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Rauchmelder

Rauchwarnmelder sind in Unternehmen zwar keine Pflicht, sie sind trotz dessen ein gutes Mittel, um Brände schnell zu bemerken. Rauchmelder kaufen Sie hier für Ihre Wohnungen und Häuser. Weiterlesen…

Warum einen Rauchmelder kaufen?

Ein Rauchwarnmelder detektiert frühzeitig Rauch in Ihren Innenräumen und warnt Sie rechtzeitig vor möglichen Gefahren und finanziellen Schäden. Rauchwarnmelder machen sich bei der Registrierung von Rauch mit einem durchdringenden Alarmsignal von 85 dB aufmerksam. Durch diese Früherkennung bleibt Ihnen genügend Zeit, das Feuer eigenständig zu löschen oder die Feuerwehr zu alarmieren.

Das optische und akustische Signal macht Sie darauf aufmerksam, dass der Batteriestand niedrig ist. Der Funktionstest erfolgt nach der Montage per Testknopf. Die Brennenstuhl Rauchwarnmelder sind Vds geprüft nach DIN EN 14604 und bieten eine erhöhte Stabilität gegen bspw. äußere Einflüsse. Ebenso sind sie mit dem Qualitätssiegel “Q” ausgezeichnet, welches die Erfüllung der erhöhten Anforderungen aus der Richtlinie 14-01 der vfdb beschreibt.  

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Wie montiere ich einen Rauchwarnmelder?

Die magnetischen Montageplatten lassen sich leicht ohne Bohren, Schrauben und Lärm anbringen. Die erste selbstklebende Montageplatte bringen Sie an ihrem Rauchwarnmelder an und die Zweite befestigen Sie dagegen an ihrer Decke. Durch die verbauten, starken Magneten ist ihr Rauchwarnmelder fest fixiert. 

Sind Rauchmelder Pflicht?

Rauchmelder sind mittlerweile in allen 16 Bundesländern Pflicht für Privathaushalte. Im Gegensatz zu privat genutzten Wohnräumen gibt es grundsätzlich keine Rauchwarnmelder-Pflicht am Arbeitsplatz. Dazu zählen gewerblich genutzte Räume wie Büros, Hallen und Praxen. In Baden-Württemberg gilt die Sonderregelung, dass für Räumlichkeiten, die regelmäßig zum Schlafen genutzt werden, ebenfalls eine Rauchmelder-Pflicht gilt.

Was ist der Unterschied zwischen Rauchmelder und Rauchwarnmelder?

Rauchmelder sind immer an einer Brandmeldeanlage (BMA) angeschlossen. Sie geben ein Signal weiter, welches definierte Notfallmaßnahmen auslöst. Dazu kann bspw. eine direkte Kommunikation mit der Feuerwehr zählen.

Rauchwarnmelder haben eine eingebaute Sirene, um selbstständig über einen Brand zu alarmieren. Sie sind mit Batterien betrieben und sind hauptsächlich für die Verwendung in Wohnungen und Wohnhäusern vorgesehen. 

DIN 14676 für Rauchwarnmelder

Die DIN 14676 beschreibt auf nationaler Ebene Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern und Heimrauchmeldern. Sie beinhaltet zwei Bestandteile:

  • Teil 1: Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung
  • Teil 2: Anforderungen an den Dienstleistungserbringer

Diese Norm kommt im privaten Bereich, wie bspw. in Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung zum Einsatz und richtet sich an die für den Brandschutz zuständigen Behörden und am Bau beteiligten Personen. Dazu zählen:

  • Sachverständige
  • Feuerwehren
  • Hersteller von Rauchwarnmeldern
  • Planer
  • Architekten
  • Errichter
  • Dienstleistungserbringer der Immobilienwirtschaft
  • Bauherren
  • Eigentümer
  • Bewohner

Einsatz

Die DIN 14676 gilt als Grundlage für die Rauchmelderpflicht in allen deutschen Bundesländern. Allerdings ist in den jeweiligen Landesbauordnungen die Ausstattungspflicht in den Wohnungen unterschiedliche geregelt. Treppenhäuser beispielsweise werden nicht berücksichtigt. Hier entscheiden Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft.

Zu den Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung zählen Pensionen mit weniger als 12 Gästebetten, Containerräume, Hütten, Gartenlauben oder Freizeitunterkünfte. Überall dort kommt die DIN 14676 zu tragen.

Rauchwarnmelder nach der besagten Norm können als:

  • Einzelrauchmelder
  • miteinander vernetzte Rauchmelder
  • Gefahrenmeldeanlagen

betrieben werden.

Planung und Einbau

Nur Rauchwarnmelder, welche der EN 14606 entsprechen, dürfen genutzt werden. Bei der Montage muss darauf geachtet werden, dass sie so angebracht werden, dass Brandrauch bereits in der Entstehungsphase erkannt wird. Bei Räumen bis zu 60 m² reicht es aus einen Rauchmelder zu installieren. Ab einer Raumfläche größer als 60 m², sollten mehrere Rauchmelder je nach Gegebenheit angebracht werden. 

Es gilt darauf zu achten, dass die maximale Einbauhöhe von maximal sechs Metern nicht überschritten wird. Rauchwarnmelder sollten immer möglichst mittig an der Zimmerdecke mit mindestens 50 cm Abstand zu Wand, Leuchtmitteln und anderen Gegenständen angebracht werden. 

Überwachung

Besonders Kinderzimmer, Schlafbereiche und Flure sind mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Bei offenen Räumen mit mehreren Geschossen ist auf der obersten Ebene ein Rauchwarnmelder zu installieren. Es empfiehlt sich in allen Räumen einer Wohnung bzw. eines Hauses Rauchwarnmelder zu installieren. Davon absehen sollten Sie in Küche, Bad oder an Orte an denen Wasserdämpfe Täuschungsalarme auslösen könnten.

Vernetzung

Soll der Alarm eines Rauchwarnmelders nicht nur an einem Ort ausgelöst werden, so empfiehlt sich ein vernetzungsfähiger Rauchwarnmelder. Die Warnung kann ebenso an einer zentralen Stelle vorgenommen werden. Hier empfiehlt sich eine Zentrale einer Gefahrenmeldeanlage nach VDE 0826-1 zu installieren.

Funktionsfähigkeit

Um sicherzustellen, dass der Rauchwarnmelders korrekt funktioniert, sollte man ihn nicht übermalen oder verdecken. Während Renovierungsarbeiten sollte man den Melder abdecken, um zu verhindern, dass er verschmutzt wird. Auf diese Weise wird der Melder geschützt und es werden Fehlalarme vermieden.

Instandhaltung

Der Rauchwarnmelder muss gemäß der Bedienungsanleitung mindestens einmal pro Jahr einer Funktionskontrolle unterzogen werden. Dazu gehört eine visuelle Überprüfung, um sicherzustellen, dass die Raucheintrittsöffnungen frei sind und der Melder nicht verschmutzt oder beschädigt ist. Um den Melder auf seine Funktionstüchtigkeit zu testen, kann mittels einer Prüftaste ein Alarm ausgelöst werden.

Für Rauchwarnmelder mit 230 V müssen diese Überprüfungen sowohl mit als auch ohne 230-V-Netz durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Überprüfungen und durchgeführten Maßnahmen müssen dokumentiert werden.

Batterie- und Akkuwechsel

Die Batterie des Rauchwarnmelders sollte einmal pro Jahr oder entsprechend den Angaben des Herstellers ausgetauscht werden, spätestens jedoch, wenn der Melder ein akustisches Signal zum notwendigen Batteriewechsel gibt. Rauchwarnmelder mit 230 V können auch mit einem Akku ausgestattet sein, der nach vier Jahren ausgetauscht werden muss.

Wenn man Langzeitbatterien wie Lithiumbatterien verwendet, muss der Batteriewechsel nach den Angaben des Herstellers durchgeführt werden. Die jährliche Wartungspflicht gemäß DIN 14676 bleibt jedoch bestehen.

Austausch des Rauchwarnmelders

Die Detektionsgenauigkeit eines Rauchwarnmelders kann aufgrund von Staubansammlung in der Rauchkammer vermindert werden. Um die Funktionssicherheit des Melders zu gewährleisten, muss er nach spätestens 10 Jahren und 6 Monaten ab dem Inbetriebnahmedatum ausgetauscht oder einer Werksprüfung mit anschließender Instandsetzung unterzogen werden.

Wenn der Rauchwarnmelder mit fest verbauten Langzeitbatterien ausgestattet ist, muss das vom Hersteller angegebene Austauschdatum berücksichtigt werden.

CO-Warnmelder

Ein CO-Warnmelder, auch CO-Melder genannt, warnt vor gesundheitsgefährdenden Kohlenmonoxidkonzentrationen in privaten Haushalten. Ein CO-Melder kann zum Beispiel die CO-Konzentration in einem Raum mit einem Kamin überwachen, um eine Kohlenmonoxidvergiftung zu verhindern. Die Norm EN 50291-1 legt die Alarmbedingungen für CO-Melder fest.

Wenn der Melder eine hohe Konzentration von 300 ppm über einen Zeitraum von drei Minuten misst, schlägt er sofort Alarm. Der CO-Melder gibt auch bei einer Konzentration von 100 ppm innerhalb von 10 bis 40 Minuten ein akustisches Signal aus.

Bei niedrigeren Konzentrationen gibt der Melder nach etwa 120 Minuten, wenn sich die Situation nicht verbessert hat, ein Signal aus. Sobald die kritischen CO-Konzentrationen in der Raumluft sinken, zum Beispiel durch intensive Belüftung, schaltet sich der Alarm automatisch ab und die Einstellungen des CO-Melders kehren in den Normalzustand zurück.

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