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Förderung für die Anschaffung von AEDs

Immer mehr Betriebe und öffentliche Gebäude rüsten kurz gesagt ihre Räumlichkeiten mit Defibrillatoren aus, um den plötzlichen Herztod vorzubeugen. Denn bei Herzrhythmusstörungen wie dem Kammerflimmern ist eine Defibrillation folglich die einzige Maßnahme, um das Herz wieder in den richtigen Rhythmus zu bringen und die lebensgefährliche Situation zu beenden.

Besonders hilfreich sind daher automatische externe Defibrillatoren, auch AEDs oder Laiendefibrillatoren genannt. Denn mit Ihnen kann jede Person eine Defibrillation durchführen. Dadurch kann wertvolle Zeit eingespart werden. Denn anstatt auf den Rettungsdienst zu warten, kann direkt geholfen werden! In Deutschland gibt es deswegen verschiedene Projekte, welche die Anschaffung von AEDs durch eine Förderung finanziell unterstützen. In diesem Artikel haben wir indessen alle aktuellen Fördermöglichkeiten für Sie zusammengefasst.

Das Rettungsschild eines Defibrillators, dessen Anschaffung gefördert wurde

Warum gibt es Förderungen für die Anschaffung von Defibrillatoren?

Für Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen gibt es in Deutschland keine Pflicht, sich einen Defibrillator zur erweiterten Ersten Hilfe daher anzuschaffen. Trotzdem lohnt sich die Anschaffung für bestimmte Betriebe oder öffentliche Räume besonders, gerade wenn dort sehr körperlich anstrengende Arbeit verrichtet wird oder eine Menge Publikumsverkehr herrscht. Denn besonders wenn sich die Personengruppe nicht genau einschätzen lässt können sich ganz verschiedene Menschen mit möglichen Vorerkrankungen oder Belastungen in den eigenen Räumlichkeiten aufhalten.

Zu den Betrieben und öffentlichen Räumen, für die sich die Anschaffung eines AED besonders lohnt zählen zum Beispiel:

  • Bahnhöfe und Flughäfen
  • Fitnessstudios, Schwimmbäder, Sportvereine, Diskotheken
  • Werkstätten
  • Verwaltungsgebäude, Behörden, Polizeistation
  • Gemeindehäuser
  • Schulen, Universitäten
  • Gastronomie, Freizeitbetriebe, Hotels
  • Versammlungsstätten für Großveranstaltungen wie Konzerte, Messen oder Turniere

AED - Förderung in Bayern

Natürliche und juristische Personen, besonders aber Vereine, Unternehmen und Kommunen können in Bayern eine finanzielle Förderung für die Anschaffung von Defibrillatoren beantragen. Dafür sind jedoch besondere Voraussetzungen notwendig: 

  • der Sitz in einer Gesundheitsregion Plus, die an der Förderrichtlinie teilnimmt
  • die örtliche Gesundheitsregion Plus hat einen Bedarf für einen Laiendefibrillator
  • das Gerät ist öffentlich zugänglich für Ersthelfer zu erreichen
  • der AED ist für eine Mindestdauer von 3 Jahren betriebsbereit

Auch der Defibrillator selbst muss daher für eine Förderung bestimmte technische Spezifikationen erfüllen. Für eine Bewilligung muss der AED: 

  • halbautomatisch, batteriebetrieben und desinfizierbar sein
  • über ein Metronom für die Herzdruckmassage verfügen
  • automatisch einen Geräteselbsttest durchführen und den Gerätezustand über eine Zustandsanzeige abbilden
  • eine Zubehörtasche bei sich haben
  • in einer Box zur Stand-, Wand- oder Außenmontage platziert sein

und zusätzlich möglichst ein Feedbacksystem für die Herzdruckmassage aufweisen und demgegenüber über eine E-Call Funktion über ein integriertes GSM-Modem verfügen. Diese beiden Punkte sind jedoch keine Voraussetzung.

Bei einer Bewilligung des Förderantrags werden bis zu 90% oder maximal 1800€ der Anschaffungskosten pro AED daher erstattet. Der Förderantrag lohnt sich also! Bei der Auswahl des richtigen Defibrillators müssen Sie wenig beachten, denn alle halbautomatischen Geräte in unserem Shop erfüllen die Anforderungen des Bundeslandes Bayern:

Wichtig: Damit Sie eine Förderung für Ihre Defibrillatoren erhalten können, müssen Sie die Förderung bereits vor Anschaffung des Geräts beantragen! Denn eine nachträgliche Erstattung der Anschaffungskosten ist nicht möglich. Hier kommen Sie zum Antragsformular und zur Förderrichtlinie:

➟ Antrag auf Bestätigung des örtlichen Bedarfs zur Vorbehaltung eines AED

➟ AED-Förderrichtlinie 

Förderungen in anderen Bundesländern

Die Förderung für die Anschaffung der AEDs ist Ländersache. Das bedeutet, dass die Bundesländer selbstständig entscheiden können, ob sie die Anschaffung von Laien -Defibrillatoren finanziell fördern möchten oder nicht. Leider ist Bayern aktuell das einzige Bundesland, welches den Kauf von betrieblichen Defibrillatoren branchenunabhängig subventioniert. Denn sowohl in Mecklenburg-Vorpommern und NRW als auch in Baden Würtenberg und Hessen hat es in der Vergangenheit ebenfalls Projekte zur Finanzierung von AEDs gegeben, die jedoch zeitlich begrenzt waren. Diese bezogen sich darüber hinaus spezifisch auf den Sport- und Vereinskontext und waren nicht für alle Branchen verfügbar.

Trotzdem kann es sich für Sie lohnen, sich vor der Anschaffung eines AEDs nach regionalen Förderungen zu erkundigen. Denn auch wenn die Bundesländer keine flächendeckenden Projekte anbieten, kann es lokale oder branchenspezifische Projekte geben, wie beispielsweise ein Finanzierungsprojekt der Stadt Mühlheim an der Ruhr für lokale Sportanlagen. In der Regel finden Sie solche Projekte auf den Webseiten der Städte und Gemeinden.

Förderungen für die Anschaffung von AEDs im Baugewerbe

Eine Berufsbranche wirbt besonders für die Anschaffung eines Defibrillators: das Baugewerbe. Das liegt vor allem daran, weil die Arbeiten an Großbaustellen häufig ein besonderes Sicherheitsrisiko beinhalten. Deswegen spricht die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft eine Förderung von Laiendefibrillatoren für Mitglieder der Berufsgenossenschaft aus. Dafür muss die jeweilige Baustelle oder der Betrieb jedoch den Anforderungen für Arbeitsschutzprämien entsprechen. Die Förderung setzt voraus:

  • auf der Baustelle müssen mindestens 100 Personen gleichzeitig beschäftigt sein
  • kleinere Baustellen werden nur aufgrund von besonderer elektronischer Gefährdung oder extremen Rettungssituationen (bspw. Tunnel) gefördert
  • alle Mitarbeitenden müssen bei der jährlichen Erste-Hilfe-Unterweisung über den Standort des AEDs in Kenntnis gesetzt werden 
  • die betrieblichen Ersthelfer müssen im Umgang mit dem Defibrillator geschult sein (der AED ist seit 2011 fester Bestandteil der Erste-Hilfe- Ausbildung für alle Ersthelfer) 
  • Der Standort des Defibrillators ist mit passenden Rettungszeichen gekennzeichnet und auch in den Flucht- und Rettungsplänen vermerkt
  • Der Defibrillator muss zentral positioniert sein

In den Anforderungen der BG Bau sind keine zusätzlichen technischen Spezifikationen erwähnt, die ein geförderter AED zu erfüllen hat. Die Förderbetrag beträgt 50% der Anschaffungskosten mit maximal 700€.

Fazit

Leider gibt es aktuell nur wenige Möglichkeiten, wie Sie sich die Anschaffung eines Defibrillators finanziell fördern lassen können. Trotzdem kann es sich lohnen einmal zu recherchieren, bevor Sie sich endgültig für den Kauf entscheiden. Denn Fördergelder können auch lokal oder ohne große mediale Präsenz gewährt werden. Wir halten unsere Augen auf jeden Fall weiter für Sie offen und informieren Sie hier auf dieser Seite, falls sich neue Förderprojekte ergeben.

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