Schutzbrillen sind ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung. Arbeitsschutzbrillen finden vor allem in der Industrie ihren Einsatz. Die Normen EN 166 und EN 170 regeln die wichtigsten Eigenschaften. Weiterlesen…
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Schutzbrillen sind in vielen Bereichen beim Arbeiten wichtig. Sie schützen durch das Tragen einer geeigneten Schutzbrille Ihre Augen vor äußeren Einflüssen wie zu starkes Licht, Wind, Staub, Splitter oder Chemikalien.
Schutzbrillen bieten eine gute Sicht bei optimalem Schutz. Wir bieten Ihnen verschiedenen Arbeitsschutzbrillen an, um jede Gefahr für Ihre Augen auszuschließen. Die Nutzung von Schutzbrillen beschränkt sich aber nicht nur auf die Arbeit, auch im Freizeitsport können sie ihren Einsatz finden.
So gibt es Arbeitsschutzbrillen als Vollsichtbrillen, Überbrillen und Bügelbrillen für verschiedene Bereiche.
Für Schutzbrillen speziell für Arbeitsschutzbrillen gelten spezifische Regelungen und Anforderungen. Schutzbrillen am Arbeitsplatz müssen der europäischen Norm DIN EN 166 entsprechen. Diese beschreibt alle Anforderungen an den persönlichen Augenschutz im Allgemeinen.
Folgende Kennzeichnungen für Sichtscheiben von Schutzbrillen gibt es nach DIN EN 166:
Schutzstufe (nur Filter)
Identifikationszeichen des Herstellers
Optische Klasse (außer Vorsatzscheiben)
Zertifizierungszeichen (falls zutreffend)
Kurzzeichen für mechanische Festigkeit
Kurzzeichen für Nichthaften von Schmelzmetall
Weiterführende Vorschriften für den persönlichen Augenschutz regelt die BGR 192.
Vorzahl | Bezeichnung | Schutzstufe | Norm |
---|---|---|---|
ohne | Schweiß-Schutzfilter | 1,7 bis 7 | DIN EN 169 |
2-3 | Ultraviolett-Schutzfilter | 1,2 bis 5 | DIN EN 170 |
4 | Infrarot-Schutzfilter | 1,7 bis 7 | DIN EN 171 |
5-6 | Sonnenschutz-Filter | 1,7 bis 4 | DIN EN 172 |
MX = Identifikationszeichen des Herstellers siehe Abbildung Rahmenkennzeichnung
FT = Mechanische Festigkeit* siehe Rahmenkennzeichnung nach DIN EN 166
3 = Verwendungsbereich(e)*
K = Oberflächenbeständigkeit gegen Beschädigung durch kleine Teilchen*
N = Beständigkeit gegen Beschlagen*
R = Erhöhter Reflexionsgrad*
*optimale Kennzeichnung
Die Norm EN 169 legt die Schutzstufen und Transmissionsanforderungen für Sichtscheiben-Filter von Schutzbrillen fest:
leichtes Brennschneiden
Hartlöten
Schweißen
Lichtbogenfugenhobeln
Plasmaschmelzschneiden
Info: Die Schweißerschutzfilter müssen dauerhaft gekennzeichnet sein. Dabei bezieht sich die erste Zahl auf die Schutzklasse der Arbeitsschutzbrille. Auch die Stromstärke muss bei der DIN EN 169 beachten werden, so muss je nach Verfahren auch eine höhere Schutzstufe gewählt werden.
Schutzstufe | Verwendung | Verbrauch Gas | Volumendurchsatz (l/h) |
---|---|---|---|
1,7 | Für Schweißerhelfer gegen Streustrahlen bei Nebenarbeiten | - | - |
3 | Leichte Brennschneidearbeiten | - | - |
4 | Schweißen und Hartlöten | Acetylen | bis 70 |
5 | Schweißen Hartlöten
Brennschneide |
Acetylen
Sauerstoff |
70 bis 200
900 bis 2000 |
6 | Schweißen und Hartlöten
Brennschneiden |
Acetylen
Sauerstoff |
200 bis 800
2000 bis 4000 |
Die EN 170 beschreibt die Schutzstufen und Transmissionsanforderungen für Ultraviolettschutzfilter. Ultraviolettes Licht kann bei langem Einwirken auf die Linse des Auges ein Verlieren der Transparenz verursachen. Dadurch kann möglicherweise zu Sehbeeinträchtigungen oder Sehverlust folgen. Schutzbrillen mit der Kennzeichnung EN 170 erfüllen daher Leistungsanforderungen, die das Auge vor ultravioletter Strahlung schützen.
Beachte: UV-Schutzfilter sind nicht für die direkte oder indirekte Beobachtung eines Lichtbogens geeignet. Hierfür verwenden Sie bitte eine Brille mit Schweißerschutzfilter nach EN 169.
Die Norm EN 172 beschreibt die Anforderungen an die physikalischen Eigenschaften von Filtern, die zur Dämpfung von Sonnenstrahlen eingesetzt werden. In der Norm sind beispielsweise mechanische und optische Charakteristika und Anforderungen der Sonnenschutzfilter aufgeführt.
Beachte: Schutzbrillen mit Sonnenschutzfilter für den betrieblichen Gebrauch müssen zusätzlich die allgemeinen Anforderungen an den persönlichen Augenschutz nach DIN EN 166 erfüllen.
Weisen Sie Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit einem Gebotsschild auf das Tragen einer Schutzbrille hin. So können Sie Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen schützen. Passende Gebotsschilder für die Persönliche Schutzausrüstung finden Sie bei uns im Shop.
Weitere wichtige Fragen, die Sie sich vor dem Kauf einer Schutzbrille stellen sollten, finden Sie in dem Artikel “Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Sachgebiet Augenschutz” der DGUV.
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