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Sind Defibrillatoren im Betrieb Pflicht?

Tatsächlich sind Defibrillatoren im Betrieb keine Pflicht. Obwohl sie eine so effektive Maßnahme der Wiederbelebung sind, gibt es bisher keine Vorschrift, die Unternehmen dazu verpflichtet, diese Geräte anzuschaffen. Dennoch kann es natürlich sinnvoll sein, einen AED im Betrieb zu haben. Denn im Notfall zählt jede Minute!

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Was ist ein Defibrillator?

Der automatisierte externe Defibrillator (AED) ist ein medizinisches Gerät, das zur Wiederbelebung dient. Das Gerät misst über zwei Elektroden, die auf dem Brustkorb der betroffenen Person aufgeklebt werden, den Herzrhythmus. Wenn eine defibrillierbare Rhythmusstörung vorliegt, stellt sich das Gerät automatsich ein und kann dann einen oder mehrere Elektroschocks abgeben. Dadurch wird der Herzrhythmus unterbrochen und “neu gestartet”. Während des ganzen Prozesses übermittelt der Defibrillator über eine Sprach- oder Videoausgabe die einzelnen Handlungsschritte. Dadurch ist der Defibrillator auch gut für den Gebrauch von Laien geeignet.

Warum gibt es keine Defibrillatoren Pflicht?

Obwohl Defibrillatoren offensichtlich eine große Hilfe bei der Wiederbelebung sind, ist es nicht zwangsläufig notwendig diese im Betrieb zu haben. Denn was tatsächlich verpflichtend für Unternehmen ist, ist die Ausbildung von Mitarbeitenden zu betrieblichen Ersthelfer. Dessen Aufgabe ist es, im Notfall solange Erste Hilfe zu leisten, bis die Rettungssanitäter eintreffen. Diese bringen dann schließlich das eigene professionelle Equipment mit. Und da die DGUV Vorschrift vorsieht, dass stets ein bestimmter Prozentsatz an ausgebildeten Ersthelfer vor Ort sein muss, sollten jederzeit genügend kompetente Mitarbeitende zur Stelle sein.

Wo ist es dennoch sinnvoll einen Defibrillator anzuschaffen?

Tatsächlich sinkt die Überlebenschance mit jeder Minute um rund 10%. Es ist also schnelles Handeln gefragt! Durch einen AED kann das Herz schnell wieder in den richtigen Rhythmus gebracht werden. Zwar ersetzt ein Defibrillator nicht die Herz-Lungen-Wiederbelebung, doch dient als effektive Hilfe. Sowohl die Herzdruckmassage, als auch der Umgang mit dem AED sind Teil der Ersthelfer Ausbildung.

Daher ist es durchaus sinnvoll, dennoch einen Defibrillator im Betrieb anzuschaffen. Insbesondere in Betrieben mit viel Publikumsverkehr, wie zum Beispiel in öffentlichen Räumen, empfiehlt sich die Anschaffung. Ebenso in Betrieben, in denen Menschen unter sehr hoher Belastung und Anstrengung arbeiten. Dabei zählen nicht nur die Mitarbeitenden, sondern auch Besucher des Betriebs. Zum Beispiel in Fitnessstudios oder Sportvereinen stehen die Besucher oft unter hoher körperlicher Belastung.

Doch bei der Anschaffung eines Defibrillators kommt die Wartungspflicht dazu. Erfahren Sie alles über die Wartung der Defibrillatoren.

Fazit

Grundsätzlich ist der Defibrillator im Betrieb keine Pflicht. Denn durch die Ausbildung der Mitarbeitenden zu Ersthelfern kann die Zeit bis zum Eintreffen der Rettungskräfte überbrückt werden. Dennoch ist die Anschaffung eines Defibrillators für den Betrieb durchaus sinnvoll. Da die Überlebenschancen mit jeder Minute sinken, sollte im Ernstfall keine Zeit verloren werden. Der Defibrillator ist nämlich durch seine Sprach- oder Videoausgabe von Handlungsanweisungen für jede:n sehr leicht einzusetzen. Gerade in Betrieben, wo es zu körperlicher Überlastung kommen kann, empfiehlt sich der Kauf eines Defibrillators.

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