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Sind Brandschutzhelfer im Betrieb Pflicht?

Die Funktion von Brandschutzhelfern im Betrieb liegt im Wesentlichen darin, Brände noch während ihrer Entstehung zu löschen und bei der Evakuierung der Anwesenden zu helfen. Dadurch soll der Schaden, der durch das Feuer entsteht, eingedämmt werden, und die Sicherheit der auf dem Firmengelände Anwesenden erhöht werden. Aus diesem Grund sind Brandschutzhelfer im Betrieb Pflicht.

Pragraphenzeichen für rechtliche vorgaben

Welche Gesetze sorgen dafür, dass Brandschutzhelfer im Betrieb Pflicht sind?

Die DGUV Information 205-023 gibt einen Überblick darüber, wie Brandschutzhelfer ausgebildet werden sollen, wozu sie nach dieser Ausbildung in der Lage sind und wer Brandschutzhelfer ausbilden darf. Diese Informationen werden aus den folgenden Gesetzestexten abgeleitet:

Das Arbeitsschutzgesetz

In §5 des Arbeitsschutzgesetz geht es um die Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Dieser Paragraph beschreibt, wodurch mögliche Gefahren für die Mitarbeitenden entstehen können. Der Arbeitgeber ist demnach dazu verpflichtet, derartige Gefahren im eigenen Betrieb zu identifizieren und die entsprechenden Arbeitsschutz-Maßnahmen zu treffen. Dies ist laut §6 auch in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Ebenso müssen auch Arbeitsunfälle verzeichnet werden.

Außerdem enthält der §10 elementare Anweisungen und Informationen zum Thema Erste Hilfe, Brandschutz und anderen Notfallmaßnahmen. Dieses Gesetz verpflichtet Arbeitgeber nicht nur zur Einrichtung dieser Notfallmaßnahmen, sondern auch zur Bestimmung von Beschäftigten, die für diese Maßnahmen verantwortlich sind und dafür auch passend geschult werden. Dementsprechend ist auch der Brandschutzhelfer im Betrieb Pflicht.

Die Unfallverhütungsvorschrift

Der §22 der DGUV Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention” geht noch einmal genauer auf §10 des Arbeitsschutzgesetzes ein und bezieht sich enger auf den Brandschutz. Auch hier wird beschrieben, dass ein Teil der Mitarbeitenden auf den Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zum Löschen von kleineren Bränden geschult werden muss. Genau diese Kenntnisse werden in der Brandschutzhelfer Schulung vermittelt.

Technische Regeln für Arbeitsstätten

Dieses Regelwerk führt die Bestimmungen für den Brandschutzhelfer im Unternehmen nochmal präziser auf. So legt die ASR 2.2 zum Beispiel fest, dass bei normaler Brandgefährdung im Betrieb mindestens 5% der Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden müssen. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass sich die Anzahl durch Schichtarbeit oder erhöhte Brandgefährdung erhöht.

Außerdem weist dieses Gesetz nochmal explizit darauf hin, dass eine Wiederholung der Schulung zum Brandschutzhelfer alle zwei bis fünf Jahre fällig ist. Dabei orientiert sich der zeitliche Abstand ebenfalls an der Gefährdungsbeurteilung. Auch wenn sich wesentliche Produktionsprozesse ändern, wodurch sich die Brandgefährdung oder die Anzahl der Mitarbeitenden drastisch erhöht, ist es nötig, die Brandschutzhelfer Schulung anzupassen.

Wer ist dafür verantwortlich, Brandschutzhelfer im Betrieb auszubilden?

Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, die durch die Fachkunde Gefährdungsbeurteilung festgestellten Gefahren im Betrieb zu mildern, beziehungsweise entsprechende Maßnahmen dagegen bereitzustellen. Dazu gehört auch die Pflicht, Brandschutzhelfer im Betrieb auszubilden. Verantwortliche Personen sind auch im §13 im Arbeitsschutzgesetz aufgelistet. 

Diese Verantwortung kann der Geschäftsführende auch an Dritte delegieren. Das muss jedoch schriftlich und offiziell festgehalten werden, damit es rechtlich wirksam ist. Ob ein Dienstleister diese Verantwortung allerdings übernimmt, ist individuell und sollte unbedingt klar kommuniziert werden.

Welche Aufgaben haben Brandschutzhelfer im Unternehmen?

In der Schulung zum Brandschutzhelfer lernen die Teilnehmenden vor allem, wie man Brände im Betrieb vermeiden kann und welche Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz dafür nötig sind. Außerdem geht es um das richtige Verhalten im Brandfall. Dabei wird ihnen auch klargemacht, dass es ihre Aufgabe ist, die Feuerwehr zu kontaktieren und einzuweisen. Zusätzlich zu diesem theoretischen Teil der Schulung kommen auch praktische Übungen, bei der die Teilnehmenden lernen, mit dem Feuerlöscher umzugehen.

Im Rahmen dieser Schulung soll vor allem auf die individuellen Gefahren des jeweiligen Unternehmens eingegangen werden, damit die Brandschutzhelfer im Betrieb genau wissen, worauf sie achten müssen.

Was passiert, wenn diese Vorschriften nicht eingehalten werden?

Wenn diese Gesetze zum Brandschutzhelfer nicht eingehalten werden, geht der Arbeitgeber nicht seiner Fürsorgepflicht nach. Dabei ist zu betonen, dass hier nicht das Unternehmen haftet, sondern der Geschäftsführer. Außerdem kann es durch das Verletzen dieser Pflicht zu Problemen mit der Versicherung kommen. Diese kann nämlich argumentieren, dass nicht alle Richtlinien zum Arbeitsschutz eingehalten wurden und daher der Arbeitgeber selbst haftet. Dabei geht es dann nicht nur um Sach-, sondern auch um Personenschäden.

Doch die Missachtung der Pflicht zum Brandschutzhelfer kann nicht nur im Brandfall negative Konsequenzen haben. Denn von Zeit zu Zeit wird der Arbeitsschutz in Unternehmen überprüft und wenn dort Mängel verzeichnet werden, kann auch das zu erheblichen Konsequenzen wie Bußgeldern führen.

Um also das Risiko einer Anzeige oder hohen Schäden im Brandfall zu vermeiden, sollten Sie die Pflicht Brandschutzhelfer im Betrieb auszubilden nicht vernachlässigen und entsprechend dokumentieren! Denn der Aufwand einer solchen Schulung ist wesentlich geringer als die Verhandlungen mit der Versicherung oder gar der Neuaufbau des Firmensitzes.

Fazit

Arbeitgeber haben die Pflicht Brandschutzhelfer im Betrieb auszubilden. Das legen unter anderem das Arbeitsschutzgesetz und die ASR so fest. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer muss man alle zwei bis fünf Jahre wiederholen. Hier lernen die Teilnehmenden wie sie mit Feuerlöscheinrichtungen umgehen können und erhalten ein umfassendes Verständnis vom vorbeugenden Brandschutz im Unternehmen

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