Fakten für Ihr Gewerbe
Sind Feuerlöscher in gewerblich genutzten Fahrzeugen verpflichtend?
Verpflichtend sind Feuerlöscher nur für Kraftomnibusse sowie Gefahrenguttransporte. Für alle anderen gewerblich genutzten Fahrzeuge besteht keine Pflicht. Für diese Fahrzeuge ist es jedoch empfehlenswert einen oder mehrere Feuerlöscher an Bord zu haben. Dadurch können Personen und Transportgut im Brandfall besser geschützt werden.
Für die Kraftomnibusse und den Gefahrenguttransport gilt zudem die Pflicht zur regelmäßigen Wartung der Feuerlöscher. Dabei müssen die Feuerlöscher an Bord eines Busses jedes Jahr durch qualifiziertes Fachpersonal überprüft werden. Die Feuerlöscher für den Gefahrenguttransport müssen hingegen nur alle zwei Jahre überprüft werden.
Was passiert bei Nichteinhaltung?
Es werden Bußgelder angesetzt, wenn nicht für die richtigen Feuerlöscher gesorgt wurde. Und das aus gutem Grund! Wenn ein Feuer entsteht, stellt das ein Risiko für die fahrende Person, die Umwelt und die Ware dar.
Wenn ein Unternehmen die Nutzfahrzeuge nicht mit Löschern ausstattet, hat das ein Bußgeld in Höhe von 500€ je LKW zur Folge. Darüber hinaus wird dann der weitere Transport verboten.
Außerdem gibt es ein Bußgeld von 200€, wenn der falsche Löscher mitgeführt wird.