigten? Auch hier ist die Antwort recht simpel. Denn gesetzlich sind auch Gastronomen dazu verpflichtet, alle Mitarbeitenden jährlich zum Thema Brandschutz zu unterweisen. Diese Unterweisung ist nicht so umfangreich, wie die der Brandschutzhelfer. Sie beinhaltet aber alles Wichtige, damit die Beschäftigten im Brandfall nicht in Panik geraten. Dabei werden vor allem auf Abläufe während einer Gebäuderäumung eingegangen, sowie Flucht- und Rettungspläne erklärt. Außerdem erhalten die Beschäftigten umfassende Informationen über potenzielle Gefahrenquellen im Betrieb.
Verpflichtend ist die jährliche Brandschutzunterweisung aufgrund folgender Grundlagen:
Wenn Ihre Mitarbeitenden zum Thema Brandschutz in der Gastronomie unterwiesen bzw. ausgebildet sind, haben Sie schon eine wichtige Maßnahme im Bereich Brandschutz abgedeckt. Doch nicht nur aus personeller Sicht muss auf Brandschutz geachtet werden. Auch in der Gestaltung und Nutzung der Räumlichkeiten gibt es Dinge zu bedenken. Die wichtigsten 5 Brandschutztipps haben wir für Sie zusammengefasst:
Gerade in Hotels und kleineren Beherbergungsstätten spielen die richtigen Brandschutzvorkehrungen eine wesentliche Rolle! Die Gäste sind über einen längeren Zeitraum vor Ort, Schlafen oder bewahren ihre Wertgegenstände in ihren Zimmern auf. Daher ist es wichtig, auch im Bereich Brandschutz Vertrauen und Kompetenz zu vermitteln. Dafür ist ratsam, eine hauseigene Brandschutzordnung anzufertigen. Diese dient als Leitfaden und zeigt Mitarbeitenden sowie Gästen, wie sie sich im Brandfall zu verhalten haben. Zudem sollte ihr Betrieb umfangreich mit Rettungswegschildern und Sicherheitszeichen ausgestattet sein. Diese dienen dazu, dass sich die Gäste in einer Notsituation selbstständig orientieren können – sollte gerade kein Brandschutzhelfer in der Nähe sein.
Wichtig: Jedes Bundesland hat eigene Brandschutzvorgaben für das Gastronomie- und Hotelleriegewerbe. Diese unterscheiden sich zwar nicht wesentlich, können aber in verschiedenen Punkten variieren. Informieren Sie sich am besten zusätzlich bei einer regionalen Auskunftsstelle, damit Sie bestmöglich abgesichert sind. Beispielsweise bei dem Deutschen Hotel und Gaststättenverband oder der Handelskammer des entsprechenden Bundeslandes.
Wenn alle relevanten Maßnahmen getroffen werden, wird der Brandschutz im Restaurant zum Kinderspiel. So können Sie sich als Gastronom oder zuständige Serviceleitung schnellstmöglich wieder auf das Tagesgeschäft konzentrieren!
Zum Löschen von Fettbränden ist Wasser vollkommen ungeeignet! Die Folge wäre sonst eine explosionsartige Ausbreitung des Feuers. Dies kann zu schlimmen Verbrennungen führen und ist daher unbedingt zu vermeiden!
Kontaktieren Sie uns auch
telefonisch oder per E-Mail
Wir nutzen Ihre Kontaktinformationen nur, um Sie bezüglich unserer Produkte und Dienstleistungen zu kontaktieren.
Sie können sich jederzeit von diesen Benachrichtigungen abmelden.
Notwendiges muss einfach sein –
Ihr effizienter Zugang zu Brandschutz und Arbeitssicherheit im Unternehmen.
kontakt@brandschutz-zentrale.de
+49 521 898 809-40
Montag bis Freitag von 9:00-17:00
© 2024 Fireschutz GmbH