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Einweisungen

Die Defibrillator Einweisung und die Defibrillator Erstinbetriebnahme sind im betrieblichen Kontext verpflichtend. Dieses ist in der Medizinprodukte-Betriebsverordnung (kurz MPBetreibV) festgehalten. Die Einweisung kann interaktiv online oder vor Ort durchgeführt werden. Weiterlesen…

Benötige Sie eine Einweisung?

Ja, Sie benötigen eine Einweisung, denn alle Defibrillatoren sind nach §4 und §10 der Medizinprodukte-Betriebsverordnung (kurz MPBetreibV) rechtlich einweisungspflichtig.

Die Einweisung kann entweder online oder vor Ort durchgeführt werden. Die Online-Variante ist interaktiv aufbereitet und verfügt über eine Mischung aus Erklärvideos, Texten und Animationen. Sie bietet den Vorteil, dass Sie wann und wo sie wollen lernen können. Nach Anmeldung haben Sie einen Monat lang Zugriff auf Ihren Kurs. Sie haben also ausreichend Zeit alle Inhalte in Ruhe zu lernen. Der Kurs dauert ca. 45min und kann auch unterbrochen werden. 

Nach Beendigung des Kurses erwartet Sie ein kurzer Online-Test, bei dem Ihr Wissen geprüft wird. Sollten Sie die Aufgaben richtig beantwortet haben, so erhalten Sie im Anschluss ein Zertifikat, welches direkt heruntergeladen werden kann. Der Kurs erfüllt die gesetzlichen Vorgaben zur Einweisung und Defibrillator-Inbetriebnahme gemäß Medizinproduktebetreiberverordnung §10, sowie die Vorgaben der DGUV zur jährlichen Auffrischung der Defibrillator-Einweisung.

Eine weitere Möglichkeit ist die Einweisung und Erstinbetriebnahme gemäß Medizinproduktgesetz und -betriebsverordnung für Gerätebeauftragte bzw. Erst-Helfer vor Ort. Sie dauert ebenfalls ca. 45min und die Pauschale ist im gesamten Bundesgebiet gültig. Es handelt sich hierbei um die rechtlich verpflichtende Einweisung gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung MPBetreibV (insb. § 4 Allgemeine Anforderungen). Nach Lieferung Ihres Defibrillatoren meldet sich der Hersteller unmittelbar bei Ihnen und Sie vereinbaren ein Termin individuell.

Defibrillator Erstinbetriebnahme

Laut §10 Medizinprodukte-Betreibungsverordnung (MPBetreibV) müssen Sie vor dem Betrieb Ihres Defibrillators eine Erstinbetriebnahme durch einen vom Hersteller autorisierten Techniker durchführen lassen. Dies beinhaltet die Inbetriebnahme des Geräts vor Ort und Tests. Die Erstinbetriebnahme und Schulung werden im Gerätebuch dokumentiert. Der Betreiber, sprich Sie als Käufer, unterliegen der Pflicht vor der ersten Inbetriebnahme für eine Geräteeinweisung zu sorgen.

Privatpersonen und Vereine sind hiervon in der Regel ausgenommen.