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Brandschutz in Gastronomie und Hotellerie

Brandschutz in der Gastronomie und im Hotelleriegewerbe ist ein Thema, welches in keinem Fall unterschätzt werden sollte. So stellen beispielsweise brennende Kerzen am Tisch oder heiße Pfannen und Öfen in der Küche potenzielle Gefahrenquellen dar. Hinzu kommen mehrere technische Geräte, viel Personal und meist ein sehr stressiger Alltag. Da kann es schon mal brandgefährlich werden!

Besonders vor der Neueröffnung eines Gastronomiebetriebs oder während größerer Renovierungs- und Umbauarbeiten sollte der Bereich Brandschutz nicht unterschätzt werden. Die Erteilung der Gaststättenkonzession ist in manchen Bundesländern nämlich an eine vorherige Brandschutzbegehung der Feuerwehr geknüpft. Für den Erfolg einer Gastronomie ist das richtige Brandschutzkonzept somit essenziell!

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Welcher ist der richtige Feuerlöscher in der Gastronomie?

In der Gastronomie empfehlen sich vor allem folgende Arten von Feuerlöschern:

Schaumfeuerlöscher

Der Schaumlöscher eignet sich in der Gastronomie vor allem für den Eingangsbereich und den Gastraum. 

Die Vorteile des Schaumfeuerlöschers sind:

  • Der Schaum kann gezielt auf den Brandherd aufgetragen werden 
  • Dadurch bleiben die Folgeschäden so gering wie möglich
  • Geeignet für die Brandklassen A und B
  • Löschung von elektrischen Anlagen bis 1000 Volt

Fettbrandlöscher 

Der Fettbrand-Aufladefeuerlöscher eignet sich optimal für den Küchenbereich. Dieser ist im Grunde ebenfalls ein Schaumfeuerlöscher, nur eben mit einem besonderem Schaum. Dementsprechend gelten auch für ihn die oben genannten Vorteile. Durch den speziellen Schaum eignet sich der Fettbrandlöscher als einziger für die Löschung von Speiseölen und -fetten. Also auch für Brandherde der Brandklasse F.

Rechtlich vorgeschrieben ist dabei eine Wartung der Feuerlöscher im Abstand von maximal zwei Jahren. Ein Austausch des Löschmittels ist gemäß der Herstellerangaben alle 6-8 Jahre durchzuführen.

Wie viele und welche Feuerlöscher werden benötigt?

Im ersten Schritt sollten Sie überprüfen, ob für das Gebäude ein Brandschutzkonzept vorliegt. Daraus lässt sich dann die richtige Art und Anzahl der Feuerlöscher ableiten, die in Ihrer Gastronomie benötigt werden. Auch bietet die Gefährdungsbeurteilung einen Ansatz für die Bestimmung der notwendigen Feuerlöscher.

Sollten beide Informationen aktuell jedoch nicht zur Hand sein, bieten Kalkulatoren einen ersten unkomplizierten Anhaltspunkt. Als sehr hilfreich hat sich hier der Kalkulator der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) erwiesen, da er genau auf die Branche zugeschnitten ist. Mit unserem eigenen Kalkulator können Sie schnell und unkompliziert Ihren Feuerlöscherbedarf ermitteln und obendrein ein passendes Miet- oder Kaufangebot für Ihrem Betrieb anfordern.

Brauchen Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe Brandschutzhelfer?

Zusätzlich zu Feuerlöschern und Rauchmeldern ist für den erfolgreichen Brandschutz im Restaurant auch die Ausbildung der Mitarbeitenden elementar. Daher sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, mindestens 5% der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden zu lassen. Das besagen die folgenden Bestimmungen und Vorschriften:

Besonders in der Gastronomie sind Brandschutzhelfer eine wichtige Unterstützung im vorbeugenden Brandschutz. Für den Brandfall werden sie darauf geschult die richtigen Entscheidungen zu treffen, um die Sicherheit von Mitarbeitenden und Gästen zu erhöhen. Auch im Umgang mit dem Feuerlöscher sind Brandschutzhelfer ausgebildet. Dadurch können sie folgenschwere Brände schon bei der Entstehung verhindern. Die Brandschutzhelfer-Ausbildung muss dann alle 2-5 Jahre aufgefrischt werden.

Die Anzahl der nötigen Brandschutzhelfern richtet sich u.a. nach der Anzahl der Beschäftigten und der Brandgefährdung des Betriebes. Aber auch nach der Anzahl an Gästen, die im Ernstfall die Lokalität besuchen. In der Regel kann jedoch von mindestens 5% der anwesenden Mitarbeitenden ausgegangen werden. Dabei sollte auch Schichtarbeit und Urlaubszeiten berücksichtigt werden. Prinzipiell ist in der Gastronomie meist eine Person pro Schicht völlig ausreichend. Im Einzelfall muss dies jedoch genauer überprüft werden.

Jährliche Brandschutzunterweisung: Wie müssen Mitarbeitende zum Brandschutz in der Gastronomie unterwiesen werden?

Da die Brandschutzhelfer – Ausbildung nur ausgewählte Mitarbeitende betrifft, stellt sich die Frage: was ist mit den restlichen Beschäftigten? Auch hier ist die Antwort recht simpel. Denn gesetzlich sind auch Gastronomen  dazu verpflichtet, alle Mitarbeitenden jährlich zum Thema Brandschutz zu unterweisen. Diese Unterweisung ist nicht so umfangreich, wie die der Brandschutzhelfer. Sie beinhaltet aber alles Wichtige, damit die Beschäftigten im Brandfall nicht in Panik geraten. Dabei werden vor allem auf Abläufe während einer Gebäuderäumung eingegangen, sowie Flucht- und Rettungspläne erklärt. Außerdem erhalten die Beschäftigten umfassende Informationen über potenzielle Gefahrenquellen im Betrieb.

Verpflichtend ist die jährliche Brandschutzunterweisung aufgrund folgender Grundlagen:

  • Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes §10
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Unfallverhütungsvorschriften

Brandschutztipps für der Gastronomie

Wenn Ihre Mitarbeitenden zum Thema Brandschutz in der Gastronomie unterwiesen bzw. ausgebildet sind, haben Sie schon eine wichtige Maßnahme im Bereich Brandschutz abgedeckt. Doch nicht nur aus personeller Sicht muss auf Brandschutz geachtet werden. Auch in der Gestaltung und Nutzung der Räumlichkeiten gibt es Dinge zu bedenken. Die wichtigsten 5 Brandschutztipps haben wir für Sie zusammengefasst:

  1. Auch wenn Ihre Mitarbeitenden für den Brandfall geschult sind, kann es bei den Gästen zu Panik kommen. Die Fluchtwege und Notausgänge müssen deshalb zu jeder Zeit freigehalten, unverschlossen und gut erkennbar sein.
  2. Die Feuerlöscher sollten gut sichtbar positioniert werden, damit im Ernstfall keine wertvolle Zeit vergeudet wird. 
  3. Offene Kerzen auf dem Tisch sehen zwar einladend aus, stellen aber auch ein enormes Gefahrenrisiko dar. Bei der Inneneinrichtung und Dekoration sollten Sie im Zweifelsfall lieber potenzielle Risiken vermeiden. Auch bei Fondues oder Warmhalteplatten mit direkter Flamme ist Vorsicht geboten!
  4. Um den Brandschutz in der Gastronomie zu erhöhen ist es wichtig, alle elektronischen Geräte einer regelmäßigen Wartung zu unterziehen. Auch Abluftanlagen und Fettfilter in der Küche sollten turnusmäßig gereinigt oder ausgetauscht werden. 
  5. Für große Gaststätten und Hotels mit mietbaren Veranstaltungsräumen (beispielsweise private oder betriebliche Feiern) gilt es zu beachten, dass die höchstzulässige Personenanzahl nicht überschritten wird. Im Brandfall kann dies sonst zu Versicherungsproblemen führen! 

Brandschutz im Hotelgewerbe - Was es zu beachten gibt

Gerade in Hotels und kleineren Beherbergungsstätten spielen die richtigen Brandschutzvorkehrungen eine wesentliche Rolle! Die Gäste sind über einen längeren Zeitraum vor Ort, Schlafen oder bewahren ihre Wertgegenstände in ihren Zimmern auf. Daher ist es wichtig, auch im Bereich Brandschutz Vertrauen und Kompetenz zu vermitteln. Dafür ist ratsam, eine hauseigene Brandschutzordnung anzufertigen. Diese dient als Leitfaden und zeigt Mitarbeitenden sowie Gästen, wie sie sich im Brandfall zu verhalten haben. Zudem sollte ihr Betrieb umfangreich mit Rettungswegschildern und Sicherheitszeichen ausgestattet sein. Diese dienen dazu, dass sich die Gäste in einer Notsituation selbstständig orientieren können – sollte gerade kein Brandschutzhelfer in der Nähe sein. 

Wichtig: Jedes Bundesland hat eigene Brandschutzvorgaben für das Gastronomie- und Hotelleriegewerbe. Diese unterscheiden sich zwar nicht wesentlich, können aber in verschiedenen Punkten variieren. Informieren Sie sich am besten zusätzlich bei einer regionalen Auskunftsstelle, damit Sie bestmöglich abgesichert sind. Beispielsweise bei dem Deutschen Hotel und Gaststättenverband oder der Handelskammer des entsprechenden Bundeslandes.

Wenn alle relevanten Maßnahmen getroffen werden, wird der Brandschutz im Restaurant zum Kinderspiel. So können Sie sich als Gastronom oder zuständige Serviceleitung schnellstmöglich wieder auf das Tagesgeschäft konzentrieren!

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